An die Stadtverwaltung
Heilbronn
* 18.099
Umbauarbeiten zulässig?
Sehr geehrte Damen
und Herren,
mit eMail vom
24.11.2018 10:43 nebst Bildern an das Ordnungsamt, Amt für Strassenwesen,
Planungs- und Baurechtsamt sowie das Dezernat 4 wird beklagt, daß "ein
neue Anwohner der Hirschstraße" im Laufe des Sommer/Herbstes 2018 sein
Haus komplett renoviert und dies auch äusserlich stark verändert habe.
Dabei wird verschiedene Punkte hingewiesen.
Wir fragen dazu:
1. Welche
Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2. in welcher
Weise kann für Abhilfe gesorgt werden?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme
und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung
PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Stadtrat |
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<*> mit
Email vom 25.11.2018 haben Sie die Stadtverwaltung auf eine anonyme, bei
mehreren Stellen der Stadtverwaltung am 24.11.2018 eingegangene
Beschwerde-Email eines Anwohners der Hirschstraße aufmerksam gemacht, in
dem dieser auf im Sommer/Herbst 2018 vollzogene Umbauarbeiten am/im
Gebäude Hirschstraße 28 hinweist und diesbezüglich folgende
Anschuldigungen vorbringt:
Die Umbauten seien ohne Genehmigung und ohne
Information der direkten Nachbarn ausgeführt worden; die geänderte
Ableitung des Abwassers sei rechtswidrig/schadhaft, Belästigungen für
Nachbarn seien nicht auszuschließen.
Von Ihnen wurde die Stadtverwaltung um
Prüfung, Klärung und Abhilfe ersucht.
Ihre Anfrage und die Beschwerde des Anwohners
wurde zuständigkeitshalber an das Planungs- und
Baurechtsamtweitergeleitet. Meine Mitarbeiter
haben die Beschwerde aufgegriffen und die erforderlichen Prüfungen in
die Wege geleitet:
Der Eigentümer des Gebäudes Hirschstr. 28
wurde auf die erkannten Mängel bei der Ableitung des
Abwassers aufmerksam gemacht und zur
Mängelbeseitigung aufgefordert. Die Mängelbeseitigung
wird von meinen Mitarbeitern überwacht.
Ob die am und im Gebäude Hirschstr. 28 im Jahr
2018 vorgenommenen Instandsetzungs- und Umbauarbeiten einer
Baugenehmigung bedurft hätten, muss noch abschließend geprüft werden.
Bereits jetzt steht jedoch fest, dass einige
Baumaßnahmen (u.a. die Instandsetzung der Fassade, der Austausch von
Fenstern in der Außenwand) verfahrensfrei zulässig waren. Ein Verstoß
gegen behördliche Genehmigungspflichten und sich daraus ergebende
Informationspflichten gegenüber den
direkten Nachbarn kann dem Bauherrn daher
nicht ohne weiteres angelastet werden.
Abschließend folgender Hinweis:
Da die Beschwerde des Anwohners anonym war,
wurde dem Anwohner von meinem Amt lediglich
mitgeteilt, dass seine Beschwerde aufgegriffen
und die erforderlichen Prüfungen eingeleitet wurden.
Weitere Auskünfte zur behördlichen Tätigkeit
in der Sache erfolgen bei anonymen Hinweisen nicht.
Die Antwort vom 08.01.2019 gegenüber dem
Anwohner füge ich zu Ihrer Kenntnis bei (siehe Anlage).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Böhmer
Planungs- und Baurechtsamt
Anlage: Antwort vom 08.01.2019 gegenüber dem
Anwohner
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
mit der angefügten Hinweis-Email vom
24.11.2018 haben Sie die Stadtverwaltung darauf aufmerksam
gemacht, dass am/im Gebäude Hirschstr. 28 in
Heilbronn im Sommer/Herbst 2018 bauliche
Veränderungen vorgenommen wurden, die ggf. im
Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften
stehen und Belange der Angrenzer/Nachbarn
verletzen bzw. tangieren. Sie haben die Stadtverwaltung um schnelle
Klärung der beanstandeten Punkte und das Ergreifen der erforderlichen
Maßnahmen ersucht.
Ihren Namen, Ihre Wohnanschrift und Ihre
Betroffenheit gaben Sie im Rahmen Ihres Hinweises nicht preis.
Als Hinweisgeber bleiben Sie
anonym.
Zu Ihrem Hinweis ist folgendes mitzuteilen:
Unser Amt hat Ihren Hinweis aufgegriffen und
die erforderlichen Prüfungen eingeleitet.
Da Ihr Hinweis anonym war, erfolgt an dieser
Stelle keine weitere Auskunft zur behördlichen Tätigkeit in der Sache.
Hierfür bitten wir um Verständnis.
Anmerkung:
Sofern Sie in der Sache unmittelbar betroffen
sind und/bzw. Sie Auskünfte zur behördlichen Tätigkeit in der Sache
wünschen, bitten wir Sie,
uns Ihren vollständigen Namen und Ihrer
aktuellen Wohnanschrift zu nennen. Ob Ihrerseits Ansprüche gegenüber
unserem Amt oder dem benannten Bauherrn bestehen, werden wir Ihnen dann
gerne mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Sabine Hoyer
Planungs- und Baurechtsamt
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