Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach

und der Bürgerbewegung PRO HÉILBRONN e.V.

abgesandt  am 
5.8.2019

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 19.065 Stadtzeitung II


Sehr geehrte Damen und Herren,


auf unsere Anfrage  vom 21. Juli 2019, 22.08 Uhr, haben Sie uns geantwortet.

Allerdings gehen wir damit insofern nicht vollumfänglich konform, da sie u.a. im Widerspruch zu uns bekannte Vorgaben bei der ursprünglichen Beschlußfassung vom 9.7.1998 stehen.

 

Daß Sie bei Ihnen eingehenden Beschwerden konsequent nachgehen, dürfte unbestritten sein.


Allein aber die von Ihnen eingeräumte Tatsache, daß es - wie von uns schon früher kritisiert - nach wie vor zu Unregelmäßigkeiten bei der Zustellung kommt, müßte eigentlich zu Überlegungen führen, die Verteilung neu auszuschreiben. Offensichtlich wird das bewußt nicht gemacht, die Gründe dafür wären zu überprüfen.


Es ist nicht unbekannt, daß es eine "Schweigende Mehrheit gibt" und nur Einzelne die "Kurve" kriegen, sich zu beschweren oder gar an die Öffentlichkeit zu gehen. Bei Leserbriefen - die "Heilbronner Stimme" verweigert aus nachvollziehbaren Gründen in dieser Sache nach bei uns eingehenden Informationen den Abdruck - ist bekannt, daß hinter jedem mutigen Schreiber zwischen 100 und 1000 gleichgesinnte "Feiglinge" mit ähnlicher Sichtweise stehen.

 

Nach der "Umstellung" der Verteilung über das "Echo" stiegen Ihren Angaben zufolge die Beschwerden deutlich an, was zwar nicht im gleich großen Umfang, aber auch unseren Ihnen mitgeteilten Erfahrungen entspricht.


Ihre "Kontrolle" über Umfragen unter Beschäftigten der Stadtverwaltung kann aus verschiedenen Gründen als nicht zielführend gewertet werden - von der Befangenheit beginnend bis zu wohl kaum wechselnden oder begünstigenden Antworten. Diese Kontrolle ist nahezu wertlos und wirkt nur als beschönigende Rechtfertigung.


Immerhin hat jeder Bürger der Stadt nicht nur dieselben Pflichten, sondern auch dieselben Rechte.

Wir bleiben deshalb bei der Aussage: "Wenn die Bürger keine 'Stadtzeitung' erhalten, können sie auch nicht wissen, dass inzwischen der Verteiler gewechselt wurde und wohin sie sich im Fall der Nichtzustellung wenden können.
Offensichtlich wird teilweise auch nicht verteilt, wenn das 'Echo am Mittwoch' von den Bürgern nicht erwünscht ist."


Daran ändert sich auch Ihr Hinweis, wörtlich: "Zudem haben das 'Echo am Mittwoch' in seiner Ausgabe Nr. 29 vom 17. Juli 2019, Seite 2, und die 'Heilbronner Stimme' in ihrer Ausgabe Nr. 164 vom 18. Juli 2019, Seite 28, auf die Umstellung sowie alternative Bezugs- und Kontaktmöglichkeit hingewiesen" nichts.

 

Und: Weder das Argument, wer kein "Echo" bekomme, "weil er beispielsweise dies auf seinem Briefkasten vermerkt hat oder nicht in der Verteilregion wohnt (z.B. Industriegebiete, Aussiedlerhöfe), der erhält auch keine Stadtzeitung" rechtfertigt die Nichtzustellung, noch die Hinweise auf die Möglichkeiten wie Abholen im nächstgelegenen Bürgeramt etc.pp. oder im Internet unter www.heilbronn.de/stadtzeitung abzurufen.

 

Die "Stadtzeitung" ist weder eine Tageszeitung noch ein Werbeprospekt, sondern ein Amtsblatt, auch wenn dem "zur Kostenreduzierung" der "Stadtanzeiger" angehängt ist. 

Wer keine "Heilbronner Stimme" bezieht oder kein "Echo" bzw. "keine Werbung" möchte, hat damit nicht zum Ausdruck gebracht, daß er kein Amtsblatt zugestellt bekommen möchte.

 

Das Abholen im nächstgelegenen Bürgeramt etc.pp kann von niemandem verlangt werden, insbesondere nicht von Bürgern, denen solchen schwerfällt. Es ist schlicht unzumutbar und dazuhin widerspricht es der Intention der Beschlußfassung vom 9.7.1998. Außerdem lag bisher zum Ausgabezeitpunkt die "Stadtzeitung" dort nicht vor.

