Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
17.4.2020

Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

* 20.0035 Ansteckungsgefahr

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Corona-Pandemie ängstigt manche Bürger und sie sorgen sich um aus ihrer Sicht unzureichende Maßnahmen, so wörtlich in einem eMail: 


Ich bin schockiert, weswegen die AUTOFAHRER TANKEN DIE WAGEN OHNE MASKEN UND OHNE GUMMIHANDSCHUHEN AN DEN TANKSTELLEN.
Nach den TANKEN GEHEN SIE ZUR  KASSE UND ZAHLEN MIT DEN KARTEN ODER MIT BARGELD AUCH OHNE MASKEN UND HANDSCHUHE; FÃœR ÖL UND WAREN; DIE SIE AUCH IN DER TANKSTELLE GEKAUFT HABEN. Meiner Meinung nach, soll das SOFORT geändert werden. DAS IST DER BESTE WEG UM DAS KORONAVIRUS ZU VERBREITEN: Könnten Sie etwas dagegen machen? Die POLIZEI soll das KONTROLLIEREN, oder? VIELLEICHT JEMAND HAT VERGESSEN, dass sich auch so das VIRUS verbreiten kann.


Ich frage dazu:
1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2. in welcher Weise kann für Abhilfe gesorgt werden, z.B. durch bereitstellen von Desinfektionsmitteln u.a.?

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 


Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion
dagenbach@t-online.de

Tel.: 07131-920500

Antworten der Verwaltung

Eingang am 30.4.2020

Eingang nach 13 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*> die Maskenpflicht ist in § 3 Abs. 1 Satz 3 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg geregelt.

Danach gilt ab 27.04.2020 eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, an Bahn- und Bussteigen sowie in den Verkaufsräumen von Ladengeschäften und allgemein in Einkaufszentren.
Eine Pflicht zum Tragen von Gummihandschuhen für Kunden besteht hingegen nicht.

Aus der von Ihnen zitierten E-Mail eines Bürgers sind keine Anhaltspunkte erkennbar, um zielgerichtet Kontrollen durchführen zu können.

Gerne können konkrete Hinweise an das Ordnungsamt gerichtet werden.

Freundliche Grüße


Dorothea Kleinhanss
Amtsleiterin

Ordnungsamt


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