Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach

und der Bürgerbewegung PRO HÉILBRONN e.V.

abgesandt  am 
2.2.2020

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 20.008 Wohngeld steigt - Jobcenter + Sozialamt aber kürzen KdU (Miete)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Obwohl das Wohngeld ab 01.012020 beachtlich erhöht wurde (von 145 € auf 190 €), kürzt das Jobcenter und das Sozialamt die  KdU (Miete) in Heilbronn.

Die Ämter kürzen die Unterkunftskosten für Hartz IV Bezieher und Sozialhilfeempfängern, obwohl allgemein das Wohngeld erhöht wurde. Auch erhalten Mieter trotz der linearen Fortschreibung des Mietspiegels 2018 um 3,55 % weniger Miete.

Unverständlich, da erst zum Jahresbeginn aufgrund der steigenden Mietkosten das Wohngeld bundesweit um durchschnittlich 30 Prozent angehoben wurde.

Anzumerken ist auch der Aspekt, dass im Falle von SGB XII-Beziehern der Bund die Kosten der KdU voll trägt, nicht also die Kommune. Beim Wohngeld tragen die Kosten anteilig der Bund und das Land, also ebenfalls nicht die Kommune und beim ALG II tragen die Kosten anteilig das Jobcenter und die Bundes-Agentur für Arbeit.

Seit Jahresbeginn haben Berechtigte bundesweit etwa 30 Prozent mehr Anspruch auf Wohngeldzahlungen. Bezieher von SGB II + SGB XII besitzen allerdings keinen Anspruch auf das Wohngeld, da die Kosten der Unterkunft im “angemessenen” Rahmen anhand der ortsüblichen Mietpreise von den Leistungsträgern übernommen werden. Der Gesetzgeber hat den Anspruch auf Wohngeld erstmals seit langem erhöht, da fast überall die Mieten steigen. Ferner wird künftig das Wohngeld alle 2 Jahre regelmäßig angepasst.

Einen qualifizierten Mietspiegel gibt es in Heilbronn erstmals seit 2016, aber auch erst seit dem dieser erfolgreich eingeklagt wurde. Das „schlüssige Konzept“ der A+K Hamburg wird von vielen Kommunen und auch in Heilbronn falsch  angewandt und ist Gegenstand von laufenden Klagen: Das Sozialamt sowie das Jobcenter würden sich nicht an der Wohngeldobergrenze orientieren. Zudem gibt es einen Sicherheitszuschlag von zehn Prozent. Denn dieser Zuschlag ist gesetzlich vorgeschrieben, damit SGB II + SGB XII -  Beziehende überhaupt eine Wohnung finden können.

Nur wenn gesundheitliche Probleme einen Auszug unzumutbar machen, könne die Behörde ausnahmsweise die Betroffenen in der “zu teuren” Wohnung gewähren lassen.

Wir fragen deshalb:

1. Welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zu diesem Sachverhalt ab?
2. Warum wurden mit der linearen Erhöhung des Mietspiegels 2018 um 3,55 % (ab August 2018) nicht auch die KdU  mindestens analog angepasst und erhöht?
3. Welche Korrekturen – auch rückwirkend – werden beabsichtigt ,in welcher exakten Form und ab wann?

 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 


 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 28.2.2020

Eingang nach  26 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   könnte besser sein

<*> auf Ihre Fragen geben wir Ihnen folgende Informationen.

1) Welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zu diesem Sachverhalt ab?

Infolge des geänderten Wohngeldrechts werden seit 01.01. 2005 Empfänger von Leistungen nach
dem 5GB 11, SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Bezug von Wohngeld
ausgeschlossen, da bei ihnen der Bedarf für Unterkunft und Heizung im Rahmen der
Leistungsgewährung berücksichtigt wird.

In Heilbronn gibt es nicht erst seit 2016, sondern bereits schon seit 2008 qualifizierte Mietspiegel.

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts muss der kommunale
Träger die angemessenen Kosten der Unterkunft mit Hilfe eines sog. "schlüssigen Konzepts"
ermitteln. Die Stadt Heilbronn hat dementsprechend ein "schlüssiges Konzept" von Analyse &
Konzepte erstellen lassen.

Die Anwendung der Wohngeldtabelle mit einem sog. "Sicherheitszuschlag" von 10 % ist
weder bei den Leistungen nach dem 5GB 11 noch nach dem 5GB XII gesetzlich vorgeschrieben.
Auf die Werte der Wohngeldtabelle darf nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur
zurückgegriffen werden, wenn kein schlüssiges Konzept vorliegt. Im Übrigen erheben die
Werte der Wohngeldtabelle nach Auffassung des Bundessozialgerichts nicht den Anspruch,
die realen Verhältnisse auf dem Markt zutreffend abzubilden.

2) Warum wurden mit der linearen Erhöhung des Mietspiegels 2018 um 3,55 % (ab August 2018)
nicht auch die KdU mindestens analog angepasst und erhöht?

Die Richtwerte zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft in der Sozialhilfe (SGB XII) und in
der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB 11) wurden ab 01.09.2018 um 3,550/0-­
fortgeschrieben (Drucksache 283/2018).

3) Welche Korrekturen - auch rückwirkend - werden beabsichtigt, in welcher exakten Form und
ab wann?

Die Aktualisierung der Richtwerte des schlüssigen Konzeptes der Stadt Heilbronn soll im
Rahmen der Neuaufstellung des Mietspiegels für den Bereich der Kosten der Unterkunft im
SGB 11 und SGB XII ab 01.09.2020 erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Kinnunen

Amt für Familie, Jugend
und Senioren


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