An die Stadtverwaltung
Heilbronn
* 19.036
Schreiben der
Elternvertretung der GS HN-Biberach
Sehr geehrte Damen
und Herren,
aus einem Schreiben der Elternvertretung der GS
Heilbronn-Biberach, siehe unten angefügt, geht hervor, dass sich auch
der Elterneirat der Schule gegen die Umgestaltung zur
Ganztagsschule ausgesprochen hat.
Auch wurden deren Argumente gegen die Umwandlung in eine Ganztagsschule
aus Elternsicht im Schreiben dargelegt.
Wir fragen dazu:
1. Welche
Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung zu den einzeln vorgetragenen
Argumenten ab;
2. wird die
Stadtverwaltung das Begehren der Elternvertretung respektieren und
entsprechend handeln, wenn NEIN oder nur zum Teil, weshalb?
3. Welche
rechtlichen Möglichkeiten hat die Elternvertretung, sich gegen
Entscheidungen zu wehren, die nicht in ihrem Sinne gefällt bzw.
ausgeführt werden?
Vielen Dank.
Mit
freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung PRO Heilbronn
Hinweis:
-
Dies ist eine Anfrage gem. § 24
(4) GO
-
Anfragen und Antworten werden auf
www.pro-heilbronn.de ggf. anonymisiert veröffentlicht.
-
Amtliche Auskünfte müssen vollständig, richtig und
unmißverständlich sein (BGH III ZR 114/68 u.a.)
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst möchten wir uns im Namen aller
Eltern, die Kinder an Heilbronner Grundschulen haben, für die Einführung
des bewährten Heilbronner Wegs nachträglich bedanken. Umso mehr bedauern
wir es, dass nun in naher Zukunft dieses Modell auslaufen wird.
Sicherlich werden Sie bei der Einführung und Befristung des Heilbronner
Wegs seinerzeit nachvollziehbare Gründe gehabt haben. Allerdings darf
nicht verkannt werden, dass die Frist zu einem sehr ungünstigen Zeitraum
abläuft. Die Landesregierung erarbeitet derzeit ein neues Gesetz, das
den Familien in Baden-Württemberg Wahlfreiheit und Flexibilität
ermöglichen soll.
Bedauerlicher Weise werden die Grundschulen,
die noch den Heilbronner Weg genießen, vom Schulamt dahingehend
gedrängt, spätestens bis Oktober diesen Jahres eine Entscheidung zu
treffen, ob sie eine verbindliche Ganztagsgrundschule nach § 4a SchG
oder eine Halbtagsgrundschule mit einer Betreuung bis 14 Uhr werden
möchten.
Die Schulkonferenz der Grundschule Biberach
steht vor der Aufgabe, nun eine verantwortungsvolle Entscheidung über
die Zukunft der Schulform zu treffen. Diese Entscheidung kann nicht
verantwortungsvoll getroffen werden, solange das entsprechende Gesetz
nicht verabschiedet ist.
An dieser Stelle möchten wir Sie bitten, die
Mittel zur Verlängerung des „Heilbronner Wegs“ bis zum Erlass des neuen
Gesetzes freizugeben.
Wir, die Eltern der Schüler der Grundschule
Heilbronn-Biberach, schätzen die an unserer Schule angebotene flexible
Betreuung durch den SKJR. Hier haben wir die Möglichkeit, je nach Bedarf
die Kinder Montag bis Freitag vor Schulbeginn und direkt im Anschluss an
den Unterricht bis 16.30 Uhr von einem Team aus ausgebildeten Erziehern
und Helfern gut betreuen zu lassen. Dazu buchen die Eltern bestimmte
Zeitabschnitte, jeweils nach persönlichem Bedarf zu Beginn eines
Schulhalbjahres. Somit kann jede Familie die Betreuung passend auf ihre
Bedürfnisse in Anspruch nehmen. Dies ermöglicht uns Familienleben, Beruf
und Freizeit ganz individuell miteinander zu vereinen. Die Eltern der
Grundschule Biberach sind mit diesem Angebot sehr zufrieden und wünschen
sich diese Flexibilität und Familienfreundlichkeit auch in Zukunft.
