An die Stadtverwaltung
Heilbronn
* 18.086 Mangelhafter
Fußgängerüberweg
In der Großgartacher Straße in Heilbronn-Böckingen wurde am 17.9.2018
laut Polizeibericht gegen 10.45 Uhr ein 80-jähriger Fußgänger von einem
Lkw erfasst und hierbei getötet.
Laut Zeugenaussagen überquerte der Mann mit einem Rollator die Fahrbahn
von der südlichen, stadteinwärtsführenden Seite, während ein Lkw, beim
Abschalten der „Rot“ anzeigenden Ampel losfuhr und lief dabei zeitgleich
direkt in den LKW hinein.
Bei der Ampel handelte es sich um die vorgeschaltene Ampel im Bereich
der Stadtbahn Haltestelle Berufsschulzentrum.
Der Bereich bis zur eigentlichen Fußgängerampel erstreckt sich hier auf
circa 50 Meter.
Der 80-Jährige wollte unmittelbar vor dem, aus seiner Sicht noch
stehenden Lkw, die Fahrbahn überqueren. Zeitgleich mit dem Umschalten
der vorgeschaltenen Ampel (im Gegensatz zur Polizeimeldung gibt es an
dieser Stelle nur eine Gelb- und Rot-Phase) befand sich der Mann vor dem
Lkw und wurde überrollt.
Der Fußgänger erlag noch an der Unfallstelle seinen schweren
Verletzungen.
Ursache ist die völlig falsche Einrichtung dieses Fußgängerüberweges,
bei dem zwar durch einen Druckknopf die Ampelanlage für den Kfz-Verkehr
auf „Rot“ geschaltet wird, der Fußgänger an der Unfallstelle aber selbst
keinerlei Hinweis dafür hat, ob, wann und wie lange die Straße für ihn
überquerbar ist.
Ein Autofahrer ist überfordert, wenn er einen Fußgänger zunächst stehen
sieht und dieser in Unkenntnis der zum gleichen Zeitpunkt
freigeschalteten Ampel plötzlich losläuft, wie hier geschehen.
Ausflüchte und Hinweise auf falsch angewandte Vorschriften bringen die
dafür zuständigen – auch sich gegenseitig unterstützenden - Behörden
dafür nicht aus der Verantwortung, obwohl es laut Berichten von
Anwohnern schon mehrmals gefährliche Situationen und auch Unfälle
gegeben hat, ohne daß darüber berichtet wurde oder durch diese gar für
Abhilfe gesorgt wurde.
Auch werde regelmäßig im Bereich vor der Anlage auf dem nördlichen
Gehweg - selbst mit LKW - so geparkt, daß die Sicht der Fußgänger –
zumeist Schüler(!) - behindert wird, ohne daß konsequent eingegriffen
werde.
Es wird beantragt:
1. Die Ampelanlage wird umgebaut und in einen voll funktionsfähigen
einen Zustand mit Gelb-Rot-Grünphase und Rot-Grün-Anzeige für Fußgänger
versetzt.
2. Es wird für ausreichenden Abstand der Haltelinie zur Ampel gesorgt,
so, daß wartende Fußgänger besser erkannt werden können.
3. Es werden - soweit zugelassen - zusätzlich Markierungen
(„Zebrastreifen“) vor der vorgeschalteten Ampel angebracht.
4. Es wird im Bereich der Fußgängeranlage die Höchstgeschwindigkeit auf
30 km/h begrenzt.
5. Die Sicherheit wird in Bezug auf sichtbehindernde Falschparker
erhöht.
Anlage: 2 Bilder
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme
und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung
PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Stadtrat |
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Der Unfall am 17.09.2018
in der Großgartacher Straße ist ein tragischer Unfall. Soweit uns
bekannt ist, ist der LKW nach der Rotphase aus dem Stand angefahren und
hat den Fußgänger, der gerade die Straße queren wollte, angefahren.
Es gibt in der Großgartacher 2 signalgeregelte
Fußgängerüberwege, die mit kurzen Wartezeiten eine sichere Querung der
Großgartacher Straße mit Grün für Fußgänger anbieten.
1998 hat der Schulleiter vom
Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium Ergänzungen an der Fußgängerampel
gefordert. Insbesondere Schüler sind außerhalb
des Überweges über die Bundesstraße gelaufen, um
eine einfahrende Stadtbahn noch zu erreichen.
Mit der Möglichkeit direkt am Schulweg die
Fußgängerampel anzufordern und den Verkehr aus
Richtung Leingarten früher anzuhalten, wird eine
Lücke geschaffen, die sich bewährt hat.
Die Fußgängerampel direkt an den Schulweg zu
bauen, ist wegen der Busbucht und den
Grundstückszufahrten nicht möglich.
