An die Stadtverwaltung
Heilbronn
* 19.047
Naturfrevel
Sehr geehrte Damen
und Herren,
Bürger beklagen einen
Frevel an der Natur, wörtlich:
"... am 29.05.2019
stellte wir fest, dass die Uferböschung am Kanal zwischen Kölle und
Schleuse total abgemäht ist. Dort blühten Salbei, Klatschmohn,
Kamille, Disteln, Spitzwegerich, Butterblumen, u.v.m. Die Bienen
schwirrten nur so herum und sammelten fleißig.
Warum wird uns
gepredigt man möge alles möglich Blühende pflanzen, wenn dort ein
Uferstreifen von ca. 500m im schönsten Blütenkleid abgemäht wird. Ich
weiß nicht wer für diesen Frevel verantwortlich ist, deswegen
schreibe ich Ihnen, vielleicht können Sie dies weitergeben. ..."
Wir fragen dazu:
1. Welche
Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2. wer ist dafür
verantwortlich;
3. in welcher
Weise kann künftig für Abhilfe gesorgt werden?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung
PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Stadtrat |
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<*> wir
kommen zurück auf Ihre Anfrage vom 03.06.2019, welche der Hafenbehörde
am 02.07.2019 weitergeleitet wurde.
Das Hafengebiet der Stadt Heilbronn
umfasst u.a. den Kanalhafen. Maßgeblich für die Heilbronner Häfen ist
die Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über
Häfen, Lade- und Löschplätze – Hafenverordnung (HafenVO) –.
Demnach hat „die
Hafenbehörde die Aufgabe, Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche
Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und Betriebs im Hafen bedroht wird.“
Folglich obliegt der
Hafenbehörde insbesondere die Unterhaltungspflicht der Uferböschung. Von
Gesetzes wegen kann auf diese Unterhaltungspflicht nicht verzichtet
werden.
Vielmehr sind durch
nachhaltige Mäharbeiten der Uferböschung weniger Schäden durch
Wurzeleinwuchs zu verzeichnen.
Aus
vorgenannten Gründen muss die Uferböschung auch zukünftig unterhalten
werden.
Mit freundlichen
Grüßen
gez. Sabo
Liegenschaftsamt
Replik
Sehr geehrter Her
Sabo,
vielen Dank für
Ihre Beantwortung.
Erlauben Sie mir
dennoch den Hinweis, daß es nicht darum geht, sicherheitsrelevante
Arbeiten zu verhindern, sondern um den Zeitpunkt, an denen solche
insektenschädlich mitten im angegebenen Vegetationsabschnitt
durchgeführt werden. Man vergleiche dies mit den strengen Auflagen für
das Ackerrandstreifenprogramm
mit freundlichen
Grüßen
Alfred Dagenbach
LeserFORUM: Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
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