An die Stadtverwaltung
Heilbronn
* 18.097
Zustände
in der Hirschstraße
Sehr geehrte Damen
und Herren,
Bürger beklagen
sich über die Zustände wegen einer Baustelle in der Hirschstraße in
Heilbronn-Neckargartach.
Entgegen der Zusagen im genehmigten Baustellenkonzept, daß die
Baufirma gewillt und bemüht sei, "die Ängste der Anwohner während der
Bauzeit sowie die Einschränkungen für die Anwohner auf ein Minimum zu
reduzieren“, würden direkte Anwohner davon nichts bemerken.
Im Gegenteil: Am Montagmorgen, 19.11.2018, hätten beispielsweise 3
großen LKW`s zur gleichen Zeit versucht, Material anzuliefern (siehe
Bilder). Die ganze Straße und Gehwege seien dabei blockiert
gewesen und alle Dieselmotoren wären im Stand gelaufen.
Wörtlich:
"... Gegen die erteilte Baugenehmigung wird verstoßen, weil mehr als
zwei LKWs sich an der Baustelle befanden und die ganze Hirschstr.
lahm legten. Die Baustelle wird laut Baugenehmigung nur zu
50 % bebaut, trotzdem werden die Baumaterialien auf dem Gehweg und
direkt auf der Hirschstr. entladen.
Die Baustelle ist laut der Baugenehmigung bestens verkehrstechnisch
erschlossen und Materialentladung sollen lt. Genehmigung nur
auf der Baustelle erfolgen. Die Hirschstr. dient nur zum An-und
Abtransport und dafür wurden auch die Parkplätze geändert und die
Beschilderung zum rangieren der LKWS auf der Baustelle angepasst ...."
Außerdem wurde ein Anwohner von einem Mitarbeiter der Baufirma
persönlich beleidigt und von einem LKW-Fahrer (Materialanlieferung
für die Baustelle) wurde ihm körperliche Gewalt angedroht.
Wir fragen dazu:
1. Welche
Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2. in welcher
Weise wird für Abhilfe gesorgt?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme
und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung
PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Stadtrat |
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der Bauträger wurde zu einem gemeinsam Erörterungstermin mit Vertretern
der betroffenen städtischen Ämter eingeladen.
In dem Gespräch wurde der Investor auf die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten hingewiesen. Die Baufirma hat in der Zwischenzeit eine
professionelle Verkehrssicherungsfirma mit der Betreuung und Ãœberwachung der mit der Baustelle
erforderlichen Verkehrseinrichtungen auf öffentlicher Verkehrsfläche beauftragt.
Leider werden die Halteverbote von den Anliegern der Hirschstraße nur teilweise befolgt, so dass es durchaus möglich sein kann, dass die Baustellenandienung nicht wie vorgesehen abgewickelt werden kann. Die Baufirma hätte rechtlich die Möglichkeit gegen die Falschparker vorzugehen, um eine ordnungsgemäße Andienung der Baustelle zu gewährleisten.
Bis jetzt hat die Firma die Möglichkeit einer Anzeigeerstattung gegen Falschparker bzw. auf Abschleppmaßnahmen verzichtet. Letztendlich wären die falsch parkenden Anlieger der Hirschstraße selbst verantwortlich für eventuell erforderliche Maßnahmen des Ordnungsamtes. Es müsste auch jedem Führerscheininhaber bekannt sein, dass in Kurven- und Einmündungsbereichen nicht geparkt werden darf. Bei kurzfristigen Ladetätigkeiten in dieser wenig frequentierten Anliegerstraße müsste aufgrund der Lage der Baustelle der westliche Gehweg der Hirschstraße zur Nutzung zur Verfügung stehen.
Die städtischen Ämter überprüfen im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten die Baustelle im Hinblick auf die jeweiligen fachspezifischen Zuständigkeitsbereiche. Diese Vorgehensweise soll auch in Zukunft weiter beibehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt
Amt für Straßenwesen
Amtsleiterin
Hinweis zur Klarstellung:
Auf den Bildern ist kein Verstoß gegen die StVO durch behindernde
Falschparker zu erkennen, sehr wohl aber das baustellenbedingte
Blockieren der freien Durchfahrt durch LKW
ad
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