zur Behandlung in der Augenabteilung der SLK-Kliniken
schreibt ein Angehöriger einer Patientin auf der Webseite
klinikbewertungen.de am 6.12.2018:
"Meine Mutter
wurde mit einem Loch in der Hornhaut in die Notaufnahme geschickt.
Der Professor wollte ihr das Auge entfernen mit der Begründung,da
sie ja Demenz ist wäre es das Beste.Er hat sie nur als Gegenstand
behandelt nicht als Mensch.Als wir dem nicht zugestimmt haben. Meine
er wir haben keine Betreuungsvollmacht wir dürfen dies nicht
bestimmen. Wir haben eine, diese hat er nicht einmal gesehen . Wurde
sogar vom Anwalt für rechtens erklärt.Hat ihr somit die OP
verweigert.
Daraufhin haben wir unsere Mutter nach Würzburg in die Augenklinik
gebracht. Die Ärzte dort haben nur mit dem Kopf geschüttelt als wir
verzählt haben was in Heilbronn diagnostiziert wurde.Sie hat nun
eine neue Hornhaut und ihr geht es gut.
Nie wieder werden wir einen Fuß in diese Klinik setzen."
Unterdessen liegt
uns eine eMail vor, Inhalt sinngmäß: "... Deckt sich voll und ganz
mit unseren Erfahrungen mit der Augenklinik. ... Haben uns beschwert,
die Krankenkasse informiert aber da ändert sich nichts...."
Wir fragen dazu:
1. Welche
Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2. gibt es
ähnliche Fälle bzw. werden solche Fälle verschwiegen ( siehe auch andere
Beiträge, z.B. "Schlaganfall im Krankenhaus" vom
3. in welcher
Weise wird darauf reagiert:
3.1 von der
Krankenhausverwaltung,
3.2. vom Aufsichtsrat;
4. wer ist
unabhängige Beschwerdestelle: der Medizinische Dienst der Krankenkassen
oder wer sonst, an den sich Patienten und Angehörige wenden können, ohne
befürchten zu müssen, von verbundenen Interessenvertretern abgewimmelt
zu werden?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit-
und kostensparenden einfachem eMail.
<*> ...
Die Stadtverwaltung hat Ihre Fragen an die SLK-Kliniken mit der Bitte um
Stellungnahme weitergeleitet. Die SLK-Kliniken und
Verwaltung nehmen wie folgt Stellung:
zu den Fragen 1,2 und 3:
Die SLK-Kliniken äußern sich aus
Datenschutzgründen nicht zu einzelnen Patienten. Die Rückmeldungen auf Online-Bewertungsportalen
sind in der Regel, so auch hier, anonym und daher durch uns nicht nachprüfbar. Im vorliegenden
Fall gehen wir nach Rücksprache mit dem Klinikdirektor von einem Missverständnis
seitens des Angehörigen aus.
Zur Frage 4:
Für die Patienten der SLK-Kliniken gibt es zum
einen eine interne Beschwerdestelle. Zudem gibt es ehrenamtliche und von den SLK-Kliniken
unabhängige Patientenfürsprecher, an die sich Angehörige und Patienten wenden können. Schließlich gibt
es auch die Möglichkeit, Beschwerden an die jeweilige
Krankenversicherung zu richten.