Der erforderliche Abstand der Haltelinie zum
Fahrzeugsignal ist eingehalten, und wenn kein
Fußgänger vor den Fahrzeugsignalen die Straße
quert ist er erkennbar.
Eine Markierung, wie Zebrastreifen, ist in der
Großgartacher Straße nicht zulässig.
Bei dem Unfall ist der LKW wohl aus dem Stand
angefahren. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 krn/h ist an der
Stelle nicht gerechtfertigt.
Sichtbehinderungen durch Falschparker sind im
Stadtgebiet immer eine Gefahr für Fußgänger. Der
ruhende Verkehr wird durch die Mitarbeiter des
Ordnungsamtes kontrolliert.
Für einen Ortstermin, um die Situation zu
verbessern stehen wir zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt
Amtsleiterin
Amt für Straßenwesen
Replik
dazu
Sehr geehrte
Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Teventhal ,
vielen Dank für den gestrigen Ortstermin am
Unfallort.
Sie schreiben in Ihrer Antwort auf unseren
Antrag vom 19.9.2018 mit Eingang am 27.10.2018 u.a.:
"...Soweit uns bekannt ist, ist der LKW nach der Rotphase aus dem Stand
angefahren und hat den Fußgänger, der gerade die Straße queren wollte,
angefahren. ..."
Dies ist, wie an Ort und Stelle besprochen, keine akzeptable Begründung
zur Behebung des in unserem Antrag angeführten Problemfalles.
Wir haben dazu dabei darauf verwiesen, daß wir mit bürokratischen und
formaljuristisch formulierten Angaben nicht zufrieden sind, sondern
erwarten ein Handeln unter Berücksichtigung des normalen
Menschenverstandes.
Das gilt insbesondere, wenn sie, wie im obigen Satz zitiert, darauf
abgezielt werden sollte, vom eigentlichen Problem abzulenken.
Wir verweisen dazu nochmals auf unsere Ausführungen zum Unfallhergang.
Bekanntlich kommt bzgl. Ihres o.g. Zitats auch zum Einen die
Reaktionszeit des LKW-Fahrers und zum Anderen hinzu, daß es sich um
einen Rentner mit Rollator handelt, dem selbst auch eine Reaktionszeit
zugestanden werden muß.
Unbestritten - auch von Ihnen - bleibt, daß der Unfall hätte mglw.
verhindert werden können, wenn es an dieser Stelle ein klares Signal für
Fußgänger gegeben hätte.
Wir weisen nochmals darauf hin, daß es nicht der erste Unfall an diesem
Überweg gewesen ist, sondern "nur" der erste mit tödlichen Ausgang, der
sich bis zur Behebung der Schwachstelle jederzeit wiederholen kann.
Außerdem ist darauf zu verweisen, daß sich innerhalb des während einer
Rotphase gesperrten Bereichs auch eine Bushaltestelle befindet, wobei
der Busfahrer in Fahrtrichtung keine Übersicht über den Verkehrsstatus
hat.
Leider bieten Sie in Ihrem Schreiben außer Rechtfertigungen keinerlei
Lösungen an, wiewohl Sie vor Ort angegeben haben, dies mitgeteilt zu
haben und dann feststellen mußten, daß dies in dem von Ihrer
Amtsleiterin Christiane Ehrhardt unterzeichneten
Original-Antwortschreiben, datiert auf 23.11.2018, tatsächlich fehlt.
Sie erklärten dazu, daß eine Verbesserung des derzeitigen Zustandes
mittels Einrichtung eines vollständigen ampelgesteuerten
Fußgängerüberweges in Arbeit(?) sei und nach einer Lösung gesucht werde.
Wir bitten dazu zur Vermeidung weiterer schwerer Unfälle um
schnellstmögliche Umsetzung
und wie besprochen um Stellungnahme und Unterrichtung per zeit- und
kostensparenden einfachem eMail.
6.11.2018
Petition eingereicht
Nachdem sich von Seiten der stadft Heilbronn nichts getan hat, wurde
am 6. Dezember 2018 eine
Petition eingereicht.
Erst
unter diesem Druck reagierte die Stadtverwaltung 2 Jahre später und
gestaltete den Fußgängerüberweg wie von uns gefordert um.
Am 6.2.2021 erhielten wir das Ergebnis der
Petition:
Landtag von Baden- Württemberg
Drucksache 16/9742
9. Petition 16/2856
betr. Verkehrswesen; Fußgängerüberweg
1. Gegenstand der Petition
Der Petent bittet tun Abhilfe zur Vermeidung weiterer
Personenschäden an einem äußerst mangelhaft einge
richteten Fußgängerüberweg, der eine stark frequen
tierte Bundesstraße kreuzt.
