An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
*
20.094
Vorkaufsrecht
Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister,
Berichten zufolge
wurde im November 2014 das Anwesen Saarbrücker Straße 26 von privat an
privat verkauft.
Der Vollzug habe
allerdings erst nach monatelanger Verzögerung erfolgen können, weil die
Stadtverwaltung so lange gebraucht habe, um dem Notariat den
Verzicht auf ihr Vorkaufsrecht mitzuteilen.
Die Stadt habe
nicht gekauft, obwohl sie bereits damals ein Auge auf das Grundstück
geworfen habe.
Jetzt sei das
Grundstück aber doch im Besitz der Stadt, was im Stadtteil für
Verwunderung über das Vorgehen sorge.
Dazu wird um
Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche
Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2. wie ist das
Vorgehen in solchen und ähnlichen Fällen;
3. treffen die
Berichte zu, wenn ja:
3.1 wann wurde der
Kauf vollzogen;
3.2 zu welchen
Konditionen wurde das Anwesen erworben;
3.3 was ist Anlaß
für die Kaufentscheidung;
3.4 wer hat dies
beschlossen?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska
Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher |
Alfred Dagenbach
<*>
Ihre Anfrage zur Immobilie Saarbrückener Straße 26 beantworten
wir gerne wie folgt:
zu 1. und 2. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab? Wie
ist das Vorgehen in solchen und ähnlichen Fällen?
Es ist richtig, dass die Immobilie von Privat an Privat verkauft wurde.
Nachdem die Stadt über den Verkauf der Immobilie vom Notar informiert
wurde, hat sie - wie in allen anderen Fällen auch - geprüft, ob
die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung eines Vorkaufsrechts nach
§ 24 BauGB vorliegen, was jedoch nicht der Fall war. Nach Abschluss der
Prüfung hat die Stadt das vom Notar beantragte Negativzeugnis nach § 28
BauGB rechtzeitig - innerhalb der gesetzlichen Frist von 2 Monaten -
ausgestellt. Warum es nach den von Ihnen zitierten Berichten beim
Vollzug des Kaufvertrages offenbar zeitliche Verzögerungen gegeben haben
soll, ist der Stadt nicht bekannt. Sollte es tatsächlich zu
Verzögerungen gekommen sein, hat diese die Stadt nicht zu vertreten.
Möglicherweise waren andere Umstände maßgebend, wie z.B. das
Nichtvorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung.
3: Treffen die Berichte zu?
Zu 3.1 Wann wurde der Kauf vollzogen?
Die Stadt hat die Immobilie im März 2017 erworben.
Zu 3.2 Zu welchen Konditionen wurde das Anwesen erworben?
[Bitte beachten Sie, dass die Antwort zur Frage 3.2 nicht öffentlich
verwendet werden darf.]
Zu 3.3 Was ist der Anlass für die Kaufentscheidung?
Zur Optimierung der Verkehrsflusses innerhalb des Stadtteils Frankenbach
wurde von der Verwaltung im Bereich der Saarbrückener Straße /
Leintalstraße / Dörnlestraße ein Kreisverkehr ins Auge gefasst. Die
Realisierung des Kreisverkehrs bedingt zwingend den Abbruch des
Gebäudes. Unabhängig davon kann mit dem Abbruch des Gebäudes auch dieser
Bereich städtebaulich aufgewertet werden. Daher wurde die Immobilie
erworben.
3.4 Wer hat dies beschlossen?
Der Wirtschaftsausschuss des Gemeinderates.
Freundliche Grüße
Im Auftrag
gez.
Monika Lochte
Stadt Heilbronn
Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung
LeserFORUM:
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
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