- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion |
abgesandt am
3.5.2020 |
|
||||||||
An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn
* 20.042
Rückständige KdU Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Bezieher von SGB II und SGB XII beklagen, dass die Ämter bis heute
die mit
Drucksache 283/2018 vom 20.09.2018 beschlossene Fortschreibung
der Richtwerte der KdU -
gültig ab 01.09.2018 und Erhöhung von 469,80 € auf 487,00 € = 16,80
€ (Beispiel einer 2-Personen-Bedarfsgemeinschaft) - trotz Zitat:
"Diese Werte werden in den bestehenden Leistungsfällen sukzessive
rückwirkend zum 01.09.2018 eingerechnet"
nicht beschlußgemäß vollzogen haben.
Die Einrechnung soll erst ab 01.01.2019 erfolgt sein.
Trotz Überprüfungsanträgen und Widersprüchen sowie Klagen vor dem Sozialgerichtsind diese z.B. 4 Monate x 16,80 € bis heute nicht bewilligt und erledigt. Dem zufolge verstosse die Verwaltung gegen die eigens mit o.a. Drucksache dem Gemeinderat vorgelegten und verkündeten Richtwerte und deren zeitlicher Wirksamkeit. Ich frage dazu: 1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab; 2. Wann werden die Beträge angewiesen; 3. Welche Konsequenzen ergeben sich für die Zukunft?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
|