Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 
6.2.2019

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 19.014 Riedstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Anwohner in der Riedstraße beklagen sich über die gewerbliche Nutzung  eines Grundstücks.

Dabei bestünden untragbare Zustände.

Offensichtlich handle es sich um eine Nutzung innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes.

 

Wir fragen dazu:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. in welcher Weise kann für Abhilfe gesorgt werden;

3. ist diese Nutzung genehmigt und bedarf diese keiner Zustimmung der Anlieger;

4. legt dafür die Zustimmung des Regierungspräsidiums Stuttgart als Höhere Naturschutzbehörde vor?

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 
 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 15.2.2019

Eingang nach  9 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    bürgernah: Danke!

<*>  das Grundstück Riedstraße 22/1 befindet sich im Landschaftsschutzgebiet "Stiftsberg-Wartberg".

Die derzeit dort stattfindenden Nutzungen (z.B. Lagerung von Gegenständen) und Zustände (z.B.
Errichtung baulicher Anlagen) entsprechen nicht den Vorschriften der Landschaftsschutzgebiets­
verordnung.

Dem Planungs- und Baurechtsamt ist dies bereits direkt durch die Angrenzer angezeigt worden und es wird zur Zeit der genaue Sachverhalt erhoben. Sobald alle zu beseitigenden Missstände ermittelt
wurden, wird eine Anhörung an den Verursacher ergehen, in dem er aufgefordert wird, die Missstände bis zu einer bestimmten Frist zu beseitigen. Sofern hier keine Reaktion erfolgt, wird eine Anordnung zur Beseitigung der Missstände erlassen werden. Dieses Verfahren liegt im Zuständigkeitsbereich der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Heilbronn. Die Beteiligung des Regierungspräsidiums Stuttgart als höhere Naturschutzbehörde ist nicht vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Dr. Böhmer
Planungs- und Baurechtsamt


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