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Ihre Anfrage vom 03.08.2020 beantworten wir wie folgt:
Die von Ihnen angesprochene marode Holzbrücke ist als solche so nicht zu
bezeichnen.
Vielmehr handelt es sich hierbei um vorhandene Holzbalken die vermutlich
vor einiger Zeit, ohne
Abstimmung mit der Gewässerunterhaltung der Stadt, quer über den
Köpferbach gelegt wurden und
nun mit den Jahren verfaulen.
Die städtische Verwaltung sieht sich hier in keiner Unterhaltungspflicht
oder Baulast.
Vielmehr wird es nun
erforderlich, dass dieser illegal erstellte Balkensteg zeitnah im Zuge
der Gewässerunterhaltung sowie aufgrund der Vorgaben des
Hochwasserschutzes beseitigt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Erhardt
Amtsleiterin
Amt für Straßenwesen
Replik v. 25.10.2020:
Mangelnde Beantwortung
Sehr
geehrte Damen und Herren,
zu folgender Anfrage gem. § 24 (4) GO an die Stadtverwaltung liegt uns
nur eine unvollständige Beantwortung - hier am 25.8.2020 eingegangen -
vor:
*
03.08.2020
Marode Holzbrücke
Dazu wird uns u.a.
Folgendes mitgeteilt, wörtlich:
"... Auf die wuchernde Brombeeren gehen sie
mit keinem Wort darauf ein. Diese befinden sich auf städtischem
Grund und Boden und wachsen in unser Grundstück hinein. So kann man
keine Pflegemaßnahmen bei den Weiden durchführen. Kannst du hier
bitte noch einmal nachhacken.
Zum Thema Brücke:
Dieses ist der Rest einer Brücke
ehemalig mit Geländer und Eisenbahnschwellen.
Wir haben das Schreiben von der
Berufsgenossenschaft, dort wurde kein Widerspruch auf diese
marode Brücke eingelegt.
Hier
will die Stadt Heilbronn, Straßenbauamt nichts unternehmen. ..."
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir erneut um Abhilfe, Stellungnahme und
Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
LeserFORUM: Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
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