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die Corona-Virus-Pandemie stellt alle Regierungen, die Weltbevölkerung,
die Bundesrepublik Deutschland, das Land Baden-Württemberg und natürlich
auch die Stadt Heilbronn vor ganz neue Herausforderungen:
Deshalb konnte es vorkommen, dass in der Anfangsphase wohl verschiedene
Unklarheiten aufgetreten sind.
1. Die Stadtverwaltung gibt zu ihrem ersten
Fallbeispiel folgende Stellungnahme ab:
Eine Testung auf das
Corona-Virus erfolgt streng und ausschließlich nach den wissenschaftlich
begründeten Richtlinien des Robert-Koch-Instituts, und zwar beschränkt
auf Personen die längeren intensiveren und direkten Kontakt zu
einem bereits positiv mit dem Virus infizierten Menschen hatten oder
aber Reisrückkehrer aus vom RKI ausdrücklich festgelegten
Risikogebieten.
Darüber hinaus und ohne die
vorgenannten Voraussetzungen macht eine Testung aus medizinischer Sicht
nicht nur keinen Sinn, sondern stellt angesichts begrenzter Ressourcen
von Testmaterial und Laborkapazitäten eine nicht akzeptable Vergeudung
dar. Auch käme es dadurch zu einer vermeidbaren Verzögerung der
Auswertung und der Mitteilungen der Laborbefunde. Für die Hausärzte sind
die Kassenärztlichen Vereinigungen zuständig. Anfängliche
informatorische Anlaufschwierigkeiten sind mittlerweile überwunden und
es funktioniert ein enger und gedeihlicher Austausch zwischen
niedergelassener Ärzteschaft, Gesundheitsamt und SLK
–Klinikum.
Anfängliche Unklarheiten wurden inzwischen beseitigt durch die
fortlaufend aktualisierten Vorgaben von Robert-Koch-Institut,
Landesregierung und die Beschlussfassungen innerhalb der und für die
Stadt Heilbronn-
2. Über die Vorbereitungen und
Aktivitäten der Stadt Heilbronn werden die Fraktionen regelmäßig
im Ältestenrat unterrichtet.
3.
Bereits am 28.02.20 wurde von Herrn Oberbürgermeister Mergel die
Lenkungsgruppe "Corona" einberufen, die kurzfristig auch an Wochenenden
anlassbezogen mehrmals zusammentrat und im Laufe des März
in Stab für außergewöhnliche
Ereignisse (SAE) umbenannt wurde.
Am 26.03.20 folgte die Bildung des
Verwaltungsstabes, der am 30.03.20 zu seiner ersten Sitzung einberufen
wurde.
4. Eine Kostenübernahme für Corona-Testungen in
Verdachtsfällen ohne medizinische Indikation gemäß den Richtlinien des
Robert-Koch-Instituts existiert nicht, ansonsten, bei medizinischer
Indikation handelt es sich um eine Krankenkassenleistung.
5. Die Ende Februar/Anfang März von Betrieben
der freien Wirtschaft veranlassten Corona-Testbeprobungen wurden auch
von dort finanziert.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Axmann
Gesundheitsamt
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