<*> bezugnehmend
auf Ihre Anfrage vom 4. Januar 2020, deren Beantwortung Sie mit E-Mail
vom 23. September 2020 angemahnt hatten, darf ich Ihnen zunächst
mitteilen, dass uns diese Anfrage im Januar nicht erreicht hat, weder
die Geschäftsstelle des Gemeinderats noch mich bzw. noch mein
Sekretariat.
Zu Ihren Fragen ist das Folgende auszuführen:
Nach § 24 Abs. 4 Satz 1 GemO hat jeder
Gemeinderat das Recht, über einzelne Angelegenheiten der Gemeinde und
ihrer Verwaltung an den Bürgermeister schriftliche oder in einer Sitzung
des Gemeinderats mündliche Anfragen zu richten, die binnen angemessener
Frist zu beantworten sind.
Das Fragerecht ist nach Form und Inhalt auf
Fragen - ggf. mit der erforderlichen Begründung - beÂ
schränkt. Fragen können sich ihrem Inhalt
nach auf Tatsachen und Sachverhalte, Ereignisse und ZuÂ
sammenhänge beziehen oder auf rechtliche
Vorgänge und Gegebenheiten sowie Absichten der GeÂ
meindeverwaltung. Die Form einer Frage
schließt zudem aus, dass dabei Wertungen, Feststellungen und
Meinungsäußerungen vorgebracht werden. Das Fragerecht darf nicht dazu
dienen, allgemeine kommunalpolitische Grundsatzausführungen zu machen
oder es als - in Form der Frage gekleidete - Kritik an der
Gemeindeverwaltung zu benützen, da es nur dem Zweck der Information
dient.
Anfragen müssen einzelne Angelegenheiten der
Gemeinde oder ihrer Verwaltung betreffen. Der UmÂ
fang und Inhalt einer Antwort ist dadurch
begrenzt, dass nur Antworten über Sach- und Rechtslagen,
nicht aber über persönliche Meinungen oder
Wertungen verlangt werden können.
Die Pflicht zur Beantwortung einer Anfrage
kann auch dann entfallen, wenn der Aufwand, der für die
Beantwortung erforderlich wäre, in keinem
Verhältnis zu dem aus der Beantwortung resultierenden
Nutzen steht. Verursacht eine Anfrage einen
sehr hohen Aufwand, ist der einzelne Gemeinderat verÂ
pflichtet, den Zweck und die Bedeutung der
Anfrage so konkret darzulegen, dass die Angemessenheit des Aufwands
objektiv feststellbar ist.
Grundsätzlich gibt die Stadtverwaltung keine
Stellungnahmen zur Presseberichterstattung einer ZeiÂ
tung ab, wie z.B. dem Bericht in der
Heilbronner Stimme vom 4. Januar 2020. Eine solche kann nach Maßgabe der
vorstehenden Ausführungen auch nicht verlangt werden.
Auch sind die aufgeworfenen Punkte nicht
hinreichend konkret formuliert, sodass eine Beantwortung
nicht oder bei einzelnen Punkten allenfalls
nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre.
Letztendlich geht die Tendenz Ihrer Anfrage
unter Bezugnahme auf .Fehlentwicklungen, mangelnde
Unterstützung (der Händler) und eine
verfehlte Verkehrspolitik" inhaltlich auf eine kommunalpolitiÂ
sehe Grundsatzdiskussion hinaus, die vom
Auskunftsreeht nach § 24 Abs. 4 GemO nicht gedeckt ist.
Seien Sie versichert, dass die jeweiligen
Stellen in der Stadtverwaltung Themen-der InnenstadtentÂ
wicklung gewissenhaft bearbeiten und dabei
auch die Situation des Einzelhandels im Blick behalten,
etwa in Bezug auf den 2019 vom Gemeinderat
fortgeschriebenen Masterplan Innenstadt.
Mit dem von Ihnen genannten Seniorchef eines
Heilbronner Modehauses bin ich hinsichtlich seines
Schreibens damals telefonisch in Kontakt
getreten.
Mit freundlichen Grüßen
Harry Mergel
Oberbürgermeister
Replik
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mergel,
ich bedauere, daß, wie Sie in Ihrem mir diese Woche per Gemeinderatspost
zugegangenen Antwortschreiben erwähnen, meine eMail vom 4.1. dieses
Jahres nicht erreicht hat.
Leider habe ich die fehlende Beantwortung nicht früher bemerkt.
Meinen Unterlagen zufolge weist der abgespeicherte Quelltext u.a.
Folgendes aus:
BCC: =?UTF-8?Q?
StHN_GStGR_Br=c3=a4ndleThomas?=
<...>,
StHN GStGR Stempel <...>,
StHN GStGR FarkasKerstin <...>,
StHN GStGR BleickertSonja <...>,
[...]
From: Dagenbach <dagenbach@t-online.de>
Subject: =?UTF-8?B?KiDwn5C8IEFuZnJhZ2Ug8J+QvCo=?=
Reply-To: dagenbach@t-online.de, + pro heilbronn <info@pro-heilbronn.de>
Message-ID: <13742dbc-74e3-0ebe-f88e-9ee3cbab85fe@t-online.de>
Date: Sat, 4 Jan 2020 12:51:08 +0100
User-Agent: Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; WOW64; rv:68.0) Gecko/20100101
Thunderbird/68.3.1
MIME-Version: 1.0
To:
Verborgene_Empfaenger: ;
Content-Type: multipart/alternative;
boundary="------------8F95CBC00D1AAA2371773ABB"
Eine Fehlermeldung liegt dazu nicht vor, im Gegenteil erreichte mich ein Dankschreiben aus dem Kreis der Einzelhänler mit weiteren Informationen.
Zum Inhalt Ihres Schreibens:
Die Anfrage ist, wie in derselben auch
erwähnt, auf Grund eines Schreibens eines Einzelhändlers und ehemaligen
Kollegen aus dem Gemeinderat erfolgt.
Daraus entstand auch der Fragenkatalog.
Die erwähnten Presseberichte unterstreichen
lediglich die in diesem Brandbrief aufgeworfenen und aus meiner Sicht
sehr berechtigten Fragen.
Es ist für mich sehr wohl nachvollziehbar,
weshalb nun mit fulminanter Begründung die Beantwortung verweigert
wird, hat sich
doch weder an der Fragestellung noch an der Lösung etwas
verändert und hat sich die Situation des Heilbronner Einzelhandels durch
die angeordneten Maßnahmen im Rahmen der praktizierten Corona-Hysterie
noch verschärft.
Mit freundlichen Grüßen
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner |
Franziska Gminder MdB |
Dirk Schwientek |
Michael Seher |
Alfred Dagenbach
zum inhalt
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(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
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