An die Stadtverwaltung
Heilbronn
* 18.104 Zustände
in der Hirschstraße II
Sehr geehrte Damen
und Herren,
wie auch an der
Stadtverwaltung per eMail (Fri, 14 Dec 2018 09:38:07 +0100) mitgeteilt,
beklagt sich eine weitere Anwohnerin der Hirschstraße über die dort
herrschenden und trotz Beschwichtigungen (siehe
Zustände in der Hirschstraße)
offensichtlich geduldeten Zustände unter Beifügung zweier Bilder.
Wörtlich:
"... am
vergangenen Montag wurde mehrfach ungesicherte Ladung über die
Hirschstraße, mittels Kran von einem LKW entladen. Leider waren die
Gehwege der Hirschstraße nicht gesichert/ abgesperrt. Da meine
Kinder um kurz nach 7 h zur Bushaltestelle (Im Falter) liefen,
musste ich mit großen Entsetzen feststellen, dass die Kinder "unter"
der Ladung hindurch laufen mussten und sie auch nicht von dem
LKW-Fahrer bzw. von dem Bauarbeiter der Fa. [...] gewarnt wurden.
Der Gehweg war nicht abgesperrt! Meine Kinder sind schon auf der
linken Seite (Gehweg -> siehe auch Foto) gelaufen, sie konnten nicht
abschätzen, dass die Ladung so hoch gekrant wird und somit auch sie
treffen könnte.
Daher habe ich sofort die Polizei
verständig. Laut einem Nachbar kam diese auch vor Ort um den
Sachverhalt zu prüfen. Da ich einen dringenden Termin hatte,
konnte ich nicht vor Ort bleiben (dies hatte ich aber bereits
bei meiner Anzeigenaufgabe angekündigt).
Ich würde jedoch gerne wissen, was aus meiner Anzeige wurde, ob
ich diese noch schriftl. bei der Polizei verfassen muss und viel
wichtiger ist der Schutz meiner Kinder sowi sämtl. Fußgänger die
täglich auf den Gehwegen der Hirschstraße entlang laufen.
Bitte geben Sie mir doch bis zum 17.12. eine schritliche
Information, wie wir uns in solchen Fällen, der Überkranung
verhalten müssen.....heute ist das übrigens erneut geschehen
(siehe Foto 2). Zum Schutz meiner Kinder, habe ich sie heute mit
dem Auto zur Schule gefahren, das kann und soll doch aber sicher
nicht zum Standart werden.
Für
Ihre Bemühungen und eine schnelle Rückantwort bedanke ich mich
im Voraus und verbleibe ..."

Wir fragen dazu:
1. Welche
Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2. in welcher
Weise wird für Abhilfe gesorgt?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung
PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Stadtrat |
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<*> in
der Vergangenheit haben sich Anlieger der Hirschstraße bei verschiedenen
Ämtern der Stadtverwaltung und bei Vertretern der politischen Parteien
wegen angeblicher Verstöße der Bauherrschaft gegen gesetzliche Pflichten
gemeldet und um Abhilfe gebeten.
Nachdem parallel zu der letzten Anfrage von
Ihnen von zwei Anliegerinnen der Hirschstraße beim Verkehrsministerium
bzw. Wirtschaftsministerium Petitionen in Bezug auf das
Baugenehmigungsverfahren und den Baustellenablauf eingelegt wurden,
möchten wir Sie über den Sachstand informieren und darauf hinweisen,
dass bis zu Abschluss der Petitionsverfahren in dieser Sache keine
Anfragen beantwortet werden dürfen.
Die Anfrage der Anliegerin der Hirschstraße
vom Dezember 2018 - mit dem gleichen Wortlaut Ihrer Anfrage - wurde wie
folgt beantwortet:
"Jede Baustelle muss regelmäßig entsprechend
dem Baufortschritt mit Baumaterial beliefert werden
und dieser Ablauf gehört zum Tagesgeschäft. Es
darf vorausgesetzt werden, dass die beteiligten Fachfirmen sich
entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben - im vorliegenden
Fall nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften - verhalten. Die
Ladezone am nördlichen Ende der Hirschstraße wurde speziell zur
Durchführung der baustellenspezifischen Liefertätigkeiten eingerichtet
und beschildert. Während des Zeitraumes der Liefertätigkeiten besteht
für Anlieger die Möglichkeit, den westlichen Gehweg zu nutzen, der durch
die Liefertätigkeiten nicht beeinträchtigt wird, da sich das Baufeld
sich östlich der Hirschstraße befindet. Bedingt durch die personelle
Situation bei der Polizei ist mit Bearbeitungszeiten von mehreren Wochen
zu rechnen. Bei Fragen besteht selbstverständlich die Möglichkeit, sich
diesbezüglich direkt mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Sobald eine Polizeianzeige mit Darstellung der
Sachlage wegen eines Verstoßes gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften
vorliegt, wird die Bauherrschaft zu einem Gespräch zur Erörterung der
Sachlage und den damit verbundenen Sanktionen eingeladen. Unabhängig von
dieser Maßnahme empfehlen wir mit dem Vertragspartner ihrer
Anliegergemeinschaft - Herr Neufeld - Kontakt aufzunehmen und eine
Lösung über die aus ihrer Sicht bestehenden Problempunkte zu finden."
Es bleibt anzumerken, dass von Seiten der
Petentinnen ein bereits vereinbartes Mediationsgespräch
zusammen mit dem Bauherrn in unserem Hause von
den Anliegerinnen unter Hinweis auf die laufen
den Verfahren beim Petitionsausschuss abgesagt
wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt
Amt für Straßenwesen
Amtsleiterin
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