<*> hiermit
möchten wir auf Ihre Anfrage vom 27.05.2019 eingehen.
Die von Ihnen geschilderten Probleme einiger
Anwohner, sollten durch ein nachbarschaftliches
Miteinander gelöst werden. Die Bepflanzung
ist nicht städtisch angelegt. Wenn die eigene
Bepflanzung die Sicht beeinträchtigt, ist der
Eigentümer selbst verpflichtet durch Rückschnitt der
Hecke oder ähnlichem für mehr Übersicht zu
sorgen.
Zum Thema Spiegel müssen wir Ihnen mitteilen,
dass Verkehrsspiegel grundsätzlich eine falsche
Sicherheit vermitteln. Als Erkenntnis aus
langjährigen Untersuchungen bleibt festzuhalten, dass ein
Verkehrsspiegel trotz des Vorteils der
besseren Sichten nicht für mehr Sicherheit sorgt. Gleichzeitig
ergeben sich die folgenden Nachteile:
Er zeigt ein verkleinertes Bild, dies täuscht
damit bei der Geschwindigkeitseinschätzung, beim
Schätzen der Entfernung und es entstehen tote
Winkel. Gerade tote Winkel sind gefährlich für
Fußgänger und Radfahrer. Weiterhin kann es
Beeinträchtigungen infolge von Verschmutzung durch
Umwelteinflüsse (wie etwa Schmutz oder Wasser
bzw. Eis), Vandalismus (beispielsweise durch
Aufkleber oder Graffiti), Blendgefahr durch
Scheinwerfer oder Sonneneinstrahlung und die
Unwirksamkeit durch unbeabsichtigtes oder
vorsätzliches Verdrehen geben.
Ein Verkehrsspiegel entbindet den
Fahrzeugführer nicht von der allgemeinen Umsichtspflicht. Der
Blick in den Verkehrsspiegel ist nicht
ausreichend. Es kommt somit eine Blickrichtung hinzu, woraus sich neue
bzw. zusätzliche Gefahren ergeben können.
Aus den vorgenannten Gründen, lehnt das Amt
für Straßenwesen die Anbringung eines Spiegels zum jetzigen Zeitpunkt
ab.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt
Amt für Straßenwesen
Replik dazu:
Sehr geehrte Damen
und Herren des Baudezernats,
auf unsere Anfrage
vom 27.5.2019 lassen Sie antworten:
"Die von
Ihnen geschilderten Probleme einiger Anwohner, sollten durch ein
nachbarschaftliches Miteinander gelöst werden. Die Bepflanzung ist
nicht städtisch angelegt. Wenn die eigene Bepflanzung die Sicht
beeinträchtigt, ist der Eigentümer selbst verpflichtet durch
Rückschnitt der Hecke oder ähnlichem für mehr Übersicht zu sorgen."
Dazu weisen wir
darauf hin, daß die Stadtverwaltung (und ihre dafür zuständigen
Mitarbeiter) grundsätzlich auch zur Aufrechterhaltung der
Verkehrssicherheit zuständig ist.
Das ist auch durch
präventive Maßnahmen sicher zu stellen.
Es ist nicht
Aufgabe irgendwelcher Nachbarn, von denen in der Anfrage überhaupt keine
Rede ist, an die Stelle städtischer Versäumnisse zu treten, vielmehr ist
es dann Aufgabe der zuständigen Behörde, dafür Sorge zu tragen, daß
unzulässige Sichtbehinderungen entfernt werden, soweit hierzu nicht die
Rechtsgrundlage fehlt.
"Zum Thema
Spiegel müssen wir Ihnen mitteilen, dass Verkehrsspiegel
grundsätzlich eine falsche Sicherheit vermitteln. Als Erkenntnis aus
langjährigen Untersuchungen bleibt festzuhalten, dass ein
Verkehrsspiegel trotz des Vorteils der besseren Sichten nicht für
mehr Sicherheit sorgt. Gleichzeitig ergeben sich die folgenden
Nachteile:
Er zeigt ein verkleinertes Bild, dies täuscht damit bei der
Geschwindigkeitseinschätzung, beim Schätzen der Entfernung und es
entstehen tote Winkel. Gerade tote Winkel sind gefährlich für
Fußgänger und Radfahrer. Weiterhin kann es Beeinträchtigungen
infolge von Verschmutzung durch Umwelteinflüsse (wie etwa Schmutz
oder Wasser bzw. Eis), Vandalismus (beispielsweise durch Aufkleber
oder Graffiti), Blendgefahr durch Scheinwerfer oder
Sonneneinstrahlung und die
Unwirksamkeit durch unbeabsichtigtes oder vorsätzliches Verdrehen
geben."
Zu dieser
fulminanten Rabulistik ist die Frage zu stellen, weshalb dann die
Stadtverwaltung überhaupt Verkehrsspiegel an anderen Stellen der Stadt
aufgestellt hat ...
"Ein
Verkehrsspiegel entbindet den Fahrzeugführer nicht von der
allgemeinen Umsichtspflicht. Der Blick in den Verkehrsspiegel ist
nicht ausreichend. Es kommt somit eine Blickrichtung hinzu, woraus
sich neue bzw. zusätzliche Gefahren ergeben können."
Diese
Allerweltsweisheit lernt jeder Führerscheinanwärter schon in den
Fahrstunden und es bedarf dazu nicht einer solchen Schulmeisterei.
Prävention geht stattdessen nach dem Prinzip "Gefahr erkannt, Gefahr
gebannt".
"Aus den
vorgenannten Gründen, lehnt das Amt für Straßenwesen die Anbringung
eines Spiegels zum jetzigen Zeitpunkt ab."
Was ändert sich
ggf. zu einem späteren Zeitpunkt? Oder geht es wieder einmal nur darum,
eigene Versäumnisse zu kaschieren? Bürgernähe sieht anders aus.
Mit
freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Erneute Antwort
<*>
wir sind uns unserer Aufgaben im Zusammenhang mit der
Verkehrssicherheit bewusst.
Wenn Bepflanzungen durch Dritte die Verkehrssicherheit
beeinträchtigt, werden die
Grundstückseigentümer zur Beseitigung aufgefordert.
Es gibt Situationen, bei denen es durchaus sinnvoll sein kann,
einen Verkehrsspiegel anzubringen.
Deshalb wurden in der Vergangenheit Verkehrsspiegel angeordnet.
Das Ergebnis aktueller Studien
haben wir Ihnen bereits in unserem Schreiben vom 28.05.2019
mitgeteilt. Mit diesen für uns
nachvollziehbaren Erkenntnissen werden wir die von Ihnen
geforderten Verkehrsspiegel nicht
anordnen.
Wie die örtlichen Gegebenheiten zu einem späteren Zeitpunkt
aussehen und welche Maßnahme diese zur Folge haben, können wir
nicht sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt
Amt für Straßenwesen
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