Sowohl die Ganztagsgrundschule nach § 4a SchG
als auch die Halbtagsgrundschule mit einer Betreuung bis 14 Uhr, stellen
für die Elternschaft der Grundschule Biberach eine Verschlechterung im
Vergleich zum derzeitigen Betreuungsangebot dar.
Die verbindliche Form der Ganztagsschule nach
§ 4a SchG würde bedeuten, dass Kinder aller Klassenstufen an mindestens
3 Tagen in der Woche, über mindestens 7 Zeitstunden verpflichtend die
Schule besuchen müssten. Dies würde besonders für die jüngeren Kinder
eine erhebliche Belastung darstellen, wie uns schon aus anderen
Ganztagsgrundschulen berichtet wurde. Es würde weniger Zeit mit der
Familie verbracht werden können. Auch hätten die Kinder, die in einem
Verein sind, keine Zeit mehr diesen zu besuchen.
Verschiedene Studien haben festgestellt, dass
es keine statistisch relevanten Unterschiede der Schülerleistungen
zwischen Ganztags- oder Halbtagsschulen gibt.
Leider ist auch zu befürchten, dass die
benötigten Lehrerstunden zur Durchführung einer Ganztagsschule aufgrund
des mehr als bekannten und leidigen Lehrermangels nicht besetzt werden
können. Dies würde in einem sehr großen Maße zu Qualitäts- und
Vertrauensverlust führen. Wir rechnen somit mit einer Verschlechterung
der Betreuungs- und Lernsituation für unsere Kinder. Die
Rahmenbedingungen für ganztägige Erziehung und Bildung sind leider
landesweit nicht mal annähernd gegeben, die für das Gelingen
individueller Lernprozesse und anspruchsvoller Zusatzangebote notwendig
sind.
Das besondere Profil der Grundschule Biberach
als „sozialwirksame Grundschule mit sport- und bewegungserzieherischem
Schwerpunkt“ erfüllt jedoch die soziale Komponente der Ganztagsschule
bereits im vollen Umfang. Über das verbindliche Bildungsangebot hinaus
ermöglicht die Grundschule Biberach unseren Kindern im Rahmen von
Atelierunterricht, Bläserklassen, AGs, Besuchen der Stadtbibliothek,
Sporttagen, Exkursionen und dem Schwimmprojekt „Jedes Kind kann
Schwimmen lernen“ ein weites Lernfeld.
Deshalb sieht die Elternschaft sowohl im
Konzept der Ganztagsschule nach § 4a SchG als auch bei einer
Halbtagsschule mit Betreuung bis 14 Uhr eine erhebliche Verschlechterung
für unsere Kinder. Einige Familien sind auf längere Betreuungszeiten
angewiesen.
Wir wünschen uns im Interesse unserer Kinder,
dass die kinderfreundliche Stadt Heilbronn als Träger der Grundschule
Biberach uns eine verantwortungsvolle und zukunftsorientierte
Entscheidung ermöglicht, indem der Gemeinderat die Mittel zur
Verlängerung des Heilbronner Wegs bis zum Erlass des neuen Gesetzes
bewilligt.
Wir sind sehr zuversichtlich, dass das
Versprechen von mehr Flexibilität und Wahlfreiheit im neuen Gesetz uns
eine echte Alternative und gute Lösung bieten wird.
