Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
21.4.2020

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

* 20.037 Wildschaden


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,


uns vorliegenden Berichten aus Kreisen der Jäger zufolge wurde in der vergangenen Woche in der Neckargartacher Feldflur den Verletzungen zufolge ein Reh offensichtlich von einem freilaufenden Hund gerissen (Bild).

Das Vorkommnis soll in der Heilbronner Feldflur kein Einzelfall sein und wird als besonders schlimm dann gesehen, wenn ein Reh unversorgte Kitze hinterläßt.


Ich frage dazu:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. Wie viele ähnliche Fälle gab es in den letzten 5 Jahren im Stadtgebiet Heilbronn?

3. Welche folgen hat dies für Hundehalter?

4. Was unternimmt die Stadtverwaltung zur Verhinderung solche Vorfälle?

5. In welcher Weise werden Hundehalter aufgeklärt, nachdem es auch ständig Beschwerden aus der Landwirtschaft über Fehlverhalten gibt?

6. Welche relevanten Vorschriften gibt es auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene und was regeln diese in solchen Fällen?

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion
dagenbach@t-online.de

Tel.: 07131-920500


Unterzeichner:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach

Antworten der Verwaltung

Eingang am 7.5.2020

Eingang nach 16  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*>  anbei die Beantwortung zu Ihrer Anfrage vom 21. April2020:

zu 1:

Wie auch in den Jahren zuvor hat das Ordnungsamt in der 17. KW durch eine Pressemitteilung
Hundebesitzer darauf hingewiesen, dass Hunde im Wald anzuleinen sind, um Wildtiere zu
schützen.

Die Jagdbehörde ist durch den Wildtierbeauftragten der Stadt Heilbronn im ständigen Kontakt
mit den Jägern, um solche Rissvorfälle aufzuklären. Allerdings kann nur in den wenigsten Fällen
festgestellt werden, ob es sich um einen Rissvorfall durch einen Hund handelt. Das hängt damit
zusammen, dass das verendete Wild in den meisten Fällen spät aufgefunden wird und der
Verwesungszustand weit fortgeschritten ist oder Wildfraß (Fuchs etc.) Rissspuren vernichtet hat.

zu 2:

Jährlich werden zwischen 3 und 5 Fälle gemeldet. In dem Bereich Rissvorfälle im Stadtkreis ist es
aber schwierig, eine verlässliche Zahl festzulegen, da wie schon unter Ziffer 1 erwähnt, die
meisten Rissvorfälle nicht aufzuklären sind oder nicht gemeldet werden. Der Wildtierbeauftragte
belehrt die Jäger jedes Jahr in den Hegeringversammlungen, dass festgestellte Rissvorfälle
unverzüglich ihm zu melden sind.

zu3:

Falls ein*e Hundehalter*in festgestellt werden kann, erfolgt durch die Jagdbehörde ein
Ordnungswidrigkeitsverfahren. In den beiden letzten Fällen wurde jeweils ein Bußgeld von
500,00 € verhängt. Wenn dem Hundehalter/ der Hundehalterin nachgewiesen werden kann, dass
der Hund vorsätzlich auf das Wild angesetzt wird, erfolgt eine Strafanzeige. Zudem kann mit Hilfe
der Polizeihundestaffel geprüft werden, ob der Hund als "gefährlicher Hund" einzustufen ist. Bei
mehrmaligen Verstößen kann der Hund, in Zusammenarbeit mit der Veterinärabteilung, auch
eingezogen werden.

zu 4:

Unabhängig von Pressemitteilungen sind alle städtischen Ordnungskräfte (Kommunaler
Ordnungsdienst, Städtischer Vollzugsdienst und Feldschutz) mit dem derzeit aktuellen Faltblatt
für Hundehalter ausgestattet. Im Rahmen der Streifentätigkeit werden diese Faltblätter an
Hundehalter weitergegeben und bei Verstößen werden diese belehrt bzw. zur Anzeige gebracht.

zu 5:

Siehe Ziffer 4

zu 6:

§ 14 Abs. 1 Polizeiverordnung der Stadt Heilbronn:

Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahren für Menschen, Tiere
oder Sachen ausgehen können oder keine Personen durch Geruch erheblich belästigt werden.

§ 14 Abs. 3 Polizeiverordnung der Stadt Heilbronn:

Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer aufsichtsfähigen Person, die auf das Tier
jederzeit einwirken kann, nicht frei herumlaufen.

Die Verstöße gegen die Polizeiverordnung werden gem. § 25 Abs. 1 Nr. 19 und 21
Polizeiverordnung als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet.

§ 49 Abs. 1 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Die jagdausübungsberechtigte Person und anerkannte Wildtierschützerinnen und
Wildtierschützer dürfen in ihrem Jagdbezirk Hunde, die erkennbar Wildtieren nachstellen und
diese gefährden, mit schriftlicher Genehmigung der Ortspolizeibehörde im Einzelfall töten, wenn
das Einwirken auf ermittelbare Halterinnen und Halter sowie Begleitpersonen erfolglos war und
andere mildere und zumutbare Maßnahmen des Wildtierschutzes, insbesondere das Einfangen
des Hundes, nicht erfolgsversprechend sind.


§ 4 Abs. 1 Tierschutzgesetz

Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) in einem Zustand der
Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit oder sonst, soweit nach den gegebenen Umstanden
zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines
Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund
anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu _ __
notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

 

Dorothea Kleinhanss
Amtsleiterin

Ordnungsamt


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