Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am  11.9.2018

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 18.083 Leerstehende Wohnblocks


Sehr geehrte Damen und Herren,


Bürger teilen mit, daß im Bereich zwischen Wilhelm-Leuschner-Straße und Großgartacher Straße 2 von 4 Wohnblocks seit Jahren nur gering bewohnt bzw. sogar leer stehen würden  und möglicherweise verkommen..

Dies sei angesichts der bestehenden Wohnungsnot eine nicht hinnehmbare Verschwendung von Ressourcen.


Wir fragen dazu:

1. Wem gehören diese Wohnblocks;

2. weshalb befinden sich diese in diesem Zustand;

3. was unternimmt die Stadtverwaltung, um diesen Zustand zu beenden;

4. welche anderen Perspektiven gibt es ggf. dazu in welchem Zeitraum?

 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 20.10.2018

Eingang nach 39  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    bürgernah: Danke!

<*>  mit Schreiben vom 11.09.2018 haben Sie sich an die Stadtverwaltung gewandt und beanstandet, dass im Gebiet zwischen der Wilhelm-Leuschner-Straße und der Großgartacher Straße (den Gebäuden Großgartacher Str. 2 und 4) Wohnblocks seit Jahren nur gering bewohnt sind bzw. leer stehen und diese möglicherweise verkommen. Angesichts der bestehenden Wohnungsnot prangern Sie diesen Zustand an und fragen bei der Stadtverwaltung nach,

a.) wem die leerstehenden Wohnblocks gehören,
b.) weshalb der Leerstand vorhanden ist,
c.) was die Stadtverwaltung unternimmt, um diesen Zustand zu beenden,
d.) welche Perspektiven/Planungen für dieses Gebiet vorhanden sind


und wie der diesbezügliche Zeitrahmen ist.

Zur angesprochenen Thematik und Ihren Fragen möchte ich Ihnen nach Rücksprache mit den Mitarbeitern folgendes mitteilen:

Leider ist Ihrer Anfrage nicht zu entnehmen, welche Wohnblocks im weitläufigen Gebiet zwischen der Willhelm-Leuschner-Straße und der Großgartacher Straße Sie konkret meinen. Gebäude mit der Anschrift Großgartacher Straße 2 und 4 existieren nicht. Es kann daher nur vermutet und anhand von hier bekannten Daten aufgezeigt werden, zu welchen Wohnblocks unserem Amt Erkenntnisse vorliegen.

Festzuhalten ist zunächst, dass sich die bestehenden Gebäude zwischen der Wilhelm-Leuschner-Straße und der Großgartacher Straße in Privatbesitz befinden und die Stadtverwaltung auf die Nutzung dieser Gebäude daher nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Einfluss nehmen kann. Eine Zweckentfremdungssatzung, die ein ordnungsrechtliches Einschreiten gegen einen längeren Leerstand rechtfertigen würde, gibt es in Heilbronn jedoch nicht. Auch die Erhebung einer Strafsteuer scheidet aus. Und auch mit Mitteln des Baurechts kann dem Wohnungsleerstand nicht begegnet werden. Denn die Nichtnutzung von Gebäuden/Wohnungen widerspricht weder dem Bauplanungs- noch dem Bauordnungsrecht.

Die Ursachen für die Entstehung von Wohnungsleerstand sind im Übrigen vielfältig und vielschichtig.
Alte Bausubstanz und Sanierungsrückstand sind nur einzelne Gründe von vielen.

Verantwortlich für den Wohnungsleerstand und zur Abhilfe verpflichtet ist vorrangig der Eigentümer,
nicht die Verwaltung. Ich verweise insofern auf Artikel 14 Abs. 2 im Grundgesetz, wo es heißt: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Einzelne Eigentümer anzuklagen, ohne die genauen Gründe für den Wohnungsleerstand zu kennen, halte ich jedoch für verfehlt.
Ich weise an dieser Stelle auch daraufhin, dass unser Amt aus datenschutzschutzrechtlichen Gründen keine näheren Auskünfte zu Eigentumsverhältnissen weitergeben darf.