Im Hinblick auf eine wohlwollende Überprüfung
und Entscheidung verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Der Elternbeirat der GS HN-Biberach
i. V.[Name nur im Original]
Elternbeiratsvorsitzender der GS HN-Biberach
2. Vorsitzender des Arbeitskreises Grund- u.
Sonderschulen
<*> im
Zusammenhang mit Schreiben der Elternvertreter der Grundschule
Alt-Böckingen und der Grundschule Biberach stellten Sie in einer Mail
vom 12. April und vom 16. April 2019 verschiedene Fragen an die
Stadtverwaltung Heilbronn. Da weitere Anfragen und Anträge von
Gemeinderatsfraktionen eingegangen sind, wird die Verwaltung in einer
Drucksache den Gemeinderat informieren und auch zu Ihren Fragen Stellung
beziehen.
Freundliche Grüße
Karin Schüttler
Amtsleitung
Stadt Heilbronn
Schul-, Kultur- und Sportamt
Eingang 3.5.2019
Dieses Antwortschreiben ging sinngemäß an Elternbeiratsvorsitzende
versch. Schulen zum Thema "Ganztagsschulen in Heilbronn". Parallel dazu
auch ein Dossier
"Weiterentwicklung der Heilbronner Grundschulen zu
Ganztagsschulen", gerichtet an "Elternabend_Frankenbach_Ganztagsschule".
Bitte beachten: Text ist gescannt, Fehler in der Wiedergabe sind nicht
auszuschließen.
... vielen Dank für Ihre Mail ... . Gerne nutzen wir die Gelegenheit,
Sie im Anschluss an das Gespräch mit den Kolleg/-innen des Bildungsbüros
auch schriftlich umfassend zu informieren.
Aufgrund der Komplexität des Themas "Ganztagsschulen in Heilbronn nach
Auslaufen des Heilbronner Wegs'" stellen wir Ihnen nachfolgend die
Ausgangslage dar und geben einen Ausblick auf die Weiterentwicklung der
Heilbronner Grundschulen zu Ganztagsschulen nach § 4a des Schulgesetzes
des Landes Baden-Württemberg.
1. Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn stellte 2006 mit der Einführung
des "Heilbronner Wegs" die Weichen für ein flächendeckendes
Ganztagsschulangebot an den Heilbronner Grundschulen und den
Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit dem
Förderschwerpunkt Lernen. Damit wurde alten Heilbronner Grundschulen an
fünf Tagen ein ganztägiges Angebot von mindestens 7.30 Uhr bis 16.30
Uhr, bei Bedarf auch darüber hinaus, ermöglicht. Die Stadt Heilbronn
ging damit organisatorisch, personell, pädagogisch und finanziell in
Vorleistung auch in Erwartung einer baldigen gesetzlichen Regelung durch
das Land. Im Juli 2014 erfolgte die Verabschiedung des § 4a des
Schulgesetzes (SchG), erst damit wurde die Ganztagsschule in
Baden-Württemberg gesetzlich verankert. Bis dahin existierten
Ganztagsschulen nur auf der Basis von Schulversuchen.
Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat sich daraufhin 2015 für einen
bedarfsgerechten Ausbau der Heilbronner Grundschulen zu Ganztagsschulen
nach § 4a SchG entschieden. Ganztagsschulen sind mehr als
Halbtagsschulen mit anschließender Nachmittagsbetreuung. Sie bieten den
Kindern mehr Raum zum lernen, aber auch für soziales Miteinander sowie
kulturelle und sportliche Angebote. Ganztagsschulen bieten die beste
Möglichkeit der Verzahnung der bei den Systeme Unterricht und
außerschulische Angebote. Bedarfsorientiert stellt die Stadt seither den
Ganztagsschulen mit ihrem rhythmisierten Unterrichtsalltag ergänzende
kommunalen Ganztagangeboten nach den Qualitätskriterien der Stadt
Heilbronn bereit. Ganztagsschulen leisten damit in unserer Stadt einen
wichtigen Beitrag zur Gewährleistung von Bildungsgerechtigkeit und der
Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Die Stadt Heilbronn
orientiert sich bei ihrem Qualitätsstandard bezüglich Personalschlüssel
und Gruppengröße an den Kriterien des Schulhortes und geht damit
deutlich über die Anforderungen des Landes an ein kommunales
Ganztagsangebot hinaus. Zudem werden Eltern in Schulen. die nach § 4a
SchG eingerichtet sind, finanziell entlastet, da Elternbei träge nur
noch für die in Anspruch genommenen ergänzenden Angebote vor und nach
dem Unterricht und für die bei den unterrichtsfreien Tage anfallen.
