<*>
An die Vorsitzenden des Elternbeirats
der Grundschule Alt-Böckingen,
der Grundschule Biberach;
der Grundschule Frankenbach
der Deutschordengrundschule Kirchhausen
...
Ihr Schreiben läßt uns vermuten, dass Sie
seitens Ihrer Schulleitungen über die Umsetzung der Übergangslösung
nicht ausreichend informiert wurden.
Gerne nutzen wir die Gelegenheit zur
Klarstellung, damit Sie in Ihrer Rolle als Elternbeirat die Eltern Ihrer
Schulen beraten können.
Gemeinsam mit Ihren Schulleitungen haben Sie
sich im Sommer 2019 in der SchuIkonferenz dafür
entschieden, keinen Antrag auf
Weiterentwicklung zur Ganztagsschule nach §4a des Schulgesetzes (SchG)
für Baden-Württemberg zu stellen, sondern den Weg der Halbtagsschule mit
einer ergänzenden Betreuung zu wählen.
Die Stadt Heilbronn akzeptiert
selbstverständlich das Votum der Schulkonferenz Ihrer Schule.
Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat für
das Schuljahr 2020/21 für Ihre Schulen eine Übergangslösung beschlossen.
Diese ermöglicht die Durchführung einer
bedarfsgerechten und flexiblen Betreuungssituation
und geht damit über einen reinen
Halbtagsbetrieb hinaus.
Bis 14:00 Uhr besteht im Rahmen der
erweiterten Halbtagsschule für alle Schülerinnen an Ihren Schulen die
Möglichkeit, ein warmes Mittagessen einzunehmen und an den kommunalen
Ganztagsangeboten nach den Qualitätskriterien der Stadt Heilbronn
teilzunehmen.
Nach 14:00 Uhr werden die Mittel des Landes
von 275 Euro/Jahresbetreuungsstunde durch die Stadt aufgestockt, so dass
auch nach 14:00 Uhr eine qualitätsvolle Betreuung möglich ist.
Die Bestimmungen des Landes geben für die
Durchführung der Betreuung im Rahmen der flexiblen Nachmittagsbetreuung
keine Fachkräfte vor.
Die Stadt hat den Trägern signalisiert, dass
sie im Rahmen des Übergangskonzepts auch die Mehrkosten für eine
Fachkraft trägt.
Die Stadt wird sich auch nach Beendigung der
Übergangslösung mit der erweiterten Grundschule bis
14:00 Uhr und einem Essensangebot für alle
Kinder über die Rahmenbedingungen des Landes hinaus personell und
finanziell engagieren.
Trotz des zusätzlichen Engagements der Stadt
kann die kommunale ergänzende Betreuung an einer
Halbtagsschule nicht die pädagogische
Qualität einer Ganztagsschule bieten, dies ist auch seitens des Landes
nicht vorgesehen.
Das Land bietet den Eltern die Wahl zwischen
Qualität und Flexibilität.
Die Qualität an den Ganztagsschulen nach §4a
SchG wird durch die Einführung eines Qualitätsrahmens gesichert.
Flexibilität ermöglicht das Land durch
Bezuschussung weiterer kommunaler Betreuungsangebote
an den Halbtagsgrundschulen ab dem Schuljahr
2020/21.
Nach uns vorliegenden Information wird
lediglich die Deckelung der Betreuungsgruppen, die seit 2014 zusätzlich
in den Schulen eingerichtet wurden, aufgehoben.
Eine Erhöhung der Zuschüsse für eine
Jahreswochenstunde der flexible Nachmittagsbetreuung ist nicht geplant.
Das Land wird voraussichtlich weiterhin 275
Euro/ Jahresbetreuungsstunde für die flexible Nachmittagsbetreuung zur
Verfügung stellen.
Darüber wurden Ihre Schulleitungen am 09.
12.2019 im Schul-, Kultur- und Sportam informiert.
Sobald die geltenden Landesregelungen
vorliegen, wird die Stadt Heilbronn ihr Ganztagsschulkonzept
fortschreiben und auf evtl. neue Vorgaben bzw. Entwicklungen anpassen.
Wir gehen davon aus, dass das Konzept noch vor der Sommerpause dem
Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden kann.
Die Grundschulen Alt-Böckingen, Frankenbach
und Biberach haben dann Planungssicherheit
und können erneut entscheiden, welchen Weg
sie gehen wollen.
Die Deutschordengrundschule Kirchhausen ist
bereits seit dem Schuljahr 2014/15 eine Ganztagsschule in offener
Angebotsform im sogenannten Alterlass.
Diese Form entspricht der Wahlform, sie kann
aber zusätzlich Betreuungsressourcen vom Land anfordern. Am 25.11.2019
fand dazu mit der Schulleitung und Vertretern des Elternbeirats ein
klärendes und einvernehmliches Informationsgespräch im Schul-, Kultur-
und Sportamt statt.
Wir freuen uns, dass wir in Heilbronn Eltern
ein breites Angebot an Betreuungsformen an den Grundschulen anbieten
können.
Wir gewährleisten damit die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf und haben uns zum Ziel gesetzt, gleiche
Bildungschancen für alle Schülerinnen der Heilbronner Grundschulen zu
ermöglichen.
Wir erfahren an Ganztagsschulen in Wahlform
eine steigende Nachfrage: im Schuljahr 2019/20 entschieden sich 51% der
Familien an unseren Grundschulen in Wahlform für die Teilnahme an der
Ganztagsschule.
Von einer sinkenden Nachfrage nach dem
Angebot der Ganztagsschulen kann keine Rede sein.
In Heilbronn haben bereits 75% der
Grundschulen in städtischer Trägerschaft auf eine Ganztagsschule nach §
4a SchG oder in offener Form umgestellt.
Gerne können Sie in den Heilbronner
Grundschulen nach den Erfahrungen und der Inanspruchnahme der Angebote
fragen.
Diese Stellungnahme einschließlich der
Anlagen erhalten die Fraktionsvorsitzenden des Heilbronner
Gemeinderats in Mehrfertigung zusammen mit
Ihrem Schreiben zur Information.
Freundliche Grüße
Harry Mergel
Oberbürgermeister
LeserFORUM: Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
Mehr
|