An die Stadtverwaltung
Heilbronn
* 19.014
Riedstraße
Sehr geehrte Damen
und Herren,
Anwohner in der
Riedstraße beklagen sich über die gewerbliche Nutzung eines
Grundstücks.
Dabei bestünden
untragbare Zustände.
Offensichtlich
handle es sich um eine Nutzung innerhalb eines
Landschaftsschutzgebietes.
Wir fragen dazu:
1. Welche
Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2. in welcher
Weise kann für Abhilfe gesorgt werden;
3. ist diese
Nutzung genehmigt und bedarf diese keiner Zustimmung der Anlieger;
4. legt dafür die
Zustimmung des Regierungspräsidiums Stuttgart als Höhere
Naturschutzbehörde vor?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung
PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Stadtrat |
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das Grundstück
Riedstraße 22/1 befindet sich im Landschaftsschutzgebiet "Stiftsberg-Wartberg".
Die derzeit dort stattfindenden Nutzungen
(z.B. Lagerung von Gegenständen) und Zustände (z.B.
Errichtung baulicher Anlagen) entsprechen
nicht den Vorschriften der LandschaftsschutzgebietsÂ
verordnung.
Dem Planungs- und Baurechtsamt ist dies
bereits direkt durch die Angrenzer angezeigt worden und es wird zur Zeit
der genaue Sachverhalt erhoben. Sobald alle zu beseitigenden Missstände
ermittelt
wurden, wird eine Anhörung an den Verursacher
ergehen, in dem er aufgefordert wird, die Missstände bis zu einer
bestimmten Frist zu beseitigen. Sofern hier keine Reaktion erfolgt, wird
eine Anordnung zur Beseitigung der Missstände erlassen werden. Dieses
Verfahren liegt im Zuständigkeitsbereich der unteren Naturschutzbehörde
der Stadt Heilbronn. Die Beteiligung des Regierungspräsidiums Stuttgart
als höhere Naturschutzbehörde ist nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Dr. Böhmer
Planungs- und Baurechtsamt
LeserFORUM: Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
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