Seit 2014 haben Heilbrenner Grundschulen die Möglichkeit, Anträge auf
Weiterentwicklung zu Ganztagsschulen in Wahiform oder in verbindlicher
Form an 3-4 Tagen ä 8 Zeitstunden zu stellen. Um den Schulen ausreichend
Zeit für die Umstellung zu gewähren, wurde das Auslaufen des Heilbronner
Wegs erst zum Ende des Schuljahres 2019/20 vom Gemeinderat festgelegt.
Den Schulen wurde damit 5 Jahre Zeit eingeräumt, sich auf die Änderungen
einzustellen, Zudem liegen von den bereits umgestellten Grundschulen
erprobte Konzepte und Erfahrungen vor, auf die zurück gegriffen werden
kann .Der Wortlaut des § 4a des Schulgesetzes des Landes und seine
Ausführungsbestimmung liegen den Schulen seit 2014 vor.
In Heilbronn hat sich zwischenzeitlich bereits die Hälfte der
Grundschulen für die Weiterentwicklung zur Ganztagsschule nach § 4a SchG
entschieden, soviel wie in keiner anderen Stadt. 6 Schulen sind
Ganztagsschulen in Wahlform~ an 3 Grundschulen wird die verbindliche
form angeboten.
Auf Landeseben wird seit einiger Zeit die künftige Organisation der
Ganztagsschulen und die An passung der Landesfinanzierung für die
komrrigna1en Betreuungsangebote diskutiert. Nach den uns vorliegenden
Informationen wird sich § 4a SchG voraussichtlich nicht oder nur
geringfügig ändern. Unterschiedliche Auffassungen gibt es allerdings in
der Frage, ob die Wahlform auch künftig möglich sein wird. Die
Koalitionspartner sind sich noch nicht einig. ob an einer Schute künftig
Ganztag und Halbtag parallel angeboten werden können, bzw. welche Größe
eine Schule dafür haben muss. In jedem Fall will das Land die Verwaltung
des Ganztags sowohl für die Schulleitungen als auch für die Kommunen
vereinfachen und zur Koordination Ressourcen beisteuern. Weiterhin wird
auf Landesebene über die künftige Höhe der Bezuschussung der kommunalen
Betreuungsangebote und über die Gewährung von Zuschüssen für kommunale
Betreuungsangebote, die seit 2014 entstanden sind oder neu entstehen,
diskutiert. leider ist aktuell nicht absehbar, bis wann diese
Entscheidungen gefällt werden. Bereits jetzt zeichnet sich aber ab, dass
eine evtl. an stehende Wiedereinführung von Landeszuschüssen für neue
Betreuungsangebote am Nachmittag bzw. die Anpassung der Förderhöhe für
bestehende Angebote auch künftig keine Kostendeckung für pädagogisch
hochwertige Angebote ermöglichen wird.
Bereits heute zeigt die große Nachfrage an den Grundschulen in Heilbronn
den Bedarf an schulischen Ganztagsangeboten. Heilbronn steht in der
Ganztagsschulentwicklung an der Spitze in Baden-Württemberg. Über 50 %
der Heilbronner Schülerinnen und Schüler an Grundschulen nehmen in
diesem Schuljahr an einem Ganztagsangebot teil. Der deutlich ansteigende
Bedarf an Ganztagsangeboten in Krippe und Kindertagesstätten wird sich
darüber hinaus an den Grund schulen fortsetzen. Die Stadt hat großes
Interesse daran, allen Familien auch weiterhin ein adäquates und auf
ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Ganztagsschulangebot bieten zu können.
