Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
31.07.2020

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

* 20.075 Zweierlei Maß?

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,


Während in anderen Fällen Verstöße gegen die Corona-Verordnungen mit teils drastischen Bußgeldern geahndet werden,  vermuten Bürger wie hier wörtlich dargestellt einen großzügigen Umgang:

"... wir laufen fast täglich in der Fussgängerzone vom „Marrahaus Richtung Götzenturm“. Wenn man sieht, was dort abgeht, da kann man nur den Kopf schütteln. Ist für die Betreiber der dortigen Gastronomie das Wort „Abstand halten“ ein Fremdwort ? Von einem vorgeschriebenen Tisch-Abstand von 2 Metern kann man nur träumen. Fast Lehne an Lehne !! Wenn das einmal keine Brutstätte für das Corona-Virus wird, können wir von Glück sprechen!!  Hier sollte  unser OB mit dem Leiter des Ordnungsamtes in der Mittagspause einmal vorbeischauen und sich selbst davon überzeugen. Aber hauptsächlich: Man kann nach außen hin mit einer florierenden Neckarmeile werben….Wer ist eigentlich für die Einhaltung und Kontrolle verantwortlich ? Die Polizei oder das Ordnungsamt oder das Gesundheitsamt ? Ist der Zustand wohl bekannt, aber man schaut großzügig darüber hinweg, wie bei so vielem in unserer Stadt ? ..."

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

 

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. in welcher Weise kann für Abhilfe gesorgt werden?

 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion
dagenbach@t-online.de

Tel.: 07131-920500

 

 

Unterzeichner:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach

Antworten der Verwaltung

Eingang am 10.8.2020

Eingang nach 10   Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*>  nach § 3 Abs. 2 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 23.06.2020
(CoronaVO), die letztmals zum 06.08.2020 geändert wurde, besteht im öffentlichen Raum
grundsätzlich die Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen
Personen.

Ausgenommen hiervon sind u. a. zulässige Ansammlungen nach § 9 Abs. 1 und 2 der CoronaVO wie z. B. Gruppen von bis zu 20 Personen.
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) und die Polizei kontrollieren die Einhaltung der Vor-
schriften im Rahmen ihres Streifendienstes.

Falls Verstöße festgestellt werden, kann die Bevölkerung dies gerne beim KOD und der Polizei melden.


Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Muth

Ordnungsamt


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