An die Stadtverwaltung
Heilbronn
* 19.038
Kommunalwahl 2019: Wahlverfälschung
Sehr geehrte Damen
und Herren,
a) anläßlich der
letzten Kommunalwahl im Jahr 2014 gab es erhebliche Defizite von Seiten
der Verwaltung, die dazu geführt haben, daß eine Verfälschung des
Wahlergebnisses nicht auszuschließen war, weil zum Einen gegen die
Störungen der zur Wahl gehörenden Informationen für die Wähler,
insbesondere die Plakatwerbung der nicht den für Sicherheit und Ordnung
Verantwortlichen parteipolitisch zugehörigen Gruppierungen, nicht
ausreichend vorgegangen wurde (Vandalismus).
b) Zum Anderen
blieb ein bekannt gewordener Aufruf einer Gewerkschaftssekretärin
mit Datum: Wed, 5 Mar 2014 14:32:50 +0000
u.a. mit folgendem Inhalt folgenlos:
"...
Macht mit, meldet euch auch als Wahlhelfer beim Bürgeramt, um zu
verhindern, dass Nazis und Rechtpopulisten in die Volksvertretungen
einziehen. Dazu hänge ich euch zur Information eine PDF-Datei des
Bündnisses „Heilbronn stellt sich quer“ an. Viele Grüße,
... Regionssekretärin
..."
Unabhängig von der Zielrichtung ist in Bezug
auf die Zulassung von nur verfassungskonformen und damit demokratischer
Wahlbewerber zu Wahlen die mit diesem Aufruf erfolgte Verleumdung
besonders frappant. Bekanntlich werden "Nazis" nicht zur Wahl zugelassen
und als Populismus kann jede demokratisch vertretene Meinung bezeichnet
werden, hier wurde jedoch dazu aufgerufen, die Wahl von legitimen, aber
der Urheberin unpassenden Volksvertretern zu verhindern .
c) Des Weiteren wurde die Nachzählung der
Stimmen in Wahlbezirken verweigert, die erhebliche Zweifel an der
Rechtmäßigkeit der Auszählung vermuten ließen, insbesondere auch im
Hinblick auf den oben zitierten Aufruf. Es wird darauf verwiesen, daß
auch die geforderte Nachzählung der Stimmen einer anderen nicht dem
Establishment zugehörigen Partei zur Europawahl zunächst verhindert
wurde und die dann doch durchgesetzte Nachzählung zur Feststellung der
berechtigten Forderung geführt hatte.
Mehr dazu unter
http://www.pro-heilbronn.de/wahlfaelschung.htm
Wir fragen dazu:
1. Welche
Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2. in welcher
Weise wird diesmal Sorge dafür getragen, daß Vandalismus und andere
Störungen der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen
und geheimen Wahlen gewährleistet werden und bei Verstößen zu Lasten der
nicht dem politischen Establishment aus CDU, SPD, Grünen und FDP
zugehörenden Wahlbewerbern von den für Sicherheit und Ordnung
zuständigen Stellen sowohl präventiv als auch repressiv gehandelt wird;
3. welche
Maßnahmen wurden getroffen, daß zu diesen Wahlen keine derartigen
Wahlhelfer zugelassen werden, die im Sinne o.g.
Aufforderung des Pkt b) aktiv werden können;
4. wer hatte 2014 die
Anweisung gegeben, daß in den von uns reklamierten Stimmbezirken die
Nachzählung unterlassen wurde;
5. welcher Voraussetzungen
bedarf es, daß die Auszählung von Stimmen überprüft und nachgezählt
wird;
6. werden von der
Stadtverwaltung a) Wahlbeobachter eingesetzt bzw. wird b) deutlich
bekannt gemacht, daß auch nach Schluß der Wahlhandliung die
Auszählung öffentlich ist und diese durch die Bürger beobachtet werden
dürfen;
7. sind die Namen der
Wahlhelfer der einzelnen Stimmbezirke öffentlich zugänglich und im
Bürgeramt einsehbar;
8. wird der Eingang der
Wahlergebnisse der einzelnen Stimmbezirke registriert und öffentluich
zugänglich gemacht?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung
PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Stadtrat |
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<*>
... auf Ihre Anfrage teile ich mit:
Zu Punkt 1 und 4
Zu den Darlegungen zur Gemeinderatswahl2014 -
Punkt a) und c) - verweise ich auf die Ausführungen des
Regierungspräsidiums Stuttgart im Bescheid vorn 11. Juli 2014 -
Zurückweisung des Einspruchs (Az.14-2206-1/Heilbronn-Dagenbach u. a.).
Zu Punkt2
Die Beschädigung von Wahlplakaten/Vandalismus
ist strafbar (Sachbeschädigung). Deshalb hat die
Verwaltung das Polizeipräsidium Heilbronn um
eine Stellungnahme zu Punkt 2 Ihrer Anfrage gebeten.
