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zu Ihrer Anfrage per E-Mail vom 27.04.2020 teilen wir Folgendes mit:
1. Wie viele Bußgelder hat die Stadt aufgrund von Verstößen gegen die
Corona-Verordnung erhoben?
Der Bußgeldstelle des Ordnungsamtes liegen aktuell 664
Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen
Verstößen gegen die Corona-Verordnung vor (Stand:27.04.2020). Bislang
wurden in 280 Verfahren
Bußgeldbescheide i.H.v. insgesamt ca.70.000 Euro erlassen.
2.Wieviele Einsprüche gibt es gegen diese Bußgeldbescheide bzw. die
Verbote an sich unter Berufung auf Verletzung unserer Grundrechte?
Bislang sind bei der Bußgeldstelle 11 Einsprüche gegen Bußgeldbescheide
aufgrund der Corona-Verordnung eingegangen. Eine Grundrechtsverletzung
wird in den Einsprüchen nicht explizit geltend gemacht.
3.Welche Kosten kommen - über die entgangenen Einnahmen durch die
Bußgelder hinaus - auf die Stadt zu, wenn das Bundesverfassungsgericht
die Bußgelder als verfassungswidrig einstuft?
Die Stadt Heilbronn ist an die rechtlichen Vorgaben des Landes gebunden.
Wir gehen von der
Rechtmäßigkeit der erlassenen Rechtsverordnungen des Landes aus.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothea Kleinhanss
Amtsleiterin
Erneute Beantwortung vom 17.8.2020
Einnahmen aus Bußgeldern im
Zusammenhang mit der Corona-Verordnung;
Sitzung des Gemeinderates am
22.06.2020 (Niederschrift -102-)
Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,
bislang legten die Polizei und der Kommunale
Ordnungsdienst dem Ordnungsamt der Stadt Heilbronn ca. 1.200 Anzeigen
wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz bzw. die
Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vor. Die Gesamtsumme der
hierdurch aktuell tatsächlich bezahlten Bußgelder liegt laut
Sonderauswertung des Rechenzentrums bei ca. 115.000,- Euro.
In diesem Zusammenhang ist zu
berücksichtigen, dass in zahlreichen Verfahren bisher eine teilweise
oder keine Zahlung erfolgte, weil
• Verfahren eingestellt wurden;
• die betroffenen Personen Einspruch gegen
den jeweiligen Bußgeldbescheid eingelegt haben, um
eine gerichtliche Klärung herbeizuführen,
oder
• etliche Betroffene wegen eingeschränkter
Zahlungsfähigkeit die Geldbuße in Raten bezahlen oder
ersatzweise durch gemeinnützige Arbeit
ableisten (dies ist für Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr
möglich).
In den Medien wurden hingegen wesentlich
höhere Zahlen bei den Einnahmen aus Bußgeldern
genannt. Diese Zahlen beruhten auf
Schätzungen und wurden mit dem Hinweis versehen, dass sie nur
erreichbar wären, wenn alle eingegangenen
Anzeigen von den Betroffenen akzeptiert und bezahlt
würden.
Den Einnahmen stehen zudem erhebliche
Ausgaben gegenüber, insbesondere Personal- und
Sachkosten, die zumindest infolge der
schriftlichen Anzeigenbearbeitung durch die Bußgeldstelle
entstehen.
Mit freundlichen Güßen
In Vertreung
Rüdiger Muth
Ordnungsamt
LeserFORUM: Ihre Meinung dazu
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