Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach und den Bezirksbeiräten

Ursula Dagenbach-Auchter, Heinz Schulz und Fred Steininger

abgesandt  am 
21.7.2019

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 19.056 Stadtzeitung


Sehr geehrte Damen und Herren,


es häufen sich wieder die Beschwerden über eine mangelhafte Zustellung des städt. Amtsblattes " Stadtzeitung" aus verschiedenen Bereichen der Stadt.

Wenn die Bürger keine "Stadtzeitung" erhalten, können sie auch nicht wissen, daß inzwischen der Verteiler gewechselt wurde  und wohin sie sich im Fall der Nichtzustellung wenden können.

Offensichtlich wird teilweise auch nicht verteilt, wenn das "Echo am Mittwoch" von den Bürgern nicht erwünscht ist.


Wir fragen dazu:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. in welcher Weise wird für Abhilfe gesorgt werden;

3. in welcher Weise wurde zu welchen Konditionen die Verteilung vergeben;

4. nach welchen Gesichspunkten wird von seiten der Stadtverwaltung die ordnungsgemäße Verteilung kontrolliert und sicher gestellt;

5. werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht oder  solches unterlassen?


Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 


 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 3.8.2019

Eingang nach 12  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*>  gerne antworten wir im Zuge Ihrer Anfrage vom 21. Juli 2019, 22.08 Uhr.

Ihren Fragen haben Sie folgendes Eingangsstatement vorangestellt:

Es häufen sich wieder die Beschwerden über eine mangelhafte Zustellung des städt. Amtsblattes
"Stadtzeitung" aus verschiedenen Bereichen der Stadt.

Wenn die Bürger keine "Stadtzeitung" erhalten, können sie auch nicht wissen, dass inzwischen der
Verteiler gewechselt wurde und wohin sie sich im Fall der Nichtzustellung wenden können.
Offensichtlich wird teilweise auch nicht verteilt, wenn das "Echo am Mittwoch" von den Bürgern nicht
erwünscht ist.

Zu ihren Fragen antwortet die Stabsstelle Pressestelle wie folgt:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab?

Generell geht die Pressestelle allen eingegangenen Beschwerden über nicht erfolgte Zustellung
der .Heilbronner Stadtzeitung" konsequent nach und bemüht sich beim für die Zustellung
zuständigen Unternehmen um Nachlieferung bzw. eine regelmäßige Zustellung in der Zukunft.

Bis zu den von Ihnen angesprochenen Umstellungen (Erscheinungstag, Verteilung über das "Echo
am Mittwoch") gab es immer wieder Beschwerden, die aber von der Quantität her und mit Blick
auf die Gesamtauflage in einem überschaubaren Rahmen geblieben sind. So hat die Pressestelle
für den Zeitraum von Januar bis Juni 2019 insgesamt zwölf Beschwerden von Haushalten erfasst,
die keine Stadtzeitung erhalten haben. Das sind im Schnitt zwei pro Monat.

Mit der vollzogenen Umstellung (Stadtzeitungs-Ausgabe Nr. 14/3. Juli 2019) hat auch die
Pressestelle eine verstärkte Zunahme an Beschwerden und Nachfragen registriert: Allein im Juli
2019 hat es insgesamt 30 Beschwerden gegeben. Hinzu kommen zahlreiche Anrufe von
Bürgerinnen und Bürgern, die die Stadtzeitung gerne lesen möchten, sie aber nicht mehr erhalten,
da sie die Zustellung des "Echos" verweigern - sie sind damit leider von der Zustellung
ausgenommen.

Die Pressestelle geht wie immer allen Beschwerden nach und meldet sie dem zuständigen
Zustellservice. Nichtsdestoweniger setzt die Pressestelle darauf, dass diese anfänglichen
Umstellungsprobleme zurückgehen und damit auch Zahl der Beschwerden abnimmt.

Die Pressestelle betont, dass die Veränderungen bei Erscheinungstag und Zustellungsmethode
aus vertriebsökonomischen Erwägungen der Heilbronner Stimme erfolgen, die für die Stadt
Heilbronn vertraglicher Technik- und Zustellungspartner ist. Die vollzogenen Änderungen sind
sowohl von der .Heilbronner Stimme" als alternativlos beschrieben worden als auch für die Stadt
Heilbronn ohne finanziell darstellbare Alternative.

