An die Stadtverwaltung
Heilbronn
* 19.058
Friedrichstraße
Sehr geehrte Damen
und Herren,
Bürger beklagen sich über zugewachsene
Beschilderung, wörtlich:
"... Von der
Friedrichstraße in Böckingen kann man entweder in die
Längelterstraße oder in die Sickingenstraße abbiegen. Derzeit ist
aber nicht erkennbar, welche Verkehrsregelung besteht, da das
Verkehrsschild (Zeichen 301) nicht sichtbar ist. Es ist durch
einen Strauch zugewachsen. Ist der Grundstücksbesitzer in der
Pflicht, das Schild sichtbar zu machen? Aus meiner Sicht ist eher
das Zeichen 306 mit Zusatzschild (abknickende Vorfahrt) angebracht.
Das Zeichen suggeriert, dass man noch links abbiegen könne. Diese
Möglichkeit gibt es aber nicht, da ist nur ein Gartengrundstück...."
Wir fragen dazu:
1. Welche
Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2. in welcher
Weise kann für Abhilfe gesorgt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung
PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Stadtrat |
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<*> hiermit
möchten wir auf Ihre Anfrage vom 22.07.2019 eingehen.
Der Eigentümer wurde von der Stadt Heilbronn
aufgefordert die Sträucher zurückzuschneiden. Das
Amt für Straßenwesen hat sich am 05.08.2019
vom ordnungsgemäßen Rückschnitt vor Ort überzeugt.
Zur weiteren Verdeutlichung der
Verkehrsführung wird die Wartelinie aus der Sickingenstraße
erneuert. Weiter sind dem Amt für
Straßenwesen keine Probleme mit der Verkehrsführung in diesem
Kreuzungsbereich bekannt. Die Beschilderung
wurde geprüft und entspricht den Vorgaben der StVO.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt
Amt für Straßenwesen
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