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vielen Dank für Ihre Anfragen zum
aktuellen Stand der Ganztagsangebote an den vier Heilbronner
Grundschulen, die noch keinen Antrag auf Einrichtung einer
Ganztagsschule nach§ 4a Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG)
gestellt haben. Da bei der Verwaltung mehrere Anfragen zu diesem Thema
eingegangen sind, gehen wir auf diese in einem gemeinsamen
Antwortschreiben ein, das wir allen Mitgliedern des Gemeinderats
übersenden.
Ab dem neuen Schuljahr 2020/21 werden die
ganztägigen Angebote in vier Heilbronner Grundschulen (Grundschulen
Alt-Böckingen, Frankenbach, Biberach und Dammgrundschule) in der Form
der ,,erweiterten Grundschule" fortgeführt. Es gelten die
Rahmenbedingungen des Übergangskonzepts, das der Gemeinderat am
11.07.2019 (Drucksache 165/2019) verabschiedet hat.
Am 5. August 2020 wurden die Kommunen im Land
Baden-Württemberg über die neue Verwaltungsvorschrift zur
Landesförderung für kommunale Betreuungsangebote an Schulen (flexible
Nachmittagsbetreuung, verlässlichen Grundschule) informiert. Darin
werden, entgegen den Erwartungen der verbleibenden vier Grundschulen und
deren Elternvertretungen, die Fördersätze für die Angebote der flexiblen
Nachmittagsbetreuung nicht erhöht. Diese liegen weiterhin bei 275,00 €/
pro Wochenstunde (60 Minuten) für ein Schuljahr. Lediglich die seit
2015/2016 NEU eingerichteten Betreuungsangebote werden ab dem Schuljahr
2020/2021 ebenfalls mit den bekannten Fördersätzen unterstützt.
Die Verwaltung wird im Herbst 2020 eine
Drucksache in den Gemeinderat einbringen, die ein fortgeschriebenes
Konzept für schulische Ganztagsangebote in der Stadt Heilbronn
vorschlägt. Die
Schulen und Elternvertretungen erhalten damit
ausreichenden Vorlauf vor der nächsten Antragsfrist (01.10.2021) und
Planungssicherheit zur Ausstattung der verschiedenen Ganztagsformen an
den Heilbronner Grundschulen.
Im neuen Schuljahr 2020/21 ermöglicht das
Übergangskonzept den vier Grundschulen, ein verlässliches
Betreuungsangebot anzubieten. Nach den Rahmenbedingungen der flexiblen
Nachmittagsbetreuung stehen den Schulen in der Zeit von 14:00 Uhr bis
17:30 Uhr dafür 15 Wochenstunden zur Verfügung. Dies bedeutet, dass die
Stadt Heilbronn auch nach Auslaufen des HeilbronnerWeges die
außerschulischen Ganztagsangebote mit hohem Mitteleinsatz bezuschussen
wird.
Insgesamt finanziert die Stadt Heilbronn die
Betreuungsangebote mit über 6 Mio Euro pro-Jahr.
Ein Vergleich der Kostenstruktur für den
Heilbronner Weg und die Ganztagsschule nach Schulgesetz, lässt sich
anhand der letzten Gesamtabrechnung wie folgt darstellen:
Für die Ganztagsschule nach §4a SchG - ca.
2,8 Mio Euro bei 1.562 Ganztagskindern= 1.797 € pro Kind Für die
Grundschulen Alt-Böckingen, Frankenbach, Biberach und Dammgrundschule -
ca. 1 Mio Euro bei 423 Zählkindern= 2.453€ pro Kind.
Weitere 1,1 Mio Euro für Ganztagsschulen im
Alterlass und die in der Umstellung zur Ganztagsschule nach $4a SchG
befindlichen Schulen fallen ebenso an, wie je 600.000 Euro für
Ganztagsangebote an den weiterführenden Schulen und für die kommunalen
Betreuungsangebote an der Paul-MeyleSchule.
Im Vergleich zum Heilbronner Weg verringert
sich der Kostenaufwand pro Kind bei einer Umstellung der Schulen zu
Ganztagsschulen nach §4a SchG. Auch der Anteil der Kosten für die
Elternbeiträge verringert sich. Die Eltern beteiligen sich bei den
gesetzlichen Ganztagsschulen in Wahlform oder verbindlicher Form mit
durchschnittlich 192 € pro Jahr und Kind an den Kosten, während an den
Schulen im Heilbronner Weg für die Eltern durchschnittlich der Betrag
von 326 € pro Jahr und Kind angefallen ist.
