An die Stadtverwaltung
Heilbronn
* 19.003
Wohnungsnot
Sehr geehrte Damen
und Herren,
mit eMail vom
10.07.2018 haben wir zum Thema Wohnungsnot
eine Anfrage an die Stadtverwaltung
gerichtet, die unter anderem mit dem Argument, es handle sich bei der in
Frage kommenden Baufläche um ein Grundstück im Außenbereich gemäß § 35
BauGB und zudem liege es im Landschaftsschutzgebiet, ablehnend
beantwortet wurde. Eine entsprechende Bebauung sei daher nicht möglich.
Nachdem nun inzwischen unzweifelhaft festgestellt wurde, daß die von der
Stadtverwaltung durch zu wenig und zögerlichen Ausweisung von
Baugebieten bei gleichzeitiger Forcierung des Zuzugs in Heilbronn
erfolgte Wohnraumverknappung zur Spitzenstellung bei Mietsteigerungen in
Baden-Württemberg geführt hat (cui bono?) und der Petent erneut sowohl
an die Stadtverwaltung und an Mitglieder des Gemeinderates mit eMail vom
14.01.2019, 11:43 sein Anliegen vorgetragen hat, fragen wir erneut dazu:
1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2. ist es richtig, daß es der Stadt Heilbronn nicht verwehrt ist, zu
diesem Zweck Änderungen in Baurechtsplänen vorzunehmen;
2. in welcher Weise wird für Abhilfe gesorgt werden?
Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer
umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um
Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden
einfachem eMail. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung
PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Stadtrat |
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lt. Baugesetzbuch
müssen Gemeinden Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne)
aufstellen, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und
Ordnung erforderlich ist," (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB). In den letzten
Jahren wurden im Planungs- und Baurechtsamt mehrere Bebauungspläne zur
Wohnbauflächenentwicklung aufgestellt:
• Südbahnhof in der Kernstadt (2013/2015)
• Bernhäusle in Neckargartach (2014)
• Neckarbogen Ost in der Kernstadt (2015)
• Westlich Heidelberger Straße in Böckingen
(2016)
• Südlich Kirschgartenstraße in der Kernstadt
(2017)
• Mühlberg/Finkenberg in Biberach (2017)
• Klingenäcker in Sontheim (2018)
Hinzu kommen pro Jahr ca. acht bis zwölf
weitere Bebauungspläne der Innenentwicklung, die Einzelbauvorhaben und
Nachverdichtungen im Bestand planungsrechtlich ermöglicht haben. Dabei
werden auch bereits rechtskräftige Bebauungspläne auf mögliche
Nachverdichtungspotenziale geprüft und ggf. angepasst. Desweitern
befinden sich derzeit im Planungs- und Baurechtsamt fünf neue
Wohnbaugebiete konkret in Vorbereitung.
In Ihrer Anfrage beziehen Sie sich konkret
auf ein geplantes Bauvorhaben östlich der Hegelmaierstraße (Gewanne
Breite und Löwenherz). Wie Ihnen bereits bekannt ist, liegt dieses
Bauvorhaben im Außenbereich gem. § 35 BauGB und darüber hinaus in dem
Landschaftsschutzgebiet "Galgenberg  Schweinsberg - Staufenberg" gem. §
26 BNatSchG. Durch die vorgenannten Rechtsvorschriften ist zum Schutz
des Landschaftsbilds und des Naturhaushalts die Aufstellung eines
Bebauungsplans für eine bauliche Nutzung in den Gewannen Breite und
Löwenherz nicht möglich. Eine Aufhebung dieses Schutzstatus für ein
Privatvorhaben lässt sich nicht begründen und wäre außerdem gegenüber
der Höheren Naturschutzbehörde und der Höheren Raumordnungsbehörde nicht
durchzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung
Dr. Böhmer
Planungs- und Baurechtsamt
LeserFORUM:
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