Dies kann nur gewährleistet werden, wenn sich auch das Land über
Lehrerwochenstunden an dem Konzept beteiligt. Zahlreiche positive
Rückmeldungen der Schulleitungen, Lehrkräfte und Eltern an Schulen, die
auf Ganztagsschule nach § 4a umgestellt haben, und die steigende
Nachfrage an den Ganztagsschulplätzen an diesen Schuten sind ein
weiteres Indiz für ein passgenaues schulisches Angebot. Die Stadt
unterstützt die Schulen deshalb intensiv bei der Weiterentwicklung zu
Ganztagsschulen nach § 4a SchG.
Die Heilbronner Grundschulen haben nach aktueller Gesetzeslage und bei
Antragsstellung bis spätestens 01. Oktober 2019 die Gelegenheit zwischen
3 Formen zu wählen. Die Umsetzung er folgt zum Schuljahr 2020/21. Damit
wird Eltern in Heilbronn bereits jetzt die Möglichkeit der Wahl der
Schulform gegeben.
• Ganztagsschule in Wahlform nach §4a SchulG an 3 oder 4 Tagen à 8
Zeitstunden:
Eltern können die Ganz- oder Halbtagsschule wählen.
Halbtagsschulkinder können nach Unterrichtsende nach Hause gehen.
Ein ergänzendes kommunales Ganztagangebot nach den Qualitätskriterien
der Stadt Heilbronn vor und nach dem Unterricht und an unterrichtsfreien
Tagen kann dazu gebucht werden.
Alle Kinder können die Mittagspause bis 14:00 Uhr in der Schule
verbringen. am Mittagessen teilnehmen oder ein kaltes Vesper mitbringen.
Alle Kinder können zum Essen nach Hause gehen, Ganztagsschulkinder
kommen um 14:00 Uhr zum Unterrichtsbeginn wieder an die Schule zurück.
Ferienbetreuung findet für alle Kinder statt.
Ein formeller Antrag muss durch die Stadt als Schulträger gestellt
werden. Ein entsprechendes Votum der Schulkonferenz ist beizulegen.
Die Schule erhält für die Umsetzung der Ganztagsschule Lehrerdeputate
vom Land.
• Ganztagsschule in verbindlicher Form nach §4a SchulG an 3 oder 4 Tagen
à 8 Zeitstunden:
Alle Kinder sind Ganztagsschulkinder.
Ein ergänzendes kommunales Ganztagangebot nach den Qualitätskriterien
der Stadt Heilbronn vor und nach dem Unterricht und an unterrichtsfreien
Tagen kann dazu gebucht werden.
Kinder können die Mittagspause in der Schule verbringen, am Mittagessen
teilnehmen oder ein kaltes Vesper mitbringen. Kinder können zum Essen
nach Hause gehen und zum Nachmittagsunterricht wieder an die Schule
zurückkommen.
Ferienbetreuung findet statt.
Ein formeller Antrag muss durch die Stadt als Schulträger gestellt
werden. Ein entsprechendes Votum der Schulkonferenz ist beizulegen.
Die Schule erhält für die Umsetzung der Ganztagsschule Lehrerdeputate
vom Land.
Erweiterte Grundschule bis 14:00 Uhr (Halbtagsschule)
Alle Kinder sind Halbtagsschulkinder.
Die Stadt bietet ein warmes Mittagessen an.
Alle Kinder können bis 14:00 Uhr an der erweiterten Betreuung
teilnehmen.
Teilnahme an Ferienbetreuung möglich
Keine Antragsstellung notwendig
Keine ergänzenden kommunalen Ganztagsangebote
Ob, in welchem Umfang und in welcher Qualität es ab dem Schuljahr
2020/2021 nach Auslaufen des Heilbronner Wegs auch an Halbtagsschulen
weiterhin ein kommunales Betreuungsangebot geben wird, ist der
Entscheidung des Gemeinderats vorbehalten.
