<*> zu
Ihrer Anfrage vom 16. April 2020 nimmt die Verwaltung wie folgt
Stellung:
Nach der Corona-Verordnung des Landes sind
seit 18.03.2020 Zusammenkünfte bzw. Veranstaltungen und sonstige
Ansammlungen im öffentlichen Raum mit mehr als zwei Personen untersagt.
Ausgenommen hiervon sind Angehörige des eigenen Hausstandes. Von diesem
Verbot kann das Land BadenÂWürttemberg Ausnahmen erteilen.
Danach sind Bestattungen im kleinen
Personenkreis zulässig.
Aufgrund der Dynamik bei der aktuellen
Pandemie in Deutschland kann sich die Rechtslage täglich ändern.
Am 15. April 2020 fanden sich etwa 200
Trauernde für eine Beerdigung auf dem Heilbronner Westfriedhof ein.
Nach dem Tod eines 36-Jährigen hatte die
Familie des Mannes die Trauerfeier über die sozialen Medien angekündigt.
Nach Rücksprache mit der Polizei wurde die
öffentliche Einladung von den Familienmitgliedern zwar wieder
zurückgenommen, trotzdem fanden sich am Vormittag hunderte
Anteilnehmende auf dem Friedhof ein.
Da die Abstandsregeln während der Predigt und
dem gemeinsamen Gebet vor dem Eingangstor des Friedhofes nicht
eingehalten wurden, erhoben die eingesetzten Streifen die Personalien
der Anwesenden und fertigten nach Anordnung der Stadt Heilbronn
Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen gegen diese.
Die eigentliche Beisetzung fand daraufhin im
kleinen Personenkreis statt.
Die Polizei, die den Einsatz leitete, war mit
zahlreichen Einsatzkräften am Ort des Geschehens.
Die Stadt Heilbronn hat die Trauerfeier weder
genehmigt noch geduldet.
Die polizeilichen Maßnahmen wie die
Verfolgung und Ahndung von Verstößen erfolgten gemäß der eingangs
genannten Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
Seien Sie achtsam und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Dorothea Kleinhanss
Ordnungsamt
LeserFORUM: Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
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