An die Stadtverwaltung
Heilbronn
* 19.056
Stadtzeitung
Sehr geehrte Damen
und Herren,
es häufen sich
wieder die Beschwerden über eine mangelhafte Zustellung des städt.
Amtsblattes " Stadtzeitung" aus verschiedenen Bereichen der Stadt.
Wenn die Bürger
keine "Stadtzeitung" erhalten, können sie auch nicht wissen, daß
inzwischen der Verteiler gewechselt wurde und wohin sie sich im
Fall der Nichtzustellung wenden können.
Offensichtlich
wird teilweise auch nicht verteilt, wenn das "Echo am Mittwoch" von den
Bürgern nicht erwünscht ist.
Wir fragen dazu:
1. Welche
Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2. in welcher
Weise wird für Abhilfe gesorgt werden;
3. in welcher
Weise wurde zu welchen Konditionen die Verteilung vergeben;
4. nach welchen
Gesichspunkten wird von seiten der Stadtverwaltung die ordnungsgemäße
Verteilung kontrolliert und sicher gestellt;
5. werden
Schadensersatzansprüche geltend gemacht oder solches unterlassen?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung
PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Stadtrat |
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gerne antworten wir im Zuge Ihrer
Anfrage vom 21. Juli 2019, 22.08 Uhr.
Ihren Fragen haben Sie folgendes
Eingangsstatement vorangestellt:
Es häufen sich wieder die Beschwerden
über eine mangelhafte Zustellung des städt. Amtsblattes
"Stadtzeitung" aus verschiedenen
Bereichen der Stadt.
Wenn die Bürger keine "Stadtzeitung"
erhalten, können sie auch nicht wissen, dass inzwischen der
Verteiler gewechselt wurde und wohin
sie sich im Fall der Nichtzustellung wenden können.
Offensichtlich wird teilweise auch
nicht verteilt, wenn das "Echo am Mittwoch" von den Bürgern nicht
erwünscht ist.
Zu ihren Fragen antwortet die Stabsstelle
Pressestelle wie folgt:
1. Welche Stellungnahme gibt die
Stadtverwaltung dazu ab?
Generell geht die Pressestelle allen
eingegangenen Beschwerden über nicht erfolgte Zustellung
der .Heilbronner Stadtzeitung" konsequent
nach und bemüht sich beim für die Zustellung
zuständigen Unternehmen um Nachlieferung bzw.
eine regelmäßige Zustellung in der Zukunft.
Bis zu den von Ihnen angesprochenen
Umstellungen (Erscheinungstag, Verteilung über das "Echo
am Mittwoch") gab es immer wieder
Beschwerden, die aber von der Quantität her und mit Blick
auf die Gesamtauflage in einem überschaubaren
Rahmen geblieben sind. So hat die Pressestelle
für den Zeitraum von Januar bis Juni 2019
insgesamt zwölf Beschwerden von Haushalten erfasst,
die keine Stadtzeitung erhalten haben. Das
sind im Schnitt zwei pro Monat.
Mit der vollzogenen Umstellung
(Stadtzeitungs-Ausgabe Nr. 14/3. Juli 2019) hat auch die
Pressestelle eine verstärkte Zunahme an
Beschwerden und Nachfragen registriert: Allein im Juli
2019 hat es insgesamt 30 Beschwerden gegeben.
Hinzu kommen zahlreiche Anrufe von
Bürgerinnen und Bürgern, die die Stadtzeitung
gerne lesen möchten, sie aber nicht mehr erhalten,
da sie die Zustellung des "Echos" verweigern
- sie sind damit leider von der Zustellung
ausgenommen.
Die Pressestelle geht wie immer allen
Beschwerden nach und meldet sie dem zuständigen
Zustellservice. Nichtsdestoweniger setzt die
Pressestelle darauf, dass diese anfänglichen
Umstellungsprobleme zurückgehen und damit
auch Zahl der Beschwerden abnimmt.
Die Pressestelle betont, dass die
Veränderungen bei Erscheinungstag und Zustellungsmethode
aus vertriebsökonomischen Erwägungen der
Heilbronner Stimme erfolgen, die für die Stadt
Heilbronn vertraglicher Technik- und
Zustellungspartner ist. Die vollzogenen Änderungen sind
sowohl von der .Heilbronner Stimme" als
alternativlos beschrieben worden als auch für die Stadt
Heilbronn ohne finanziell darstellbare
Alternative.
