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... nachstehend erhalten Sie die Stellungnahme der Verwaltung sowie der
Stadtwerke Heilbronn GmbH auf Ihre Anfrage „Parkhaus-Deal“.
1. Mit dem
Verkauf des Parkhauses kann dem Ziel entsprochen werden, für die Nutzer
einen einheitlichen Betrieb und auch eine einheitliche Gestaltung der
Stellplätze zu gewährleisten. Der vereinbarte Verkauf stellt das
bestmögliche Ergebnis aus langwierigen Verhandlungen dar. Die
Alternative hierzu würde in einem getrennten Betrieb der beiden
Parkhauseinheiten bestehen. Mit dem Verkaufserlös erhält die SWHN die
Möglichkeit, sinnvoll und klug in die Zukunft zu investieren, um so den
Ergebnisrückgang aufzufangen.
2.
**
2.1. Eine
Beschlussfassung durch ein gemeinderätliches Gremium erfolgte
hinsichtlich des neuen Parkhauses nicht. Das Bauvorhaben wurde nach
Auskunft des Planungs- und Baurechtsamts im Rahmen eines
Baugenehmigungsverfahrens in Zuständigkeit der Verwaltung bearbeitet.
Der Antrag auf Baugenehmigung zum Bau eines neuen Parkhauses auf der
bereits bestehenden Parkierungsfläche wurde am 05.10.2017 gestellt.
3. Lt.
Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Heilbronn obliegt die Zuständigkeit
hierfür dem Aufsichtsrat.
4.
**
4.1.
**
5. Nein
6. Nein
7.
**
8. Die Stadt
hat mit Urkunde vom 27.11.2018 eine noch zu vermessende Teilfläche des
städtischen Grundstücks Flst.Nr. 1/34, Bahnhofstraße, mit ca. 1.300m²,
an die Schwarz Real Estate GmbH § Co. KG veräußert. Auf dieser Fläche
entsteht ein Busparkplatz („Busshuttle“). Der Verkauf wurde durch den
Wirtschaftsausschuss genehmigt (DS 101/2018, vom 28.03.2018). Darüber
hinaus wird die Stadt die für den Bau des Parkhauses erforderliche
Arrondierungsfläche an die Schwarz Real Estate veräußern. Die notarielle
Beurkundung erfolgt am 27.02.2019. Die Verkaufspreise basieren auf
Bewertungen des Amtes 62 – Geschäftsstelle Bewertung. Im Bereich des
Gebäudes Bahnhofstraße 8 (Kolpingschule) hat die Stadt
Arrondierungsflächen erworben, um den Einmündungsbereich der Straßen
aufzuweiten.
** Wir verweisen
darauf, dass die Informationen zu den Punkten 2., 4., 4.1., 7. als
Betriebsgeheimnis der Stadtwerke Heilbronn GmbH zu bewerten sind und
daher in Gänze streng vertraulich zu behandeln sind.
Freundliche
Grüße,
Thomas
Brändle
Stadt Heilbronn
Geschäftsstelle des Gemeinderats
LeserFORUM: Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
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