Die Stadtverwaltung sehe keine Eile, entsprechende
Maßnahmen wie z. B. eine Absperrung des gefährli
chen Überweges bis zur vorgeblichen geplanten Neu
einrichtung vorzunehmen, sodass sich laut Petent ein
schwerer Unfall jederzeit wiederholen kann.
II. Die Prüfung der Petition ergab Folgendes:
I. Sachverhalt
Als Querungshilfe für Fußgänger über die Bundes
straße ist eine Fußgänger- Lichtsignalanlage -installiert.
Die Stadt als zuständige Straßenverkehrsbehörde hatte
die Fußgänger-Lichtsignalanlage mit Vorsignalisie
rung verkehrsrechtlich vor ca. 20 Jahren angeordnet.
Dieser regelkonforme Überweg wurde durch diese
Sonderlösung, eine stadteinwärts vorgeschaltete Vor
signalisierung, erweitert. An dieser Vorsignalisierung
werden Fahrzeuge ca. 50 m vor der Fußgänger-Licht
signalanlage durch einen Zweifeld-Signalgeber (gelb
rot) nach Anforderung durch den Fußgänger angehal
ten. Die Fußgänger können den Verkehr an den beid
seitig an separaten Pfosten angebrachten Anforderung
stastem auf Höhe des Vorsignals zum Queren anhal
ten. Im Bereich des Vorsignals sind weder Fußgänger
signalgeber noch eine Fußgängerfurt eingerichtet wor
den. Somit kann der gesamte Bereich zwischen der
Haltelinie der Vorsignalisierung und der signalisierten
Fußgänger-Lichtsignalanlage nach der Räumphase der
Fahrzeuge regelwidrig zum Queren genutzt werden.
Diese Vorsignalisierung wurde 1998 von der Stadt als
Ergänzung der Fußgänger-Lichtsignalanlage zum
Zweck errichtet, dass Schüler, auch ohne Umweg
über die Fußgänger-Lichtsignalanlage die Straße "ge
sichert" passieren können.
2. Rechtliche Würdigung
Bei der vorgeschalteten Vorsignalisierung handelt es
sich um eine Sonderlösung, die nicht in den "Richt
linien für Lichtsignalanlagen" (RiLSA) behandelt wird.
Eine solche Querungshilfe ohne Fußgängersignalgeber
und außerhalb der markierten Fußgängerfurt wird als
kritisch erachtet: Der Fußgänger erhält hier weder aus
reichende Informationen zu den möglichen Querungs
zeiten, noch zum Querungsbereich. Eine Kollision zwi
schen Fußgänger und Fahrzeug ist allein auf grund die
ser fehlenden Informationen nicht auszuschließen. Le
diglich das an der Vorsignalisierung noch stehende
Fahrzeug lässt Vermutungen zu, dass der Fußgänger
noch gesichert queren könnte. Quert ein Fußgänger zu
nahe an der Haltelinie, kann überdies nicht ausgeschlos
sen werden, dass er sich außerhalb des Sichtfeldes eines
Lkw-Fahrers befindet und übersehen wird.
Ebenfalls wird die Bereitstellung einer solchen Que
rungshilfe für Schüler als kritisch erachtet, da diese
das Verkehrsgeschehen im Regelfall schlechter ab
schätzen können als erwachsene Verkehrsteilnehmer.
Unabhängig von den Ergebnissen der Unfallstatistik,
die keine Aufzeichnungen in den letzten 20 Jahren im
Zusammenhang mit dieser Fußgänger-Lichtsignalan
lage verzeichnen, sollte die vorgeschaltete Vorsignali
sierung der Fußgänger-Lichtsignalanlage in dieser
Form aus Gründen unzureichender Verkehrssicherheit
nicht mehr weiter betrieben werden. Nicht bekannt
sind mögliche Fälle, bei denen es aufgrund dieser un
klaren Situation, schon zu Beinahe-Unfällen gekom
men ist - diese werden in der Unfallstatistik nicht ver
merkt.
Das Ministerium für Verkehr hat dem Berichterstatter
im Dezember 2020 mitgeteilt, dass im Frühjahr die
Planunterlagen zur Verbesserung der Situation dem
zuständigen Ausschuss der Stadt vorgestellt wurden
und der Ortstermin wegen der Corona-Pandemie erst
Ende Mai 2020 stattfand. Mit der Baumaßnahme zur
Herstellung einer regelkonformen Fußgängerüberque
rung wurde in den zurückliegenden Herbstferien be
gonnen. Die Vollendung der Fahrbahnbelagsarbeiten
war für den 17. Dezember 2020 geplant.
Beschlussempfehlung:
Nachdem der vom Petenten erbetene Rück
bau der Vorsignalisierung und die Herstel
lung eines sicheren und regelkonformen
Übergangs erfolgt ist, wird die Petition für
erledigt erklärt.
LeserFORUM - Ihre Meinung dazu
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