2. In welcher Weise wird für Abhilfe
gesorgt werden?
Unterschieden werden muss hier in
a) Haushalte, die das "Echo" prinzipiell
erhalten und dennoch keine Stadtzeitung im Briefkasten
vorfinden, und
b) Haushalte, die die Zustellung des "Echo"
durch eigene Willensbekundung ablehnen.
Im ersten Fall greift das bewährte
Instrumentarium: Reaktiv geht die Pressestelle allen
Beschwerden konsequent nach, die Bürgerinnen
und Bürger werden zudem aufgefordert, sich bei
wiederholter Nichtbelieferung gerne wieder
bei der Pressestelle zu melden. Proaktiv erfolgen in
unregelmäßigen Abständen und auf freiwilliger
Basis Umfragen unter Beschäftigten der
Stadtverwaltung, die in Heilbronn wohnen und
somit Auskunft über die Zustellqualität geben
können. In beiden Fällen ist die Pressestelle
jedoch darauf angewiesen, dass sich die Bürgerinnen
und Bürger sowie die Beschäftigten auch
tatsächlich bei der Pressestelle melden.
Im zweiten Fall verhält es sich so: Wer kein
"Echo" bekommt, weil er beispielsweise dies auf
seinem Briefkasten vermerkt hat oder nicht in
der Verteilregion wohnt (z.B. Industriegebiete,
Aussiedlerhöfe), der erhält auch keine
Stadtzeitung. Wer aus diesem Personenkreis trotzdem die
Stadtzeitung erhalten möchte, der hat
folgende Möglichkeiten:
• Abholen im nächstgelegenen Bürgeramt,
• Abholen im Rathaus (Zentrales Bürgeramt),
in der Tourist-Info oder in der Stadtbibliothek,
• im Internet unter www.heilbronn.de/stadtzeitung
abrufen.
In Ihrem Eingangsstatement erwähnten Sie,
dass diese Informationen nicht erhalten kann, wer
keine Stadtzeitung mehr zugestellt bekommt.
Unabhängig davon, dass die Stadtzeitung online
über www.heilbronn.de/stadtzeitung erreichbar
ist, ist bereits in der Ausgabe Nr. 13 / 19. Juni
2019 - also noch vor der Umstellung - sowie
mit der Nr. 14/3. Juli 2019 jeweils auf der Titelseite
auf die Umstellung und die entsprechende
Kontaktmöglichkeit hingewiesen worden.
Zudem haben das "Echo am Mittwoch" in seiner
Ausgabe Nr. 29 vom 17. Juli 2019, Seite 2, und die
.Heilbronner Stimme" in ihrer Ausgabe Nr. 164
vom 18. Juli 2019, Seite 28, auf die Umstellung
sowie alternative Bezugs- und
Kontaktmöglichkeit hingewiesen.
3. In welcher Weise wurde zu welchen
Konditionen die Verteilung vergeben?
Die Änderung des Erscheinungstags muss aus
Sicht der Pressestelle nicht vertraglich geregelt werden, sondern ist
Teil der innerredaktionellen Arbeitsaufteilung. Selbiges betrifft die
Änderung
der Zustellorganisation, sie ist Teil der
innerbetrieblichen Arbeitsaufteilung bei der .Heilbronner
Stimme". Dennoch wurden die Umstellungen zum
Anlass genommen, den Vertrag von 1998 als
Gesamtpaket in einigen Passagen anzupassen
und zu den aktuellen Konditionen fortzuschreiben.
4. Nach welchen Gesichtspunkten wird von
Seiten der Stadtverwaltung die ordnungsgemäße
Verteilung kontrolliert und sicher
gestellt?
Siehe Antwort auf Frage Nr. 2
5. Werden Schadensersatzansprüche geltend
gemacht oder solches unterlassen?
Die Pressestelle sieht keinerlei Hinweis
darauf gegeben, dass der Stadt ein wie auch immer
gearteter Schaden entsteht. Auch wenn die
Stadtzeitung zusammen mit dem "Echo" nur an fast
alle Haushalte verteilt würde und im Übrigen
die Möglichkeit besteht, im Internet auf das
Amtsblatt zuzugreifen, bestehen keine
rechtlichen Bedenken gegen die Verteilung der
Stadtzeitung zusammen mit dem "Echo am
Mittwoch". Die Rechtskraft von Bekanntmachungen
bleibt gewahrt.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Britzke
Leiter Stabsstelle Pressestelle
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(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
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