2. Neben den 9 Grundschulen, die Ganztagsschulen nach dem aktuellen
Ganztagsschulgesetz sind. gibt es in Heilbronn 3 Grundschulen, die vor
2014 im Rahmen des Schulversuchs einen Antrag auf Ganztagsschule
gestellt haben. diese werden aktuell unter dem Begriff
"Alterlassschulen" geführt.
Zu diesen Schulen gehört auch die Deutschorden-Grundschule Kirchhausen
(00G5).
Die DOGS ist seit dem Schuljahr 7014/2015 eine Alterlassschule in
offener Form nach Landesmodell. Der Aufbau erfolgte sukzessive über die
Schuljahre 2014/15 bis 2017/18 und ging einher mit einer jährlichen
Erhöhung der Lehrerdeputate. Das Ganztagsschulmodell sieht eine
Rhythmisierung des Unterrichts am Vor- und Nachmittag durch Lehrkräfte
an 4 Wochentagen in 1 Zeitstunden vor. In der Ganztagsschule in offener
Form werden qualifizierte individuelle Förderung Übungsangebote durch
Lehrkräfte durchgeführt. Die Stadt Heilbronn ergänzt den Ganztagsbetrieb
mit Angeboten flankierend zum Unterricht und in den Ferien. Wie eine
aktuelle Erhebung zeigt, besteht auch in Kirchhausen ein Bedarf an
Ganztagangeboten an 5 Tagen in der Woche in der Zeit von 7:00 Uhr bis
16:30 Uhr.
Innerhalb des Kultusministeriums gibt es konkrete Überlegungen, die
Alterlassschulen nach einer Übergangszeit zu beenden. Ein endgültiger
Termin steht zwar noch nicht fest, die Umsetzung wird aber zeitnah
erwartet. Zur dauerhaften Sicherung der Lehrerdeputatsstunden hat die
Deutschordens-Grundschule die Möglichkeit, einen Antrag auf § 4a SchG
-Schule nach Wahlform an 3-4 Tagen zu stellen. Dieser muss bis Oktober
2019 durch den Schulträger beim Staatlichen Schulamt eingereicht werden.
Alle Eltern haben dann weiterhin die Möglichkeit zu wählen, ob ihr Kind
am Ganztag teilnimmt oder nicht. Die kommunalen Ganztagsangeboten vor
und nach dem Unterricht und an unterrichtsfreien Tagen wären ebenfalls
weiterhin gewährtestet, Ganztagsschule nach § 4a SchG bedeutet auch
Öffnung der Schulen in die Gemeinschaft. Eine Einbindung der Vereine und
der Kultureinrichtungen ist dabei ausdrücklich erwünscht und wird
bereits praktiziert. Die Stadt unterstützt die Schulen dabei, die
außerschulischen Angebote in das Schulleben mit einzubinden.
Die Stadt Heilbronn wird all Schulleitungen und Eltervertreter/-innen
auf 28. Mai 2019, 19.30 Uhr zu einem Informationstermin über den
aktuellen Stand der Ganztagsschulen und die weiteren Entwicklungen
einladen. Auch die Elternvertretungen der Kindertageseinrichtungen
werden eine Einladung erhalten.
Die Herstellung eines Zusammenhangs zwischen dem Auslaufen des
Heilbronner Wegs und einer finanziellen Belastung der Stadt durch die
BUGA entbehrt jeglicher Grundlage.
Selbstverständlich wird die Stadt die Entscheidung der Schulen, die
gemeinsam mit den Eltern in der Schulkonferenz getroffen wird,
respektieren.
Freundliche Grüße
Harry Mergel
Oberbürgermeister
LeserFORUM: Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
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