Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am  16.4.2020
Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

* 20.0034  Islamische Trauerfeier

Sehr geehrte Damen und Herren,


Bürger berichten unter Beifügung eines Fotos (...) über eine Straßenversammlung anläßlich einer islamischen Trauerfeier am 15.04.20 auf dem Westfriedhof und stellen dazu Fragen,  wörtlich: 

"... wie kann so eine Menschenmenge (siehe Bildausschnitt) mit Genehmigung der Stadt HN, (lt Auskunft der Polizei Böck.) stattfinden?
Bei uns können höchstens 10 fam. Personen mit Angabe der Namen an Bestattungen teilnehmen...".

Laut eingeholter Auskunft beim Polizeiposten Böckingen waren 10 Personen am Grab.

Ich frage dazu:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. was hat die Stadtverwaltung genehmigt und auf welcher Grundlage;

3. welche Ausnahmeregelungen (§§?) gibt es, nachdem es auch bereits Beschwerden über Moscheebesuche gab (siehe hier);
4. in welcher Weise wird/wurde auf den Vorgang reagiert?

 

 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion
dagenbach@t-online.de

Tel.: 07131-920500

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.5.2020

Eingang nach 15  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein     bürgernah: Danke!

<*> zu Ihrer Anfrage vom 16. April 2020 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Nach der Corona-Verordnung des Landes sind seit 18.03.2020 Zusammenkünfte bzw. Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen im öffentlichen Raum mit mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen hiervon sind Angehörige des eigenen Hausstandes. Von diesem Verbot kann das Land Baden­Württemberg Ausnahmen erteilen.

Danach sind Bestattungen im kleinen Personenkreis zulässig.

Aufgrund der Dynamik bei der aktuellen Pandemie in Deutschland kann sich die Rechtslage täglich ändern.

Am 15. April 2020 fanden sich etwa 200 Trauernde für eine Beerdigung auf dem Heilbronner Westfriedhof ein.

Nach dem Tod eines 36-Jährigen hatte die Familie des Mannes die Trauerfeier über die sozialen Medien angekündigt.

Nach Rücksprache mit der Polizei wurde die öffentliche Einladung von den Familienmitgliedern zwar wieder zurückgenommen, trotzdem fanden sich am Vormittag hunderte Anteilnehmende auf dem Friedhof ein.

Da die Abstandsregeln während der Predigt und dem gemeinsamen Gebet vor dem Eingangstor des Friedhofes nicht eingehalten wurden, erhoben die eingesetzten Streifen die Personalien der Anwesenden und fertigten nach Anordnung der Stadt Heilbronn Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen gegen diese.

Die eigentliche Beisetzung fand daraufhin im kleinen Personenkreis statt.

Die Polizei, die den Einsatz leitete, war mit zahlreichen Einsatzkräften am Ort des Geschehens.

Die Stadt Heilbronn hat die Trauerfeier weder genehmigt noch geduldet.

Die polizeilichen Maßnahmen wie die Verfolgung und Ahndung von Verstößen erfolgten gemäß der eingangs genannten Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Seien Sie achtsam und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

 

 Dorothea Kleinhanss

Ordnungsamt


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