An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
* 20.058
Kindergarten-Öffnungen
Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister,
bei Eltern herrscht offenbar Unklarheit über die coronabedingte
Wiedereröffnung von Kindergärten in Heilbronn, insbesondere im Vergleich
zum Landkreis. Sie fragen wörtlich:
"In
Landkreis Heilbronn sind Kindergärten wieder geöffnet, fast in
voller Kapazität. Stadt Heilbronn: Kindergärten sind noch im
Notprogramm und nehmen nur 15 Kinder auf (z. B. Regelbetrieb 74).
Aussage ist, daß noch Regeln von der Landesregierung fehlen, Eltern
wissen nicht, wo sie weiter Fragen sollen. Wie kann es sein, daß so
ein grosser Unterschied zwischen Landkreis und Stadt existiert. Wir
haben 3 Kinder zu Hause und viele unserer Freude auch. Wir sind am
Ende unserer Kräfte und kriegen keine Info, wann es vielleicht
eventuell zu Kindergarten-Öffnungen kommen soll. Wir sind in Kontakt
mit vielen Erzieherinnen von Kindergarten-Kinder in Bewegung und die
sind alle noch in Kurzarbeit. Bitte um Info."
Dazu wird um
Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2. in welcher
Weise kann für Abhilfe gesorgt werden?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Vielen Dank.
<*>
Unterzeichner:
Dr. Raphael Benner | Franziska
Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher |
Alfred Dagenbach
<*>
herzlichen Dank für Ihre E-Mail und
Ihre Anfrage zur schrittweisen Öffnung der Heilbronner
Kindertageseinrichtungen.
Die vergangenen Wochen waren für alle
Beteiligten eine schwierige belastende Zeit, die vor allem
Familien viel Geduld abfordert.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir alles
Mögliche unternommen
haben, um diesen Umstand gerecht zu werden.
Allerdings sind wir mit unserem Vorgehen
immer an die jeweils gültigen Corona Verordnungen des Landes Baden-
Württembergs gebunden.
Diese sieht eine schrittweise Öffnung der
Kindertageseinrichtungen in 4 Phasen vor:
Phase 1: Notbetreuung ab 17. März 2020
Phase 2: erweiterte Notbetreuung ab 27. April
2020
Phase 3: eingeschränkter Regelbetrieb seit
18. Mai 2020
Phase 4: Regelbetrieb unter
Pandemiebedingungen ab 29. Juni 2020
Zu Ihrer Anfrage bzgl. der unterschiedlichen
Handhabung der Öffnungsphasen im Vergleich zum
Landkreis, können wir folgende Information
geben.
Im Unterschied zum Landkreis hatten wir von
Beginn der Schließung in vielen Einrichtungen eine Notbetreuung bzw.
ab27. April 2020 eine erweiterte Notbetreuung angeboten.
Die Zugangskriterien waren über die Corona
Verordnungen des Landes verbindlich geregelt. Diese Regelungen gaben
vor, dass die Kinder zu den vor der Schließung üblichen Zeiten betreut
werden sollten. Ziel dieser Regelungen war, dass Berufstätige in
systemrelevanten Berufen auf jeden Fall zur Bewältigung der
Herausforderungen durch das Infektionsgeschehen zu Verfügung stehen und
unterstützten in der Phase 2 und 3 die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf. Im Stadtgebiet haben viele Eltern diese Möglichkeit benötigt, so,
dass wir das im Landkreis praktizierte rollierende System bzw. das
Platzcharing parallel zum Notgruppenbetrieb nicht umsetzen konnten, da
die Eltern, die in der erweiterten Notgruppe betreut wurden, auf die
vollständige Betreuungszeit angewiesen waren.
Die vergangenen Wochen waren geprägt von der
Vorbereitung der Phase 4 .Regelbetrieb unter
Pandemiebedingungen". Ziel des Regelbetriebs
unter Pandemiebedingungen ist, dass möglichst alle
Kinder wieder regelmäßig ihre Kita besuchen
können. Der gesetzlich festgeschriebene Erziehungs-,
Bildungs- und Betreuungsauftrag wird
ausdrücklich als Grundlage für das pädagogische Angebot der
Einrichtungen genannt. Darüber hinaus soll
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zuverlässig
unterstützt werden
Die Träger der Kindertagesstätten sind stets
darum bemüht zeitnah und möglichst transparent über
die jeweiligen Veränderungen der Corona
Verordnungen und deren Umsetzung zu informieren. Wir
bitten um Verständnis, dass das bei der
Schnelligkeit der Veränderungen und der oft kurzfristigen
Veröffentlichungen nicht immer möglich war.
Am 19.06.2020 haben wir uns mit den anderen
Trägern der Kindertageseinrichtungen in der Stadt
Heilbronn auf ein einheitliches Vorgehen zur
Umsetzung der Corona Verordnung in ihrer aktuellen
Fassung vom 23.06.2020 geeinigt.
Es freut uns Ihnen mitteilen zu können, dass
es ab 29.06.2020 in allen Heilbronner
Kindertageseinrichtungen gelingen wird, den
Kindern den Besuch ihrer Einrichtung wieder zu
ermöglichen und ihnen damit das pädagogische
Angebot der Einrichtungen wieder zugänglich
gemacht wird. Es ist uns ein wichtiges
Anliegen Kindern die bestmöglichen Entwicklungschancen zu bieten und sie
in ihren Bildungs- und Lernprozessen zu fördern und zu begleiten.
Dadurch erfahren Kinder und Eltern nach einer
langen Zeit des Wartens ein wenig Normalität und
Entlastung, die für alle Beteiligte dringend
notwendig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Bocher
Amt für Familie, Jugend und Senioren
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