2. In welcher Weise wird für Abhilfe gesorgt werden?

Unterschieden werden muss hier in

a) Haushalte, die das "Echo" prinzipiell erhalten und dennoch keine Stadtzeitung im Briefkasten
vorfinden, und

b) Haushalte, die die Zustellung des "Echo" durch eigene Willensbekundung ablehnen.

Im ersten Fall greift das bewährte Instrumentarium: Reaktiv geht die Pressestelle allen
Beschwerden konsequent nach, die Bürgerinnen und Bürger werden zudem aufgefordert, sich bei
wiederholter Nichtbelieferung gerne wieder bei der Pressestelle zu melden. Proaktiv erfolgen in
unregelmäßigen Abständen und auf freiwilliger Basis Umfragen unter Beschäftigten der
Stadtverwaltung, die in Heilbronn wohnen und somit Auskunft über die Zustellqualität geben
können. In beiden Fällen ist die Pressestelle jedoch darauf angewiesen, dass sich die Bürgerinnen
und Bürger sowie die Beschäftigten auch tatsächlich bei der Pressestelle melden.

Im zweiten Fall verhält es sich so: Wer kein "Echo" bekommt, weil er beispielsweise dies auf
seinem Briefkasten vermerkt hat oder nicht in der Verteilregion wohnt (z.B. Industriegebiete,
Aussiedlerhöfe), der erhält auch keine Stadtzeitung. Wer aus diesem Personenkreis trotzdem die
Stadtzeitung erhalten möchte, der hat folgende Möglichkeiten:

• Abholen im nächstgelegenen Bürgeramt,

• Abholen im Rathaus (Zentrales Bürgeramt), in der Tourist-Info oder in der Stadtbibliothek,

• im Internet unter www.heilbronn.de/stadtzeitung abrufen.

In Ihrem Eingangsstatement erwähnten Sie, dass diese Informationen nicht erhalten kann, wer
keine Stadtzeitung mehr zugestellt bekommt. Unabhängig davon, dass die Stadtzeitung online
über www.heilbronn.de/stadtzeitung erreichbar ist, ist bereits in der Ausgabe Nr. 13 / 19. Juni
2019 - also noch vor der Umstellung - sowie mit der Nr. 14/3. Juli 2019 jeweils auf der Titelseite
auf die Umstellung und die entsprechende Kontaktmöglichkeit hingewiesen worden.

Zudem haben das "Echo am Mittwoch" in seiner Ausgabe Nr. 29 vom 17. Juli 2019, Seite 2, und die
.Heilbronner Stimme" in ihrer Ausgabe Nr. 164 vom 18. Juli 2019, Seite 28, auf die Umstellung
sowie alternative Bezugs- und Kontaktmöglichkeit hingewiesen.

3. In welcher Weise wurde zu welchen Konditionen die Verteilung vergeben?

Die Änderung des Erscheinungstags muss aus Sicht der Pressestelle nicht vertraglich geregelt werden, sondern ist Teil der innerredaktionellen Arbeitsaufteilung. Selbiges betrifft die Änderung
der Zustellorganisation, sie ist Teil der innerbetrieblichen Arbeitsaufteilung bei der .Heilbronner
Stimme". Dennoch wurden die Umstellungen zum Anlass genommen, den Vertrag von 1998 als
Gesamtpaket in einigen Passagen anzupassen und zu den aktuellen Konditionen fortzuschreiben.

4. Nach welchen Gesichtspunkten wird von Seiten der Stadtverwaltung die ordnungsgemäße
Verteilung kontrolliert und sicher gestellt?

Siehe Antwort auf Frage Nr. 2

5. Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht oder solches unterlassen?

Die Pressestelle sieht keinerlei Hinweis darauf gegeben, dass der Stadt ein wie auch immer
gearteter Schaden entsteht. Auch wenn die Stadtzeitung zusammen mit dem "Echo" nur an fast
alle Haushalte verteilt würde und im Übrigen die Möglichkeit besteht, im Internet auf das
Amtsblatt zuzugreifen, bestehen keine rechtlichen Bedenken gegen die Verteilung der
Stadtzeitung zusammen mit dem "Echo am Mittwoch". Die Rechtskraft von Bekanntmachungen
bleibt gewahrt.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Britzke
Leiter Stabsstelle Pressestelle


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