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hiermit möchten wir auf Ihre Email vom
18.02.2019 eingehen.
Wie Ihnen bereits im März 2018 schriftlich
mitgeteilt, fallen die Kontrollen des fließenden Verkehrs in
die Zuständigkeit des Polizeipräsidiums
Heilbronn. Wir haben vom Polizeipräsidium Heilbronn zu
Ihrer Anfrage folgende Stellungnahme
erhalten:
Das Polizeipräsidium hat wie in den Vorjahren
auch im Jahr 2018 das Lkw-Durchfahrtsverbot auf der B 293 im Bereich
Heilbronn-Böckingen im Rahmen der personellen Möglichkeiten überwacht.
Die
Kontrollen finden überwiegend im Rahmen der
allgemeinen Streifentätigkelt statt. Eine Auflistung der
Kontrollen nach Tag, Zeit und Anzahl der
kontrollierten Lkw und der festgestellten Verstöße erfolgt
durch die Polizei nicht mehr, da alle
bisherigen Kontrollen gezeigt haben, dass die Beanstandungen
im sehr niedrigen einstelligen Prozentbereich
lagen.
Selbstverständlich wird das Polizeipräsidium
Heilbronn auch weiterhin das Durchfahrtsverbot im
Rahmen der personellen Möglichkeiten in
angemessener Weise überwachen und Verstöße zur Anzeige bringen.
Beim Thema Luftreinhaltung gibt es aktuell
folgenden Bearbeitungsstand:
Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für
Heilbronn wird zum aktuellen Zeitpunkt vom
zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart
erstellt.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt
Amt für Straßenwesen
Replik
dazu:
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mit eMail vom 16.2.2019 teilten wir Ihnen in einer Anfrage
mit, daß Anwohner sich über den LKW-Durchgangsverkehr in der B 293
zwischen Böckingen und Karlsruhe, der trotz Verbot nach wie vor
offensichtlich uneingeschränkt geduldet wird, beklagen.
Wir wollten
dazu wissen:
1. Welche
Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2. wie oft
wurden hierzu im vergangenen Jahr Kontrollen zur Feststellung von
Verstößen mit welchem Ergebnis unternommen;
3. werden dazu Kontrollen der Fahrtenschreiber von LKWs aus Richtung
Karlsruhe - beispielsweise an der Bus-Wendeschleife beim Haselter -
unternommen bzw, aus Richtung Heilbronn vor Karlsruhe;
3.1. wenn
JA: mit welchem Ergebnis;
3.2. wenn
NEIN: weshalb nicht;
4. in welcher Weise wird für Abhilfe gesorgt werden?
Leider zeigt Ihre unzureichende
Beantwortung erneut, daß von Seiten der Stadtverwaltung Heilbronn
keinerlei Interesse besteht, gravierende Verkehrsverstöße
nachhaltig zu bekämpfen.
Dies ist kein Einzelfall, Defizite gibt es
- wie Ihnen längst bekannt - darüber hinaus besonders in der Nordstadt
und den Böllinger Höfen. Statt für Abhilfe zu sorgen, wird
lediglich der Ist-Zustand verwaltet.
Die dafür zuständigen und verantwortlichen
Mitarbeiter der Stadtverwaltung kommen damit ihrem gesetzlichen Auftrag
nicht nach.
Dazu gehört auch, bei der Ihren Angaben
zufolge zuständigen Polizeibehörde darauf zu dringen, in diesen Fällen
nicht nur "im Rahmen der allgemeinen Streifentätigkeit" zu
kontrollieren und dabei einfach hinzunehmen, daß dies ohne jegliche
Transparenz und Überprüfbarkeit bleibt.
Es ist daher unbewiesen, daß dies überhaupt
stattfindet und es bleibt anzunehmen, daß ein in großer Zahl vorkommende
Mißbrauch von Amts wegen geduldet wird.
Die Vorschläge zur Abhilfe werden
jedenfalls zum wiederholten Mal ignoriert. Vermutlich wird es im Falle
von Überprüfungen der Verstöße gegen ein künftig mögliches
Dieselfahrverbot gegen einfache Bürger ohne Lobby ganz anders verlaufen
- dies wird dann nicht der Personalmangel verhindern.
Wir erwarten, daß dafür Sorge getragen
wird, daß gesetzliche Vorschriften auch eingehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung PRO Heilbronn
LeserFORUM: Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
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