An die Stadtverwaltung
Heilbronn
* 18.089
Ausgleichsmaßnahme für 44C/12
Sehr geehrte Damen
und Herren,
der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hatte im
Zusammenhang mit der Ausweisung des Bebauungsplanes 44C/12 „Böllinger
Höfe“ am 17.12.2012 die Durchführung planexterner Ausgleichsmaßnahmen
auf städtischen Grundstücken durch Anlegen und dauerhafter Pflege zum
Maßnahmenerhalt beschlossen.
Gedacht waren die Maßnahmen als Lebensraum und
Fortpflanzungshabitat für die Wechselkröte und Laichgewässer für
Erdkröten, Teich- und Bergmolche auf einer Fläche von rund 1.000
Quadratmetern.
Doch davon ist jetzt nichts mehr zu sehen.
Die Anlage befindet sich nicht erst heute im
Verlauf eines trockenen Jahres in einem erbärmlichen Zustand.
Von den sich dort angesiedelten Amphibien ist
nichts mehr vorhanden.
Sie dürften in Ermangelung der entsprechend vorgesehenen Pflege einfach
vertrocknet sein.
Es müssen daher auch Zweifel am Wert der dafür
erstellten Gutachten erhoben werden.
Beides – Gutachten wie die Umsetzung der sich nun als äußerst mangelhaft
erwiesenen Anlage – seien nichts anderes als Verschwendung von
Steuergeldern.
Es wäre wesentlich
sinnvoller gewesen, eine solche Anlage in feuchteren Gebieten etwa in
der Aue zwischen Neckar und Neckartalstraße anzulegen.
Wir fragen daher:
1. Welche Stellungnahme
gibt died Stadtverwaltung dazu ab;
2. wird sie weiterhin
solche Gutachter beauftragen;
3. was hat das Gutachten
gekostet;
4. was hat die Anlage
selbst gekostet;
5. welcher finanzielle
Aufwand wurde seit Errichtung der Anlage dafür geleistet?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme
und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung
PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Stadtrat |
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in Ihrer Anfrage vom 20.09.2018 bitten Sie um Auskünfte zu einer der
Ausgleichsmaßnahmen für den Bebauungsplan 44C/12 Böllinger Höfe Süd.
Zu Ihren Fragen können wir Ihnen folgende Informationen weitergeben:
Frage 1 - Stellungnahme zur Maßnahme
Bei den drei Laichgewässern im Gewann Krämer im Stadtteil Neckargartach
handelt es sich um eine CEF-Maßnahme im Zusammenhang mit Bebauungsplan
44C/12 .Böllinger Höfe Süd" (Ansiedlung der Firma Audi). Die Stadt ist
zum Neubau der Amphibienschutzanlage verpflichtet und muss auch die
Unterhaltung gewährleisten. Ein externes Gutachterbüro (Gesellschaft für
angewandte Ökologie,
Walldorf) überwacht seit der Herstellung des Amphibienlebensraums im
Jahr 2012 dessen
Funktionsfähigkeit und erhebt die Amphibien am Standort der
Artenschutzfläche vom Frühjahr
(Laichperiode) bis zum Früh-Sommer (Abwandern der juvenilen Tiere).
Die Tümpel sind seit ihrer Herstellung 2012 funktionsfähig für die
Amphibienreproduktion. Zur
Verbesserung der Biotop-Eigenschaften für die Wechselkröte wurde ein
Laichgewässer 2013
aufwändig saniert (Betonplatte eingezogen gegen die Wasserverdunstung).
Laut Monitoringberichten
der GefaÖ ist das Ablaichen und die Larvalentwicklung für alle Amphibien
in den vergangenen sechs
Jahren immer sichergestellt gewesen.
Die immer heißeren und trockeneren Frühjahre und Sommer erforderten in
den Monaten Februar bis
Juli eine kontinuierliche Wasserbefüllung der Tümpel zur Sicherstellung
der Biotopeignung als
Amphibienlaichgewässer. Die Gesamtkosten für das Wässern der Tümpel
betragen bis heute: 32.957 Euro.
Beim Monitoring der künstlichen Laichgewässer wurden keine Wechselkröten
aufgefunden. Der
einzige Nachweis einer lebenden und einer toten Wechselkröte durch die
GefaÖ stammt aus dem Jahr 2012. Erdkröten und Bergmolche und auch
Grünfrösche konnten in allen Jahren nach der
Biotopanlage in größerer Zahl beim Laichen, als Kaulquappen und als
Jungtiere erfasst werden.
Frage 2 - Beauftragung des Gutachters
An der fachlichen Kompetenz des Gutachters bestehen keinerlei Zweifel.
In der Folgezeit wurden
bereits mehrere andere Vorhaben der Stadt Heilbronn durch das Fachbüro
begleitet.
Frage 3 - Kosten des Gutachtens
Die Belange des Artenschutzes waren bei dem Bebauungsplan für das
Ansiedlungsvorhaben auf
Grundlage der gesetzlichen Vorgaben abzuarbeiten. Für die Durchführung
der artenschutzrechtlichen
Prüfung sind Bearbeitungskosten in Höhe von 37.056 Euro angefallen.
Dabei sind alle relevanten Arten geprüft worden, der kostenmäßige Anteil
für die Amphibien lässt sich nicht beziffern. Für die Planung der
Ausgleichsmaßnahme und die Ausführungsüberwachung sind 6.600 Euro
angefallen. Dazu kommt der Aufwand für das erforderliche Monitoring der
Maßnahme in Höhe von ca. 2.050 Euro jährlich seit Fertigstellung für den
Zeitraum 2013 bis 2018.
Frage 4 - Herstellungskosten der Anlage
Die Herstellungskosten der drei Amphibientümpel und des umgebenden
Landlebensraums im
Gewann Krämer in Neckargartach, geführt als städtische Grüninsel66626,
betragen: 113.511 Euro.
Frage 5 - Finanzieller Aufwand seit der Errichtung der Anlage
Von 2013 bis 2018 wurden für die Unterhaltung der Laichgewässer
(wässern) und des Landlebensraums Wiese (mulchen) an Auftragnehmer
ausbezahlt: 34.836 Euro.
Freundliche Grüße
Dr. Böhmer
Planungs- und Baurechtsamt
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