An die Stadtverwaltung
Heilbronn
* 19.057
B293: LKW-Durchgangsverkehr
Sehr geehrte Damen
und Herren,
Anwohner beklagen
sich darüber, daß der LKW-Durchgangsverkehr in der B 293 zwischen
Böckingen und Karlsruhe, der trotz bisherigem Verbot offensichtlich
uneingeschränkt geduldet worden ist und, so wörtlich: "... nur
kosmetische Darstellung zum Zwecke der Verdummung der Bürger..."
beinhaltet habe, nun offensichtlich auch offiziell wieder gestattet ist.
Das entsprechende
Verkehrsschild wurde entfernt.
Wir fragen dazu:
1. Welche
Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2. wer hat auf
Grund welcher Weisung und Berechtigung die Entfernung des Schildes
veranlaßt;
3. in welcher
Weise wird für Abhilfe gesorgt werden?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung
PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Stadtrat |
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<*> hiermit
möchten wir auf Ihre Email vom 21.07.2019 eingehen.
Wie Ihnen bereits im März 2018 und März 2019
schriftlich mitgeteilt, fallen die Kontrollen des
fließenden Verkehrs in die Zuständigkeit des
Polizeipräsidiums Heilbronn. Wir haben vom
Polizeipräsidium Heilbronn zu Ihrer Anfrage
folgende Stellungnahme erhalten:
Das Polizeipräsidium hat wie in den Vorjahren
auch im Jahr 2019 das Lkw-Durchfahrtsverbot auf der B 293 im Bereich
Heilbronn-Böckingen im Rahmen der personellen Möglichkeiten überwacht.
Die
Kontrollen finden überwiegend im Rahmen der
allgemeinen Streifentätigkeit statt. Eine Auflistung der
Kontrollen nach Tag, Zeit und Anzahl der
kontrollierten Lkw und der festgestellten Verstöße erfolgt
durch die Polizei nicht mehr, da alle
bisherigen Kontrollen gezeigt haben, dass die Beanstandungen
im sehr niedrigen einstelligen Prozentbereich
lagen. Selbstverständlich wird das Polizeipräsidium
Heilbronn auch weiterhin das
Durchfahrtsverbot im Rahmen der personellen Möglichkeiten in
angemessener Weise überwachen und Verstöße
zur Anzeige bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt
Amt für Straßenwesen
Replik
Replik
Sehr geehrte Frau Ehrhardt,
es ging bei dieser Anfrage weniger um die
Wiederholung der Frage nach der Zahl der Kontrollen - diese werden ja
offenbar bewußt unterlassen -,
sondern um die
unter Pkt. 2. gestellte und nicht beantwortete Frage
"wer hat auf
Grund welcher Weisung und Berechtigung die Entfernung des Schildes
veranlaßt?"
Diese Beantwortung steht leider noch aus und wir
bitten um diese.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung
PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Stadtrat |
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LeserFORUM: Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
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