An die Stadtverwaltung
Heilbronn
* 19.054
Hirschstraße 40
Sehr geehrte Damen
und Herren,
nach wie vor gibt es
seitens der
Anwohner der
Baustelle Hirschstraße 40 diverse Klagen imm Zusammenhang mit dieser
Baustelle:
a) Wörtlich an das Amt für Straßenwesen
bzgl einer Strassensperrung am 23.07.2019 von 6 h bis 18 h :
"...
Leider geht aus ihrem Schreiben nicht hervor, welcher Bereich
(Teilbereich) der Hirschstraße hier betroffen ist bzw. welcher
Teilbereich
gesperrt wird. Beim Aufbau des Krans war
der Bereich ab der Hirschstraße 34 bzw. 37 gesperrt. Wird dies am
Dienstag ebenfalls so sein?
Da meine Kinder
zwingend am Dienstag zur Schule müssen, bitte ich Sie mir einen
sicheren Weg zu der Bushalte "Im Falter" Linie 12 zu nennen. Meine
Kinder müssen auf jeden Fall einen sicheren Weg am Morgen gegen 6.40
h bzw. 7.15 h und einen sicheren Weg gegen 12.30 h bzw. 13.30 h zu
unserem Haus (Hirschstraße 30) haben. Wie wird hier die Sicherheit
der Kinder und Anwohner der Hirschstraße gewährleistet?
Beim Aufbau des Krans
kam es leider immer wieder vor, dass Kinder und auch Nutzer der
Gehwege unter der schwebenden Ladung des Autokrans (mit den
Kranteilen) "durchlaufen" mussten. Wie wird dies am Dienstag
verhindert?
Eine letzte Frage
noch, ist es sichergestellt, dass die Strassensperrung am Dienstag
nur bis 18 h andauert, und nicht wie beim Aufbau des Krans bis fast
Mitternacht andauert?
Ich bitte um Klärung
der offenen Fragen im Laufe des Tages, damit ich gegebenenfalls eine
Übernachtungsmöglichkeit für meine schulpflichtigen Kinder finden
muss. Auch bitte ich um Zusage, dass die Anwohner des gesperrten
Teils der Hirschstraße des Parkplatz am Friedhof nutzen dürfen. ..."
b) Am
16.7.2019 wurde beklagt, wörtlich:
"...Meines Erachtens schiebt hier das Amt für Straßenwesen die
Verantwortung komplett an den Bauherrn ab. Dieser hält sich leider
an keinerlei Zusagen. Weiterhin kommt es mehrmals wöchentlich vor,
dass die LKW über die Hirschstraße, ohne Absicherung der Gehwege,
entladen werden. Dies geschieht häufig gegen 7 h am Morgen oder
gegen 13 h. Ich als Mutter bin jeden Tag dankbar dafür, dass bis
jetzt nichts passiert ist. Ich würde mir wünschen, dass die
Fußgänger ab sofort geschützt werden und der Bauherr endlich seiner
Pflicht (Sicherung der Gehwege und Straßen) nachkommt.
Auch
werden viele Anwohner durch den rüden Ton und das Geschrei der
Bauarbeiter (meist schon von 7 h) gestört. Alte Menschen werden früh
morgens geweckt und werden auch in ihrer Mittagesruhe gestört. Das
ist sehr unschön für die Anwohner. Auch hält sich der Bauherr nicht
an die Zusage, dass die Bauarbeiten samstags nicht stattfinden
werden (dies wurde uns damals bei der Präsentation der Baustelle so
zugesagt; bei dem Gespräch war auch Frau Sagasser-Beil anwesend).
Auch sollten keinesfalls Bauarbeiter in der Hirsch- bzw.
Rolandstraße parken, auch daran hält sich der Bauherr leider nicht.
Täglich parken hier mind. 2 - 3 größere Autos der Firma Neufeld +
LKWs.
Im Zuge
eines guten Umgangs und Miteinander würde ich mir wünschen, dass
auch der Bauherr seine Zusage einhält und das Amt für Straßenwesen
die Anwohner und "Nutzer" der Gehwege und Straßen endlich schützt.
..."
c) weiter
wörtlich:
"...
laut BGV-Prüfprotokoll hat die erteilte Prüf-Plakette für das
Betreiben des Krans "Wolff 91 SL" (Hirschstr.40) nur eine Gültigkeit
bis zum 11.06.2019.
Der Kran wurde bis zu einem schriftlichen Einwand (Mitte Juli) der
Anwohner / Hirschstraße, weiter vom Bauherrn benutzt und die
Standfestigkeit des Krans ist ausserdem durch die nahe und tiefe
Tiefgarageneinfahrt beeinträchtigt. Hier wundert es mich doch sehr,
wie das dem Amt für Straßenwesen entgehen konnte, wenn diese doch
immer wieder zu Prüfungen in der Hirschstraße waren.
Ein Kran ohne gültige Zulassung hätte hier keinesfalls betrieben
werden können.
Sobald ein neuer Kran vom Bauherrn aufgestellt wurde bzw. der
bisherige Kran seine neue TÜV-Plakette erhalten hat, würde ich
erwarten, dass das Amt für Straßenwesen endlich seiner
Fürsorgepflicht nachkommt und uns Anwohner schützt. Zum Glück hat
der Kran bisher noch keine "Ladung" verloren und es wurde niemand
verletzt. Das sollte auch so bleiben. Das Amt für Straßenwesen
sollte hier nicht nur auf Arbeitsverordnungen und
Betriebsmittelverorderungen des Bauherrn verweisen sondern selbst
seiner Fürsorgepflicht nachkommen, schließlich wurde die
Baugenehmigung auch von Amtswegen erteilt. ..."
Wir fragen dazu:
1. Welche
Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2. in welcher
Weise kann für Abhilfe gesorgt werden?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung
PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Stadtrat |
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<*> in
den letzten Tagen erhielten wir vom Wirtschafts- und Verkehrsministerium
Nachricht über den
Ausgang der beiden Petitionen von
Anwohnerinnen der Hirschstraße. Bei der Prüfung der
behördlichen Aktivitäten durch die
Ministerien wurde festgestellt, dass die Ämter der Stadt korrekt
und ermessensfehlerfrei gehandelt haben. Den
Petitionen wurde aufgrund der bestehenden SachÂ
und Rechtslage nicht abgeholfen.
Bei den jetzt von einer der Anwohnerinnen
vorgetragenen Argumentationen handelt es sich um
Wiederholungen von bereits in der
Vergangenheit vorgetragenen Sachverhalten, die in den
Beantwortungen der Petitionen ausführlich und
abschließend behandelt wurden. Für den Kranabbau
und den damit verbundenen Beeinträchtigungen
ist der Bauherr privatrechtlich verantwortlich und
gleichzeitig Ansprechpartner für die Nachbarn
der Baustelle. Auch diese Fragestellung war sowohl
Gegenstand von mehreren Antwortschreiben der
Stadtverwaltung, als auch Thema der Behandlung
beim Petitionsausschuss. Um Wiederholungen zu
vermeiden, wird auf die bekannten Inhalte desÂ
bisherigen umfangreichen Schriftverkehrs der
Vergangenheit verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt
Amtsleiterin
Amt für Straßenwesen
LeserFORUM: Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
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