An die Stadtverwaltung
Heilbronn
* 19.031
Abrechnungsbetrug an den SLK-Kliniken?
Sehr geehrte Damen
und Herren,
in einem Artikel "SLK-Klinikleitung zeigt eigenen Chefarzt an" auf Seite
31 der heutigen (23.3.19) Ausgabe der "Heilbronner Stimme"wird
berichtet, daß ie Heilbronner Staatsanwaltschaft wegen
Abrechnungsbetrug gegen den Radiologen und SLK-Chefarzt auf Grund
einer Anzeige der SLK-Klinikleitung ermittle, der Arzt jedoch von
falschen Verdächtigungen spreche und seinerseits selbst Strafanzeige
stellen wolle. Es gehe dabei um Betrugsvorwürfe für Abrechnungen ab
2015.
Wir fragen dazu:
1. Welche
Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2. weshalb werden
die Mitglieder des Gemeinderates als oberstes Organ des Gesellschafters
von diesem Vorgang nicht unterrichtet und erfahren davon nur
fragmentarisch aus der Presse;
3. ist wenigstens der Aufsichtsrat im vollen Umfang und seit wann
darüber informiert;
4. wie und durch wenn traten die demnach vorgeworfenen Straftatbestände
zutage;
5. welche der im Artikel genannten Angaben zum Sachverhalt treffen aus
Sicht von Stadtverwaltung und SLK.-Geschäftsleitung zu und welche nicht;
6. welche
Straftatbestände wurden angezeigt und seit wann bestehen diese;
7. um welche
Schadenssummen geht es demnach;
8. weshalb wurden
die angeblich falschen Abrechnungen von der Geschäftsleitung nicht
sofort bemerkt und die vorgeworfene Praxis abgestellt;
9. haben die
SLK-Kliniken ihrerseits selbst die Vergütungen mit den Krankenkassen
abgerechnet und liegen von dort Schadensersatzforderungen in welcher
Höhe vor;;
10. gibt es derzeit weitere vergleichbare Vorgänge an den SLK-Kliniken;
11. wird der
Gemeinderat als oberstes Organ des Gesellschafters über das Ergebnis der
Ermittlungen unterrichtet oder wird ihm der Vorgang weiterhin
verschwiegen?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung
PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Stadtrat |
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Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Punkt 1, 2, 3 und 11:
• Die Verwaltung bestätigt, dass seitens der SLK-Kliniken GmbH Anzeige
erstattet wurde.
• Zuständig für Rechtsstreitigkeiten ist die Geschäftsführung. Ab
bestimmten, in der
Geschäftsordnung für die Geschäftsführung festgelegten Wertgrenzen, ist
der Aufsichtsrat zu
beteiligen. Der Aufsichtsrat wurde von der Geschäftsführung regelmäßig
unterrichtet und hat
sich mit dem Sachverhalt befasst. Eine Zuständigkeit der
Gesellschafterversammlung und
damit des Gemeinderates ist nicht gegeben.
Punkte 4 -10:
Hierzu wurde die SLK-Kliniken GmbH um-Stellungnahme gebeten.
Diese haben wie foIgt
geantwortet:
• Zu den Fragen 4 - 8 können wir im Hinblick auf die laufenden
Ermittlungen keine Angaben
machen;
• Abrechnungen der SLK-Kliniken gegenüber der Krankenkasse sind nicht
betroffen (Punkt 9);
• Es gibt derzeit keine weiteren vergleichbaren Vorgänge bei den
SLK-Kliniken (Punkt 10).
LeserFORUM: Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
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