Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach

und der Bürgerbewegung PRO HÉILBRONN e.V.

abgesandt  am 
18.12.2019

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 19.086 Tiefgarage Harmonie

Sehr geehrte Damen und Herren,


Bürger beklagen die jüngste Praxis der Gebührenerhebung in der Stadtgarten-Tiefgarage, insbesondere, daß der Abendtarif offensichtlich abgeschafft wurde.

Von "Abzocke" ist die Rede.

Wir fragen dazu:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. welchen Einfluß hat die Stadtverwaltung auf die Gebührengestaltung:

2.1 keine;

2.2. welche Vertragsbestimmung liegen dazu vor;

2.2 wurde diese Veränderung mit ihr abgesprochen;

3. in welcher Weise wird für Abhilfe gesorgt werden, zumal diese Praxis wenig werbewirksame Auswirkungen für das städtische Kongreßzentrum Harmonie haben dürfte?

 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 


 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 15.1.2010

Eingang nach  27 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   bürgernah: Danke!

<*> vielen Dank für Ihre E-Mail.


Zu 1:
Die Tiefgarage Harmonie, Heilbronn, ist nicht in städtischem Eigentum. Inhaberin der Unterflurgarage
ist die B+B Parkhaus GmbH & Co.KG mit Sitz in Stuttgart (B+B). Betrieb und Verwaltung obliegt ausschließlich der B + B, sodass die Stadt zu dem Vertrag aus der Bürgerschaft - außer zu der Feststellung, dass der Abendtarif nicht abgeschafft wurde - keine Stellungnahme abgeben kann.

Wir empfehlen Ihnen, die betreffenden Kunden der B + B mit ihren Anliegen/ihren Beschwerden direkt an die B + B zu verweisen.

Erfahrungsgemäß ist es am besten, wenn die Kunden ihre Bitte mit dem Aufsichtspersonal
vor Ort klären, welches grundsätzlich von 7:30 - 23:00 Uhr anwesend ist, oder, sollte dies
nicht möglich sein, mit Herrn Schultz von der B + B in Stuttgart (Tel. : 0711-2229410) besprechen, welcher für die Verwaltung der Heilbronner Parkgarage verantwortlich und zu den üblichen Geschäftszeiten des Unternehmens erreichbar ist.


Unabhängig davon haben wir die B + B zu Ihrem Sachvortrag um Stellungnahme gebeten.

Die B + B hat uns hierzu folgendes mitgeteilt:


Der Abendtarif in der Harmonietiefgarage wurde nicht abgeschafft.

Er wurde lediglich preislich und zeitlich verändert (Erhöhung von 3,- auf 4,- ; Zeitraum 18:00 Uhr - 3:00 Uhr; früher bis 8:00 Uhr).

Hintergrund dieser Fortschreibung ist die neu entstehende Situation um das Konzert- und Kongresszentrum Harmonie.

Durch den Bau eines Hotels mit eigener Tiefgarage möchte die B + B sicherstellen, dass die Übernachtungsgäste primär die hoteleigene Parkierungsanlage nutzen.

Der Abendtarif soll, wie bisher auch, in erster Linie den Besuchern des Konzert- und Kongresszentrums zugutekommen.
Im Rahmen der Erneuerung der Tiefgarage hat die B + B die gesamte Parkierungsanlage (insbesondere Parkschein- und Ein-/Ausfahrautomaten) ausgetauscht. Leider gab es im Rahmen der Umstellung ein Softwareproblem, welches die Anwahl des Abendtarifs betroffen hat.

Dieser steht vorübergehend nicht wie gewohnt zur Verfügung.

Um den Abendtarif derzeit erhalten zu können, muss der Kunde im Gebührenprogramm aktiv "Abendtarif" (Dreiecksymbol) auswählen, was in der Vergangenheit nicht der Fall war.

Trotz entsprechender Hinweise der B + B vor Ort kam es leider zu Problemen, was bedauert wird. Die B + B hat aber bereits die Änderung der Software beauftragt, so dass der Abendtarif zeitnah wieder wie gewohnt zur Verfügung stehen wird.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort sind angewiesen, Kundenbeanstandungen kulant zu regulieren.


Zu 2:
Angesichts der durchgeführten Sanierungs-und Modernisierungsmaßnahmen, aufgrund der zentralen
Lage und im Vergleich zur Preisgestaltung anderer Heilbronner Parkhäuser, erteilte die Stadt im Rahmen bestehender Vertragsbestimmungen ihre Zustimmung zur Gebührenerhöhung.

Großer Wert wurde dabei auf die Beibehaltung des Nachttarifs in o. g. Zeitfenster gelegt, gerade im Hinblick auf abendliche Veranstaltungen in der Harmonie und weitere kulturelle Angebote in der Innenstadt.


Zu 3:
Entfällt (auf die Ausführungen unter Ziffer l wird verwiesen).


Mit freundlichen Grüßen
Jan Fries

Liegenschaftsamt


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