Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner,
Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
18.3..2020

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

* 20.023a Restaurantöffnung


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren,

die "Allgemeinverfügung der Stadt Heilbronn zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19 ausgelöst durch SARS-CoV-2 (Corona-Virus)" regelt in zur Einschränkung des Betriebs von Gaststätten, daß vom Verbot des Betriebs "Speisewirtschaften, Betriebskantinen sowie die Bewirtung von Übernachtungsgästen in Hotels und Beherbergungsbetrieben, wenn sichergestellt ist, dass
a) die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,50 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
b) Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,50 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist und c) in geeigneter Weise sichergestellt wird, dass im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben. Dies gilt auch für die Außenbewirtschaftung und Biergärten. ..."
ausgenommen sind.

In Ihrer Anzeige "Stadtzeitung" in der Heilbronner Stimme von heute heißt es jedoch: "Restaurants sollen nur noch von 6 bis 18 Uhr geöffnet haben". 
Das ist mißverständlich und schadet den Gastronomiebetrieben, weil die o.g. Ausnahmen (bewußt?) unerwähnt bleiben.
Bei  allem Verständnis für den nun (ohnehin verspätet) in Gang gekommenen Aktionismus werden die Folgen insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe, aber auch für den Arbeitsmarkt gravierend werden.
Das sollte man nicht auch noch durch die offizielle Verbreitung von ungenauen und mißverständlichen Meldungen noch verschärfen.

Ich bitte, hierzu eine korrekte Darstellung zu veranlassen, die klarstellt, daß Restaurants außerhalb der üblichen Sperrzeiten immer noch geöffnet bleiben können.
U.A.w.g.
Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach

Antworten der Verwaltung

Eingang am 18.3.2020 / 1.4.2020

Eingang nach 0 / 13  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    bürgernah: Danke!

[18.3.2020]  OB Mergel meldet sich telefonisch und teilt mit, daß die Nachricht richtig sei, da am Vortag eine neue Verfügung der Landesregierung mit dem nun veröffentlichten Inhalt erlassen worden sei.

 

[1.4.2020] <*> ... mit Ihrer E-Mail vom 18. März 2020 baten Sie um Beantwortung Ihrer Fragen zur Allgemeinverfügung der Stadt Heilbronn zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19 ausgelöst durch SARS-CoV-2 (Corona-Virus) vom 16.03.2020, welche am 18.03.2020 in Kraft getreten ist: Sie sahen einen Widerspruch der Regelungen der Allgemeinverfügung zur Berichterstattung in der Stadtzeitung.

Wir verweisen hierbei auf die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahme gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (CoronaVO), welche am 17. März 2020 verkündet
WUI'i e und mittlerweile in der aktuell konsolidierten Fassung vom 22. März 2020 vorliegt. In der
CoronaVO vom 17. März 2020 wurden in § 5 Abs. 1 der Betreib von Gaststätten grundsätzlich unter­
sagt. Ausnahmen des Verbots wurden in § 5 Abs. 2 geregelt. Mittlerweile ist der Betrieb von Gaststätten entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 10 der aktuell geänderten Fassung de CoronaVO vom 22. März 2020 verboten. Ein Außer-Haus-Verkauf der Gaststätten ist entsprechend § 4 Abs. 3 Nr. 4 zulässig.

Grundsätzlich besteht die Pflicht der Einhaltung von Anordnungen und gesetzlichen Vorgaben beim
Betreiber der jeweiligen Einrichtung. Anfragen von Gastronomiebetrieben werden durch das Ordnungsamt beantwortet. Bei Kontrollen wird die aktuell geltende Rechtlage erklärt.

Bi e achten Sie auf sich und bleiben Sie gesund.
Harry Mergel


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