Zu den von Ihnen wohl gemeinten Häuserblocks am östlichen Ende der Wilhelm-Leuschner-Straße
kann ich Ihnen aufgrund der hier vorliegenden Daten folgendes mitteilen:

o Wohnblocks Wilhelm-Leuschner-Str. 16 + 18 sowie 20 + 22

Das Grundstück Flurstück-N r. 1251, auf dem sich die Wohnblocks Wilhelm-Leuschner-Str. 16+ 18
und 20+22 befinden, steht im Eigentum eines Wohnungsunternehmens mit Sitz in Heilbronn/
Neckarsulm. Zu vermuten steht, dass der Eigentümer derzeit Pläne für eine bauliche Entwicklung des Grundstücks ausarbeitet, denn: Der Grundstückseigentümer hatte dem Planungs- und
Baurechtsamt bereits im 1. Halbjahr 2017 einen sog. Kenntnisgabeantrag (§ 51 LBO) für den
Abbruch der leerstehenden Gebäude Wilhelm-Leuschner-Str. 16 + 18 vorgelegt. Diesem wurde
von meinem Amt zeitnah zugestimmt. Zur Frage, ob und wann der genehmigte Abbruch erfolgt
und wie die weiteren Planungen in Bezug auf das Grundstück sind, ist jedoch noch nichts weiter
bekannt.

Derzeit mussabgewartet werden, bis der Eigentümer einen konkreten Bauantrag vorlegt bzw.
dieser mit konkreten Wünschen zur Neubebauung und/oder einer Sanierung der Gebäude an
das Planungs- und Baurechtsamt herantritt. Beschleunigen bzw. steuern lassen sich die Planungen des Eigentümers vor Eingang entsprechender Anträge bei der Verwaltung nicht.

o Wohnblocks Wilhelm-Leuschner-Str. 24 + 26 sowie 28 + 30:

Die Grundstücke Flurstück-Nr. 1250/1 und 1250/2 mit den o.g. Gebäuden stehen ebenfalls im
Eigentum eines Wohnungsunternehmens. Den Sanierungsbedarf der Gebäude, der wohl mit ein
Grund für den dortigen Leerstand von Wohnungen war/ist, hat das Unternehmen bereits erkannt: Im Jahr2016 wurde die zentrale Heizungsanlage in zwei Gebäuden ausgetauscht. Im Jahr 2017 wurde zudem an allen Gebäuden eine Balkonanlage und ein Wärmedämmverbundsystem
angebracht. Ob dort weitere Maßnahmen bzw. Sanierungen geplant sind, um dem Wohnungsleerstand entgegenzuwirken, entzieht sich meiner Kenntnis. Auch diesbezüglich gilt, dass die Verwaltung bei eingehenden Anträgen/Anfragen des Eigentümers zu geplanten Sanierungen bzw. baulicher Änderungen auch in Zukunft nach Kräften beraten und unterstützen wird.

Der Vollständigkeit halber möchte ich ergänzen, dass der von kleineren Wohngebäuden geprägte
Baublock zwischen der Hans-Baldung-Straße, der Großgartacher Straße und der Wilhelm-Leuschner­Straße in einem Bereich liegt, für den der Gemeinderat am 06.07.2017 die Einleitung vorbereiteter
Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen hat. Diese sind Voraussetzung für die Ausweisung eines Sanierungsgebietes (Name: "Alt Böckingen Teil 11"). Ziel der Sanierung ist die Modernisierung des Gebäudebestands. was positive Auswirkungen auf die Vermietbarkeit hätte. Alle diesbezüglichen Untersuchungen sind aufgrund vorrangiger Projekte jedoch noch nicht abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Böhmer
Planungs- und Baurechtsamt


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