 

Zum Thema "Internet" vermeide ich die Wiederholung, nämlich, daß nicht jeder einen Internetzugang hat, insbesondere nicht viele älteren Mitbürger.


Bisher wurden Haushalte ohne "Heilbronner Stimme" über ein aus demselben Konzern verteiltes "Extrablatt" mit dem Amtsblatt "Stadtzeitung" versorgt. Dies fiel nun ohne Zustimmung des Gemeinderates "per ordre de mufti" (oder sogar ohne dieses?) einfach weg. Hier wedelt wieder einmal der Schwanz mit dem Hund in unserer Stadt. Das neue Redaktionsstatut vom 24.7.2019 ändert daran auch nachträglich nichts.


Die Angabe, die "vollzogenen Änderungen sind sowohl von der 'Heilbronner Stimme' als alternativlos beschrieben worden als auch für die Stadt Heilbronn ohne finanziell darstellbare Alternative" ist nun einmal ohne weitere Angaben dazu (Konditionen, Ausschreibungen, ect., Überprüfung bzw. Genehmigung durch das Regierungspräsidium u.a.) eben nicht nachvollziehbar. Maßgebend ist nicht die Sichtweise der wohlfeilen "Heilbronner Stimme", sondern die vorliegenden sachlichen Gründe zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungen.


Zur Erinnerung:

In der Drucksache 294 vom 9.7.1989 heißt es übereinstimmend mit der Beratung im Gremium unter Pkt. 2. "Heilbronner Stadtzeitung": Herausgabe und Erstellung eines vierzehntägig erscheinenden, sechsseitigen (Vollformat) städtischen Publikationsorganes "Heilbronner Stadtzeitung" als Amtsblatt und Bestandteil der "Heilbronner Stimme" .
Zusätzliche Verteilung in Haushalte ohne Tageszeitung (Haushalts­vollabdeckung). Titelkopf mit einer Zusatzfarbe".

 

Unsere Frage nach Schadensersatz ist daher unbeantwortet..

 

Zur weiteren Erinnerung:

Der heutige Oberbürgermeister begründete am 9.7.1989 den auch von seiner Partei als damaliger Fraktionsvorsitzender gestellten Antrag u.a. wie folgt: " ...Wir setzen Steuergelder für diese Maßnahmen ein, deshalb möchte ich sie kurz nennen. Zum einen ist es das wandelnde Selbstverständnis von Kommunalverwaltungen. Weg von obrigkeitsstaatlichem, hoheitlichem Denken, hin zum bürgerorientierten Dienstleistungsunter­nehmen und zu einem guten Service gehört eine gute Information...."


Die sich inzwischen "eingebürgerte" selbstherrliche Praxis der Umsetzung widerspricht eindeutig diesem von allen damaligen Mitgliedern des Gemeinderates mitgetragenen Beschluß.

 

Wir fragen dazu:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. in welcher Weise kann für Abhilfe gesorgt werden?

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 


 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 10.9.2019

Eingang nach 35  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*>  herzlichen Dank für Ihre erneute Anfrage zum Thema "Verteilung der Stadtzeitung" vom 5. August.

Allerdings wiederholen Sie unserer Auffassung nach lediglich die Fragen, die Sie bereits am 21. Juli
gestellt haben. Diese haben wir mit Schreiben vom 2. August bereits ausführlich beantwortet. Seitdem haben sich keine neuen Fakten ergeben.

Bitte sehen Sie uns nach, dass sich die Beantwortung etwas verzögert hat.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Britzke

Pressestelle


 

Replik dazu:

 

Sehr geehrter Herr Britzke,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 9.9.2019 zu unserer Anfrage "Stadtzeitung II" vom 5.8.2019. 

 

Leider können wir im Gegensatz zu Ihrer Auffassung nicht feststellen, daß Sie unsere Anfrage "Stadtzeitung" vom 21. Juli 2019 mit Ihrem Schreiben vom 2. August 2019 ausführlich beantwortet haben.

Wäre dem so, so hätten wir keinen Grund zur detaillierten Nachfrage zu den offenen Punkten gehabt.

Es ist offensichtlich, daß Sie diese weder vollständig, noch richtig und unmißverständlich beantworten. 

Wir bestehen auf die vollständigen, richtigen und unmißverständlichen Antworten zu unseren Fragen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerbewegung PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

15.9.2019

Sehr geehrter Herr Britzke,


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