Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 
5.2.2019

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 19.013 Parkhaus-Deal


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Laut Heilbronner Stimme vom 4.2.2019 hat der Aufsichtsrat der Stadtwerke mehrheitlich dem Verkauf des 2009 eröffneten Parkhauses an die Schwarz Real Estate GmbH (SRE) zugestimmt.

Laut SWH-Geschäftsbericht 2017 leistet der "Betriebszweig Parken" "einen erheblichen Beitrag zur Deckung der Betriebskostendefizite von Sparten der Daseinsvorsorge“, d. h. er dient zum Ausgleich von Verlusten in anderen Bereichen wie auch dem ÖPNV.

Im Rahmen der Bundesgartenschau 2019 kommt dem Parkhaus eine auch finanziell attraktive Bedeutung zu.


Wir fragen dazu:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. seit wann gibt es die Überlegungen zum Verkauf;

2.1. gab es diese bereits bei der Beschlußfassung für ein benachbartes Parkhaus;

2.1.1.wenn JA: Weshalb wurde der Gemeinderat davon nicht unterrichtet;

3. hat der Gemeinderat dazu ein Mitspracherecht beim Verkauf, z.B. als Vertreter des Gesellschafters;

4. zu welchen Konditionen soll der Verkauf stattfinden;

4.1. werden die anläßlich der Bundesgartenschau 2019 zu erwartenden Einnahmen für die SWH verloren gehen und in welcher zu erwartender Höhe;

5. bedarf die Transaktion der Genehmigung höherer Stellen und ggf. welchen;

6. werden ggf. Rückzahlungen von Zuschüssen fällig;

6.1. bedarf dies dann einer Zustimmung zuständiger Stellen und welchen;

7. enthält der Kaufvertrag Klauseln zum Rückkauf und wie lauten diese;

8. Sind weitere Grundstückstransaktionen im Bereich der Kranenstraße zu wessen Vorteil geplant?

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 26.2.2019

Eingang nach  21 Tagen

   könnte besser sein

<*>  ... nachstehend erhalten Sie die Stellungnahme der Verwaltung sowie der Stadtwerke Heilbronn GmbH auf Ihre Anfrage „Parkhaus-Deal“. 

1. Mit dem Verkauf des Parkhauses kann dem Ziel entsprochen werden, für die Nutzer einen einheitlichen Betrieb und auch eine einheitliche Gestaltung der Stellplätze zu gewährleisten. Der vereinbarte Verkauf stellt das bestmögliche Ergebnis aus langwierigen Verhandlungen dar. Die Alternative hierzu würde in einem getrennten Betrieb der beiden Parkhauseinheiten bestehen. Mit dem Verkaufserlös erhält die SWHN die Möglichkeit, sinnvoll und klug in die Zukunft zu investieren, um so den Ergebnisrückgang aufzufangen. 

2. **

2.1. Eine Beschlussfassung durch ein gemeinderätliches Gremium erfolgte hinsichtlich des neuen Parkhauses nicht. Das Bauvorhaben wurde nach Auskunft des Planungs- und Baurechtsamts im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens in Zuständigkeit der Verwaltung bearbeitet. Der Antrag auf Baugenehmigung zum Bau eines neuen Parkhauses auf der bereits bestehenden Parkierungsfläche wurde am 05.10.2017 gestellt. 

3. Lt. Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Heilbronn obliegt die Zuständigkeit hierfür dem Aufsichtsrat. 

4. **

4.1. **

5. Nein 

6. Nein 

7. **

8. Die Stadt hat mit Urkunde vom 27.11.2018 eine noch zu vermessende Teilfläche des städtischen Grundstücks Flst.Nr. 1/34, Bahnhofstraße, mit ca. 1.300m², an die Schwarz Real Estate GmbH § Co. KG veräußert. Auf dieser Fläche entsteht ein Busparkplatz („Busshuttle“). Der Verkauf wurde durch den Wirtschaftsausschuss genehmigt (DS 101/2018, vom 28.03.2018). Darüber hinaus wird die Stadt die für den Bau des Parkhauses erforderliche Arrondierungsfläche an die Schwarz Real Estate veräußern. Die notarielle Beurkundung erfolgt am 27.02.2019. Die Verkaufspreise basieren auf Bewertungen des Amtes 62 – Geschäftsstelle Bewertung. Im Bereich des Gebäudes Bahnhofstraße 8 (Kolpingschule) hat die Stadt Arrondierungsflächen erworben, um den Einmündungsbereich der Straßen aufzuweiten. 

** Wir verweisen darauf, dass die Informationen zu den Punkten 2., 4., 4.1., 7. als Betriebsgeheimnis der Stadtwerke Heilbronn GmbH zu bewerten sind und daher in Gänze streng vertraulich zu behandeln sind. 

Freundliche Grüße,

Thomas Brändle 

Stadt Heilbronn
Geschäftsstelle des Gemeinderats


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