Dieses antwortete wie folgt:
Seitens des Polizeipräsidiums Heilbronn lässt
sich die Feststellung treffen, dass es zu Zeiten von Wahlkämpfen
regelmäßig zu Beschädigungen und Diebstählen von Wahlplakaten kommt.
Eine Rücksprache mit der für politisch motivierte Straftaten zuständigen
Kriminalinspektion 6 (KI 6) ergab, dass hiervon sämtliche Parteien, egal
welcher politischen Ausrichtung, betroffen sind.
Die zur Anzeige gebrachten Sachverhalte
werden in der polizeilichen Kriminalstatistik bei Beschädigung oder
Zerstörung unter dem Deliktsschlüssel "Sachbeschädigung" und bei
Entwendung der Plakate unter "Diebstahl" erfasst. Eine besondere
Differenzierung innerhalb dieser Deliktsbereiche, z.B. "Sachbeschädigung
in Zusammenhang mit Wahlen", ist nicht möglich.
In Zeiten von Wahlkämpfen wird seitens des
Polizeipräsidiums Heilbronn natürlich ein besonderes
Augenmerk auf die Beschädigungen und
Diebstähle von Wahlplakaten im Rahmen der Streifentätigkeit gelegt.
Andere Maßnahmen sind anhand der Vielzahl von Wahlplakaten nicht möglich
und auch nicht zielführend.
Zu Punkt 3
Den Mitgliedern der Wahlvorstände kommt
grundsätzlich eine besondere Vertrauenswürdigkeit zu.
Sie werden aus den Wahlberechtigten und
städtischen Bediensteten besonders berufen, darunter
viele langjährige erfahrene Wahlhelferinnen
und Wahlhelfer. Auf die Verpflichtung zur unparteiischen
Wahrnehmung ihres Amtes werden sie
hingewiesen und für ihre ehrenamtlichen Aufgaben geschult.
Die Organisation und der Ablauf des
Zählgeschäfts gewährleisten eine gegenseitige Kontrolle. Schutz sowohl
gegen etwaige Manipulationen als auch gegen Fehler bei der Auszählung
bietet zudem die Öffentlichkeit der Wahl. Die Tätigkeit der
Wahlvorstandsmitglieder kann daher nicht unter einen nicht weiter
substantiierten Generalverdacht gestellt werden.
Zu Punkt 5
Ãœber die Wahlhandlung sowie die Ermittlung
und Feststellung des Wahlergebnisses ist eine Niederschrift zu fertigen,
aus der alle wesentlichen Umstände hervorgehen müssen und die von den
Mitgliedern des Wahlvorstands zu unterschreiben ist. Die
Wahlniederschriften und beigefügten Unterlagen werden vom
Gemeindewahlausschuss auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Gibt
die Wahlniederschrift zu Bedenken Anlass oder ergeben sich aus sonstigen
Gründen Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit des Wahlgeschäfts in einem
Wahlbezirk, klärt sie der Gemeindewahlausschuss soweit wie möglich auf.
Unbelegte Vermutungen reichen hierfür jedoch nicht aus, nur konkrete,
der Überprüfung zugängliche Tatsachen. Der Gemeindewahlausschuss kann
fehlerhafte Entscheidungen abändern, zurückgewiesene Wahlbriefe kann er
nicht zulassen.
Zu Punkt 6
a) Nein, für einen Einsatz von
Wahlbeobachtern durch die Stadt gibt es keine gesetzliche Verpflichtung.
b) Auf die Öffentlichkeit der Wahl wird durch
die Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl hingeÂ
wiesen. Sie wurde in der Heilbronner
Stadtzeitung vom 9. Mai 2019 veröffentlicht. In jedem Wahllokal erfolgt
außerdem ein Aushang mit dem Hinweis, dass zu der öffentlichen Sitzung
des Wahlvorstands mit dem Gegenstand "Ermittlung und Feststellung der
Wahlergebnisse" jedermann Zutritt hat.
Zu Punkt 7
Die Gemeinden sind durch die wahlrechtlichen
Vorschriften befugt, personenbezogene Daten von
Wahlberechtigten zum Zweck ihrer Berufung zu
Mitgliedern von Wahlvorständen zu erheben und weiter zu verarbeiten.
Darüber hinaus unterliegen die Namen der Wahlvorstandsmitglieder den
allgemeinen Datenschutzbestimmungen und können deshalb beim Bürgeramt
nicht eingesehen werden.
Zu Punkt 8
Der Eingang der telefonischen Schnellmeldung
aus den einzelnen Wahlbezirken kann von der Öffentlichkeit bei der
Präsentation im Großen Ratssaal sowie auf der Homepage der Stadt live
mitverfolgt werden.
Der Eingang der Wahlniederschriften wird bei
der Entgegennahme ebenfalls mit Uhrzeit dokumentiert. Sie werden dem
Gemeindewahlausschuss zur Prüfung vorgelegt (siehe Punkt 5).
Mit freundlichen Grüßen
Harry Mergel
oberbürgermeister
LeserFORUM: Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
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