Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach und den Bezirksbeiräten

Ursula Dagenbach-Auchter, Heinz Schulz und Fred Steininger

abgesandt  am 
19.07.2019

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 19.054 Hirschstraße 40


Sehr geehrte Damen und Herren,


nach wie vor gibt es seitens der Anwohner der Baustelle Hirschstraße 40 diverse Klagen imm Zusammenhang mit dieser Baustelle:


a) Wörtlich an das Amt für Straßenwesen bzgl einer Strassensperrung am 23.07.2019 von 6 h bis 18 h :

 "... Leider geht aus ihrem Schreiben nicht hervor, welcher Bereich (Teilbereich) der Hirschstraße hier betroffen ist bzw. welcher Teilbereich gesperrt wird. Beim Aufbau des Krans war der Bereich ab der Hirschstraße 34 bzw. 37 gesperrt. Wird dies am Dienstag ebenfalls so sein?

 Da meine Kinder zwingend am Dienstag zur Schule müssen, bitte ich Sie mir einen sicheren Weg zu der Bushalte "Im Falter" Linie 12 zu nennen. Meine Kinder müssen auf jeden Fall einen sicheren Weg am Morgen gegen 6.40 h bzw. 7.15 h und einen sicheren Weg gegen 12.30 h bzw. 13.30 h zu unserem Haus (Hirschstraße 30) haben. Wie wird hier die Sicherheit der Kinder und Anwohner der Hirschstraße gewährleistet?

 Beim Aufbau des Krans kam es leider immer wieder vor, dass Kinder und auch Nutzer der Gehwege unter der schwebenden Ladung des Autokrans (mit den Kranteilen) "durchlaufen" mussten. Wie wird dies am Dienstag verhindert?

 Eine letzte Frage noch, ist es sichergestellt, dass die Strassensperrung am Dienstag nur bis 18 h andauert, und nicht wie beim Aufbau des Krans bis fast Mitternacht andauert?

 Ich bitte um Klärung der offenen Fragen im Laufe des Tages, damit ich gegebenenfalls eine Ãœbernachtungsmöglichkeit für meine schulpflichtigen Kinder finden muss. Auch bitte ich um Zusage, dass die Anwohner des gesperrten Teils der Hirschstraße des Parkplatz am Friedhof nutzen dürfen. ..."

b) Am 16.7.2019 wurde beklagt, wörtlich:

"...Meines Erachtens schiebt hier das Amt für Straßenwesen die Verantwortung komplett an den Bauherrn ab. Dieser hält sich leider an keinerlei Zusagen. Weiterhin kommt es mehrmals wöchentlich vor, dass die LKW über die Hirschstraße, ohne Absicherung der Gehwege, entladen werden. Dies geschieht häufig gegen 7 h am Morgen oder gegen 13 h. Ich als Mutter bin jeden Tag dankbar dafür, dass bis jetzt nichts passiert ist. Ich würde mir wünschen, dass die Fußgänger ab sofort geschützt werden und der Bauherr endlich seiner Pflicht (Sicherung der Gehwege und Straßen) nachkommt.

Auch werden viele Anwohner durch den rüden Ton und das Geschrei der Bauarbeiter (meist schon von 7 h) gestört. Alte Menschen werden früh morgens geweckt und werden auch in ihrer Mittagesruhe gestört. Das ist sehr unschön für die Anwohner. Auch hält sich der Bauherr nicht an die Zusage, dass die Bauarbeiten samstags nicht stattfinden werden (dies wurde uns damals bei der Präsentation der Baustelle so zugesagt; bei dem Gespräch war auch Frau Sagasser-Beil anwesend). Auch sollten keinesfalls Bauarbeiter in der Hirsch- bzw. Rolandstraße parken, auch daran hält sich der Bauherr leider nicht. Täglich parken hier mind. 2 - 3 größere Autos der Firma Neufeld + LKWs.

 Im Zuge eines guten Umgangs und Miteinander würde ich mir wünschen, dass auch der Bauherr seine Zusage einhält und das Amt für Straßenwesen die Anwohner und "Nutzer" der Gehwege und Straßen endlich schützt. ..."

c) weiter wörtlich:

"... laut BGV-Prüfprotokoll hat die erteilte Prüf-Plakette für das Betreiben des Krans "Wolff 91 SL" (Hirschstr.40) nur eine Gültigkeit bis zum 11.06.2019.
Der Kran wurde bis zu einem schriftlichen Einwand (Mitte Juli) der Anwohner / Hirschstraße, weiter vom Bauherrn benutzt und die Standfestigkeit des Krans ist ausserdem durch die nahe und tiefe Tiefgarageneinfahrt beeinträchtigt. Hier wundert es mich doch sehr, wie das dem Amt für Straßenwesen entgehen konnte, wenn diese doch immer wieder zu Prüfungen in der Hirschstraße waren.
Ein Kran ohne gültige Zulassung hätte hier keinesfalls betrieben werden können.
Sobald ein neuer Kran vom Bauherrn aufgestellt wurde bzw. der bisherige Kran seine neue TÜV-Plakette erhalten hat, würde ich erwarten, dass das Amt für Straßenwesen endlich seiner Fürsorgepflicht nachkommt und uns Anwohner schützt. Zum Glück hat der Kran bisher noch keine "Ladung" verloren und es wurde niemand verletzt. Das sollte auch so bleiben. Das Amt für Straßenwesen sollte hier nicht nur auf Arbeitsverordnungen und Betriebsmittelverorderungen des Bauherrn verweisen sondern selbst seiner Fürsorgepflicht nachkommen, schließlich wurde die Baugenehmigung auch von Amtswegen erteilt. ..."

Wir fragen dazu:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. in welcher Weise kann für Abhilfe gesorgt werden?

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 


 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 17.8.2019

Eingang nach 28  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein noch nicht beantwortet  könnte besser sein

<*> in den letzten Tagen erhielten wir vom Wirtschafts- und Verkehrsministerium Nachricht über den
Ausgang der beiden Petitionen von Anwohnerinnen der Hirschstraße. Bei der Prüfung der
behördlichen Aktivitäten durch die Ministerien wurde festgestellt, dass die Ämter der Stadt korrekt
und ermessensfehlerfrei gehandelt haben. Den Petitionen wurde aufgrund der bestehenden Sach­
und Rechtslage nicht abgeholfen.

Bei den jetzt von einer der Anwohnerinnen vorgetragenen Argumentationen handelt es sich um
Wiederholungen von bereits in der Vergangenheit vorgetragenen Sachverhalten, die in den
Beantwortungen der Petitionen ausführlich und abschließend behandelt wurden. Für den Kranabbau
und den damit verbundenen Beeinträchtigungen ist der Bauherr privatrechtlich verantwortlich und
gleichzeitig Ansprechpartner für die Nachbarn der Baustelle. Auch diese Fragestellung war sowohl
Gegenstand von mehreren Antwortschreiben der Stadtverwaltung, als auch Thema der Behandlung
beim Petitionsausschuss. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die bekannten Inhalte des­
bisherigen umfangreichen Schriftverkehrs der Vergangenheit verwiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt
Amtsleiterin
Amt für Straßenwesen


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