- Initiativen von PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach und der Bürgerbewegung PRO HÉILBRONN e.V. |
abgesandt am
5.8.2019 |
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An die Stadtverwaltung Heilbronn
* 19.065
Stadtzeitung II Sehr geehrte Damen und Herren,
auf unsere
Anfrage
vom 21. Juli 2019, 22.08 Uhr, haben Sie uns
geantwortet. Allerdings gehen wir damit insofern nicht vollumfänglich konform, da sie u.a. im Widerspruch zu uns bekannte Vorgaben bei der ursprünglichen Beschlußfassung vom 9.7.1998 stehen.
Daß Sie bei Ihnen eingehenden Beschwerden konsequent nachgehen, dürfte unbestritten sein.
Nach der "Umstellung" der Verteilung über das "Echo" stiegen Ihren Angaben zufolge die Beschwerden deutlich an, was zwar nicht im gleich großen Umfang, aber auch unseren Ihnen mitgeteilten Erfahrungen entspricht.
Wir bleiben deshalb bei der Aussage:
"Wenn die Bürger keine 'Stadtzeitung'
erhalten, können sie auch nicht wissen, dass inzwischen der Verteiler
gewechselt wurde und wohin sie sich im Fall der Nichtzustellung wenden
können.
Und: Weder das Argument, wer kein "Echo" bekomme, "weil er beispielsweise dies auf seinem Briefkasten vermerkt hat oder nicht in der Verteilregion wohnt (z.B. Industriegebiete, Aussiedlerhöfe), der erhält auch keine Stadtzeitung" rechtfertigt die Nichtzustellung, noch die Hinweise auf die Möglichkeiten wie Abholen im nächstgelegenen Bürgeramt etc.pp. oder im Internet unter www.heilbronn.de/stadtzeitung abzurufen.
Die "Stadtzeitung" ist weder eine
Tageszeitung noch ein Werbeprospekt, sondern ein Amtsblatt, auch wenn
dem "zur Kostenreduzierung" der "Stadtanzeiger" angehängt ist.
Wer keine "Heilbronner Stimme" bezieht oder kein "Echo" bzw. "keine Werbung" möchte, hat damit nicht zum Ausdruck gebracht, daß er kein Amtsblatt zugestellt bekommen möchte.
Das Abholen im nächstgelegenen Bürgeramt etc.pp kann von niemandem verlangt werden, insbesondere nicht von Bürgern, denen solchen schwerfällt. Es ist schlicht unzumutbar und dazuhin widerspricht es der Intention der Beschlußfassung vom 9.7.1998. Außerdem lag bisher zum Ausgabezeitpunkt die "Stadtzeitung" dort nicht vor.
Zum Thema "Internet" vermeide ich die
Wiederholung, nämlich, daß nicht jeder einen Internetzugang hat,
insbesondere nicht viele älteren Mitbürger.
Die Angabe, die "vollzogenen Änderungen sind sowohl von der 'Heilbronner Stimme' als alternativlos beschrieben worden als auch für die Stadt Heilbronn ohne finanziell darstellbare Alternative" ist nun einmal ohne weitere Angaben dazu (Konditionen, Ausschreibungen, ect., Überprüfung bzw. Genehmigung durch das Regierungspräsidium u.a.) eben nicht nachvollziehbar. Maßgebend ist nicht die Sichtweise der wohlfeilen "Heilbronner Stimme", sondern die vorliegenden sachlichen Gründe zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungen.
In der
Drucksache 294 vom 9.7.1989 heißt es übereinstimmend mit der Beratung im
Gremium unter Pkt. 2. "Heilbronner Stadtzeitung": Herausgabe und
Erstellung eines vierzehntägig erscheinenden, sechsseitigen
(Vollformat) städtischen Publikationsorganes "Heilbronner Stadtzeitung"
als Amtsblatt und Bestandteil der "Heilbronner Stimme" .
Unsere Frage nach Schadensersatz ist daher unbeantwortet..
Zur weiteren Erinnerung: Der heutige Oberbürgermeister begründete am 9.7.1989 den auch von seiner Partei als damaliger Fraktionsvorsitzender gestellten Antrag u.a. wie folgt: " ...Wir setzen Steuergelder für diese Maßnahmen ein, deshalb möchte ich sie kurz nennen. Zum einen ist es das wandelnde Selbstverständnis von Kommunalverwaltungen. Weg von obrigkeitsstaatlichem, hoheitlichem Denken, hin zum bürgerorientierten Dienstleistungsunternehmen und zu einem guten Service gehört eine gute Information...."
Wir fragen dazu: 1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2. in welcher
Weise kann für Abhilfe gesorgt werden? Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung PRO Heilbronn
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