Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 
18.1.2019

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 19.003 Wohnungsnot

Sehr geehrte Damen und Herren,


mit eMail vom 10.07.2018 haben wir zum Thema Wohnungsnot
eine Anfrage an die Stadtverwaltung gerichtet, die unter anderem mit dem Argument, es handle sich bei der in Frage kommenden Baufläche um ein Grundstück im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und zudem liege es im Landschaftsschutzgebiet, ablehnend beantwortet wurde. Eine entsprechende Bebauung sei daher nicht möglich.

Nachdem nun inzwischen unzweifelhaft festgestellt wurde, daß die von der Stadtverwaltung durch zu wenig und zögerlichen Ausweisung von Baugebieten bei gleichzeitiger Forcierung des Zuzugs in Heilbronn erfolgte Wohnraumverknappung zur Spitzenstellung bei Mietsteigerungen in Baden-Württemberg geführt hat (cui bono?) und der Petent erneut sowohl an die Stadtverwaltung und an Mitglieder des Gemeinderates mit eMail vom  14.01.2019, 11:43 sein Anliegen vorgetragen hat, fragen wir erneut dazu:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. ist es richtig, daß es der Stadt Heilbronn nicht verwehrt ist, zu diesem Zweck Änderungen in Baurechtsplänen vorzunehmen;
2. in welcher Weise wird für Abhilfe gesorgt werden?

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. Vielen Dank.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 15.2.2019

Eingang nach  27 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   könnte besser sein

<*>  lt. Baugesetzbuch müssen Gemeinden Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) aufstellen, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist," (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB). In den letzten Jahren wurden im Planungs- und Baurechtsamt mehrere Bebauungspläne zur Wohnbauflächenentwicklung aufgestellt:

• Südbahnhof in der Kernstadt (2013/2015)
• Bernhäusle in Neckargartach (2014)
• Neckarbogen Ost in der Kernstadt (2015)
• Westlich Heidelberger Straße in Böckingen (2016)
• Südlich Kirschgartenstraße in der Kernstadt (2017)
• Mühlberg/Finkenberg in Biberach (2017)
• Klingenäcker in Sontheim (2018)

Hinzu kommen pro Jahr ca. acht bis zwölf weitere Bebauungspläne der Innenentwicklung, die Einzelbauvorhaben und Nachverdichtungen im Bestand planungsrechtlich ermöglicht haben. Dabei werden auch bereits rechtskräftige Bebauungspläne auf mögliche Nachverdichtungspotenziale geprüft und ggf. angepasst. Desweitern befinden sich derzeit im Planungs- und Baurechtsamt fünf neue Wohnbaugebiete konkret in Vorbereitung.

In Ihrer Anfrage beziehen Sie sich konkret auf ein geplantes Bauvorhaben östlich der Hegelmaierstraße (Gewanne Breite und Löwenherz). Wie Ihnen bereits bekannt ist, liegt dieses Bauvorhaben im Außenbereich gem. § 35 BauGB und darüber hinaus in dem Landschaftsschutzgebiet "Galgenberg ­ Schweinsberg - Staufenberg" gem. § 26 BNatSchG. Durch die vorgenannten Rechtsvorschriften ist zum Schutz des Landschaftsbilds und des Naturhaushalts die Aufstellung eines Bebauungsplans für eine bauliche Nutzung in den Gewannen Breite und Löwenherz nicht möglich. Eine Aufhebung dieses Schutzstatus für ein Privatvorhaben lässt sich nicht begründen und wäre außerdem gegenüber der Höheren Naturschutzbehörde und der Höheren Raumordnungsbehörde nicht durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung
Dr. Böhmer
Planungs- und Baurechtsamt


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