Die Stadt forciert die Umstellung der Schulen
zu Ganztagsschulen nach dem Schulgesetz aus pädagogischen und nicht aus
Kostengründen. Durch die große Nachfrage nach dem Ganztagsangebot an den
Ganztagsschulen nach §4a SchG in Wahlform oder verbindlicher Form
erhöhen sich die Gesamtkosten an den jeweiligen Ganztags-Standorten,
insbesondere durch die hohe Inanspruchnahme der Zeiten im Mittagsband
zwischen 12 und 14 Uhr. Die Stadt freut sich - trotz der
Kostensteigerung- über die steigende Nachfrage, die für die ganztägigen
Angebote beim Wechsel der Schulen hin zur Ganztagschule entsteht. Der
deutliche Anstieg der Inanspruchnahme zeigt, dass die Stadt Heilbronn
mit der flächendeckenden Einrichtung von Ganztagsschulen den richtigen
Weg eingeschlagen hat. Rückkehrüberlegungen einer Heilbronner
Grundschule zur Halbtagsschule sind der Verwaltung nicht bekannt.
Insbesondere die Ganztagsschulen in verbindlicher Form sehen die
Umstellung als einen großen pädagogischen Gewinn für die Schüler*innen
und die Lehrerkollegien.
Der Qualitätsrahmen des Landes für Schulen
gibt Rahmenbedingungen bzgl. der räumlichen Ausstattung einer
Ganztagsschule nach §4a SchG vor. Diese Rahmenbedingungen sind auch
Planungsgrundlage der Stadt Heilbronn bei der Ausstattung der
Grundschulen. Hierzu wurden in den
vergangenen Jahren in Abhängigkeit der
lokalen Möglichkeiten zahlreiche Maßnahmen umgesetzt.
Dieser Prozess wird auf der Grundlage der
aktuellen Schulentwicklungsplanung fortgeführt. Die Verwaltung
priorisiert die Planung der Baumaßnahmen entsprechend den pädagogischen
Schulkonzepten und der Verweildauer der Kinder an den Grundschulen.
An den vier Grundschulen, die noch keine
Ganztagsschulen nach der Definition des§ 4a SchG sind, findet in den
bestehenden Räumlichkeiten bereits seit vielen Jahren für die
Schüler*innen ein ganztägiges Angebot statt, das sich in Unterricht am
Vormittag und Ganztags- und Förderangeboten am Nachmittag aufteilt. Bei
einem Wechsel zur Ganztagsschule nach§ 4a Schulgesetz ändert sich
lediglich die pädagogische Nutzung der Räume. Die Bildungs- und
Betreuungsangebote am Nachmittag werden derzeit in den Räumen der
Grundschule von den Mitarbeitenden der kommunalen Ganztagsangebote
durchgeführt, bei..einem.Wechsel zur
Ganztagsscl:lule-wer-<ien-dieseAngebote durch Lehrkräfte begleitet.
Ergänzend finden noch kommunal getragene Betreuungsangebote vor und nach
den schulischen Angeboten statt.
Das aktuelle Übergangskonzept beinhaltet
einen intensiven Austausch der Verwaltung mit dem Staatlichen Schulamt,
den Schulleitungen, den Trägervertretern und den Eltern, um diese in
allen Fragen zur Entscheidungsfindung zu begleiten. In regelmäßigen und
zahlreichen Gesprächen informierte die Verwaltung über die
Veränderungen, die sich nach den Sommerferien ergeben. Grundlagen bilden
dabei die Rahmenbedingungen des Übergangskonzepts (GR-Drucksache
165/2019) und die neuen Förderrichtlinien des Landes zur Umsetzung der
flexiblen Nachmittagsbetreuung.
Weitere Erläuterungen und Vorschläge zum
künftigen Vergehen wird die Drucksache zur Fortschreibung des Konzepts
für schulische Ganztagsangebote enthalten.
Freundliche Grüße
Harry Mergel
Oberbürgermeister
LeserFORUM: Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
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