An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
* 20.070
Mangelhafte Beschilderung
Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister,
ein Bürger beklagt eine mangelhafte Beschilderung bei der
Kreuzung Allee und Karlstraße, wörtlich:
"... direkt bei mir vor der Türe
passieren fast tgl. neue Unfälle.
Der Istzustand:
Wenn eine Stadtbahn auf der Allee
Richtung Stadtmitte fährt ist die Ampelanlage Karlstrasse
(gegenüber vom Shoppinghaus) für Fahrzeuge auf ROT!
Wenn ein städtischer Buss auf der Trasse
Richtung Stadtmitte fährt ist diese geradeaus für Fahrzeuge auf
GRÜN so daß es zu Zusammenstößen von Bus und PKW /
Fahrzeuge kommt mit hohem Sach,- und Personenschaden kommen kann
bzw. kommt.
Es sollte so eingerichtet werden dass
der BUS das Signal der Stadtbahn mitbenutzt (ggf. muss da eine
Lichtschranke installiert werden dass auf der Trasse ein Bus
fährt)
bzw. dass ein gelbes
BLINKLICHTER auf Augenhöhe auf einen ggf. paralell
fahrenden BUS (auf der Stadtbahntrasse) beim
Rechtsabbiegen zur Karlstrasse / Fransiskanerhof
aufmerksam macht.
Das bisherige kleine angebrachte Schild
dass rechts ein BUS kommen könnte ist in über
3.0 Meter Höhe und schlecht sichbar, wenn ein Transporter vor
einem fährt praktisch "unsichtbar"!
Dass an dieser Stelle nicht noch mehr
Unfälle passieren liegt nur daran dass fast nur Anlieger diese
Einfahrt benutzen.
Aktueller Unfall wegen schlechter
Beschilderung bzw. Ampelanlage:
..."
Dazu wird um
Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche
Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2. in welcher
Weise kann für Abhilfe gesorgt werden?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Vielen Dank.
Mit
freundlichen Grüßen
Unterzeichner:
Dr. Raphael Benner | Franziska
Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher |
Alfred Dagenbach
<*> vielen
Dank für Ihre Anfrage zu o.g. Thema.
Wir haben Ihre Anfrage
"Mangelhafte Beschilderung" eingehend geprüft und sind zu folgendem
Ergebnis gekommen:
Der Bus fährt in der Allee auf ein sog. Permissivsignal, das den
Grünphasen des Kfz-Verkehrs folgt. Der Busfahrer muss dem
vorfahrtberechtigten Verkehr Vorrang geben.
Allerdings ist in dieser
Situation der Bus gegenüber dem abbiegenden Kfz-Verkehr aus der Allee
vorfahrtsberechtigt.
Nach § 9 Abs. 3 der
Straßenverkehrs-Ordnung müssen abbiegende Fahrzeuge Linienomnibussen,
die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen, durchfahren lassen.
Eine entsprechende Beschilderung, die den Sonderfahrstreifen ausweist,
ist vorhanden.
Um eindringlich vor Gefahren
des bevorrechtigten Verkehrs zu warnen, wurde zusätzlich ein gelbes
Blinklicht angebracht.
Zur Vermeidung einer
Informationsüberflutung ist eine weitere Beschilderung dieser
verkehrsrechtlich eindeutigen Situation nicht vorgesehen und nicht
zielführend.
Eine Änderung der
Signalisierung würde zu Kapazitätsproblemen für den Fußverkehr und den
Verkehr aus den Nebenrichtungen führen.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt
Amtsleiterin
Amt für Straßenverkehr
LeserFORUM: Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
Mehr
|
|