An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
* 20.072
Nitratbelastung
Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister,
das Grundwasser in
Heilbronn, insbesondere im nicht landwirtschaftlich genutzte urbanen
Bereich, soll überdurchschnittlich häufig mit Stickstoff-Verbindungen
belastet sein.
Dazu wird um
Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2.1 an welchen
Punkten wurde wann letztmals und zuvor gemessen;
2.2 welche
Stickstoffverbindungen wurden dabei jeweils ermittelt;
2.3 wie hoch waren
dabei die festgestellten Werte jeweils,
2.4 was wird
jeweils als Ursache für die gemessenen Werte festgestellt bzw. vermutet
(z.B. Düngereintrag, Kanalschäden, Abortgruben usw.);
2.5 welche
Grenzwerte gelten an den Meßpunkten jeweils;
3. gibt es
aktuelle Hinweise und Werte im Internet und auf welchen Seiten dazu;
4.welche Maßnahmen
werden zur Einhaltung ggf. überschrittener Grenzwerte jeweils veranlaßt?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Vielen Dank.
Mit
freundlichen Grüßen
Unterzeichner:
Dr. Raphael Benner | Franziska
Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach
<*>
bezüglich Ihrer Anfrage zum Thema
Nitratbelastung im urbanen Bereich können wir Ihnen folgendes mitteilen:
Die im urbanen Bereich gemessenen Nitratwerte
sind nach unserer Kenntnis auf die
landwirtschaftlichejweinbauliche Nutzung der
um den urbanen Bereich liegenden Flächen
zurückzuführen. Nitratbelastungen durch
andere Quellen, insbesondere durch Abwassersammler,
können durch die Anforderungen an die
Errichtung und den Betrieb des Abwassersystems
weitestgehend ausgeschlossen werden.
Zu 2.1: An welchen Punkten wurde wann zuletzt
und zuvor gemessen?
Aus der beigefügten Karte 1 können Sie
Brunnen und Pegel entnehmen, an denen bisher
Wasserproben auf Nitrat untersucht worden
sind. Die Darstellung der Karte beinhaltet die geltenden
datenschutzrechtlichen Bestimmungen, wonach
ohne Zustimmung des Brunnenbetreibers eine
Weitergabe der Daten an Dritte nicht erfolgen
darf.
Für die Jahre 2019 bis 2020 liegen uns rund
50 Messergebnisse vor. In Karte 2 sehen Sie die räumliche Verteilung der
Messorte und die flächenhafte Bewertung für das gesamte Stadtgebiet.
Zu 2.2: Welche Stickstoffverbindungen wurden
dabei jeweils ermittelt?
Es wurden lediglich die Nitratgehalte
ermittelt.
Andere Stickstoffverbindungen wie Ammonium
und Metaboliten wurden nur vereinzelt im Zuge der
Altlastenbearbeitung analysiert.
Zu 2.3: Wie hoch waren die dabei
festgestellten Werte jeweils?
Die aktuellen einzelnen Nitrat-Werte sind in
den Karten genannt.
Zu 2.4: Was wird jeweils als Ursache für die
gemessenen Werte festgestellt bzw. vermutet (z.B.
Düngereintrag, Kanalschäden, Abortgruben
usw.)?
Die teilweise erhöhten Nitratwerte an
einzelnen Brunnen sind jeweils hydrogeologisch auf das
landwirtschaftlich genutzte Einzugsgebiet
zurückführbar.
Für einen Eintrag von Nitrat durch andere
Quellen, insbesondere Abwassersammler, liegen uns
derzeit keine Anhaltspunkte vor.
Zu 2.5: Welche Grenzwerte gelten an den
Messpunkten jeweils?
In der Trinkwasserverordnung wird für die
Verwendung als öffentliches Trinkwasser ein Grenzwert
für Nitrat von 50 mg/l festgesetzt.
Für anderweitige Nutzungen gibt es derzeit
keinen Nitratgrenzwert.
Zu 3: Gibt es aktuelle Hinweis und Werte im
Internet und auf welchen Seiten dazu?
Wir empfehlen Ihnen die Internetseite der
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz
Baden-Württemberg (LUBW).
Ãœber den Link
http://jdkgw.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/200/
können Sie alle bei der LUBW vorhandenen
Daten über Qualitätsuntersuchungen von GrundwasserÂ
messstellen des Landesmessnetzes
Baden-Württemberg einsehen. Darunter sind auch Messstellen
aus dem Stadtgebiet von Heilbronn.
Zu 4: Welche Maßnahmen werden zur Einhaltung
ggf. überschrittener Grenzwerte jeweils
veranlasst?
Wie zu 2.5 aufgeführt gibt es lediglich für
die Abgabe von Trinkwasser einen festgelegten Grenzwert.
Der Wert darf durch die Beimischung von
weniger belastetem Wasser zur Einhaltung des Grenzwertes von 50 mg/l
Trinkwasser reduziert werden.
Freundliche Grüße
Im Auftrag
Christian Netzlaff
Planungs- und Baurechtsamt
LeserFORUM: Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
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