Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am  25.11.2018

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 18.099 Umbauarbeiten zulässig?

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit eMail vom 24.11.2018 10:43 nebst Bildern an das Ordnungsamt, Amt für Strassenwesen, Planungs- und Baurechtsamt sowie das Dezernat 4 wird beklagt, daß "ein neue Anwohner der Hirschstraße" im Laufe des Sommer/Herbstes 2018 sein Haus komplett renoviert und dies auch äusserlich stark verändert habe.

Dabei wird verschiedene Punkte hingewiesen.

 

Wir fragen dazu:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. in welcher Weise kann für Abhilfe gesorgt werden?


Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 17.1.2019

Eingang nach 52  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*> mit Email vom 25.11.2018 haben Sie die Stadtverwaltung auf eine anonyme, bei mehreren Stellen der Stadtverwaltung am 24.11.2018 eingegangene Beschwerde-Email eines Anwohners der Hirschstraße aufmerksam gemacht, in dem dieser auf im Sommer/Herbst 2018 vollzogene Umbauarbeiten am/im Gebäude Hirschstraße 28 hinweist und diesbezüglich folgende Anschuldigungen vorbringt:

Die Umbauten seien ohne Genehmigung und ohne Information der direkten Nachbarn ausgeführt worden; die geänderte Ableitung des Abwassers sei rechtswidrig/schadhaft, Belästigungen für Nachbarn seien nicht auszuschließen.

Von Ihnen wurde die Stadtverwaltung um Prüfung, Klärung und Abhilfe ersucht.

Ihre Anfrage und die Beschwerde des Anwohners wurde zuständigkeitshalber an das Planungs- und
Baurechtsamtweitergeleitet. Meine Mitarbeiter haben die Beschwerde aufgegriffen und die erforderlichen Prüfungen in die Wege geleitet:

Der Eigentümer des Gebäudes Hirschstr. 28 wurde auf die erkannten Mängel bei der Ableitung des
Abwassers aufmerksam gemacht und zur Mängelbeseitigung aufgefordert. Die Mängelbeseitigung
wird von meinen Mitarbeitern überwacht.

Ob die am und im Gebäude Hirschstr. 28 im Jahr 2018 vorgenommenen Instandsetzungs- und Umbauarbeiten einer Baugenehmigung bedurft hätten, muss noch abschließend geprüft werden.
Bereits jetzt steht jedoch fest, dass einige Baumaßnahmen (u.a. die Instandsetzung der Fassade, der Austausch von Fenstern in der Außenwand) verfahrensfrei zulässig waren. Ein Verstoß gegen behördliche Genehmigungspflichten und sich daraus ergebende Informationspflichten gegenüber den
direkten Nachbarn kann dem Bauherrn daher nicht ohne weiteres angelastet werden.

Abschließend folgender Hinweis:

Da die Beschwerde des Anwohners anonym war, wurde dem Anwohner von meinem Amt lediglich
mitgeteilt, dass seine Beschwerde aufgegriffen und die erforderlichen Prüfungen eingeleitet wurden.
Weitere Auskünfte zur behördlichen Tätigkeit in der Sache erfolgen bei anonymen Hinweisen nicht.
Die Antwort vom 08.01.2019 gegenüber dem Anwohner füge ich zu Ihrer Kenntnis bei (siehe Anlage).

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Böhmer

Planungs- und Baurechtsamt

Anlage: Antwort vom 08.01.2019 gegenüber dem Anwohner

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

mit der angefügten Hinweis-Email vom 24.11.2018 haben Sie die Stadtverwaltung darauf aufmerksam
gemacht, dass am/im Gebäude Hirschstr. 28 in Heilbronn im Sommer/Herbst 2018 bauliche
Veränderungen vorgenommen wurden, die ggf. im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften
stehen und Belange der Angrenzer/Nachbarn verletzen bzw. tangieren. Sie haben die Stadtverwaltung um schnelle Klärung der beanstandeten Punkte und das Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen ersucht.

Ihren Namen, Ihre Wohnanschrift und Ihre Betroffenheit gaben Sie im Rahmen Ihres Hinweises nicht preis.

Als Hinweisgeber bleiben Sie anonym.

Zu Ihrem Hinweis ist folgendes mitzuteilen:

Unser Amt hat Ihren Hinweis aufgegriffen und die erforderlichen Prüfungen eingeleitet.

Da Ihr Hinweis anonym war, erfolgt an dieser Stelle keine weitere Auskunft zur behördlichen Tätigkeit in der Sache.

Hierfür bitten wir um Verständnis.

Anmerkung:

Sofern Sie in der Sache unmittelbar betroffen sind und/bzw. Sie Auskünfte zur behördlichen Tätigkeit in der Sache wünschen, bitten wir Sie,

uns Ihren vollständigen Namen und Ihrer aktuellen Wohnanschrift zu nennen. Ob Ihrerseits Ansprüche gegenüber unserem Amt oder dem benannten Bauherrn bestehen, werden wir Ihnen dann gerne mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

gez. Sabine Hoyer
Planungs- und Baurechtsamt


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