Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am  5.9.2018

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 18.080 Falsche Beschilderung


Sehr geehrte Damen und Herren,


Autofahrer beklagen sich über die falsche Beschilderung aus der 500er-Reihe in der Heidelberger Straße vor deren Kreuzung mit der Grünewaldstraße.

Die falsche und unzureichende Beschilderung wurde im Zusammenhang mit den Umbaumaßnahmen und dafür notwendigen Umleitung des Verkehrs am Sonnenbrunnen aufgestellt.

Sie stellen den Verlauf der Fahrbahnen falsch dar und vermitteln dadurch den Eindruck, man könne zweispurig in Richtung Karlsruhe auf die B293 weiterfahren (Bild links). 

Erst in der ohnehin engen Situation nach der Kreuzung wird deshalb die falsche Einordnung bemerkt.

Es komme deshalb  immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil ortsunkundige Verkehrsteilnehmer die Streckenführung nicht kennen und es auch keinen Hinweis dafür gebe, welche Spuren beispielsweise nach Alt-Böckingen und Karlsruhe führen sollen.

Vermutet wird zudem auch, daß dies Ursache für die dort gehäuften Unfälle sei.

Zudem wurde bekannt, daß dieser Zustand schon des Längeren von Seiten der Bürger dem zuständigen Amt bekannt gemacht wurde, dieses aber die Hinweise offensichtlich ignoriert.

 


Wir fragen dazu:

 

1. Wer hat diese falsche Beschilderung veranlaßt und verhindert die Korrektur;

2. wie viele Unfälle gab es im Kreuzungsbereich Heidelberger- /Grünewald- /Großgartacher Straße seit der Einrichtung dieser Umleitung;

3. wer haftet für diese Falschbeschilderung bei daraus folgenden Unfällen;

4. wird diese Falschbeschilderung weiterhin aufrecht erhalten oder korrigiert (Bild rechts)?


Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.11.2018

Eingang nach  57 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*>  mit Beginn der Bauarbeiten an der B293 im August letzten Jahres wurde auch die Verkehrsführung stadtauswärts über die Grünewaldstraße geändert. Nach anfänglichen erheblichen Irritationen bei den Verkehrsteilnehmern wurden in Absprache mit der Polizei verschiedene Maßnahmen zur Unterbindung von rechtswidrigem Verhalten der  Verkehrsteilnehmer ergriffen. Der Erfolg lässt sich an den stark rückläufigen Unfallzahlen ablesen. Für die ersten 9 Monate diesen Jahres sind nach Auskunft der Polizei 23 Unfälle aufgenommen worden. Nach Auswertung der Unfallaufnahmen der Polizei ist festzuhalten, dass in keinem der Berichte. eine "Falschbeschilderung" als Unfallursache festzustellen war.

Die beiden Lenkungstafeln in Höhe der Einmündungen Bunsenstraße und Sommerstraße sind aus
Plausibilitätsgründen mit identischem Inhalt hergestellt, um auswärtige Verkehrsteilnehmer nicht auf
dem kurzen Umleitungsabschnitt zu irritieren. Die auf den Tafeln dargestellten Verkehrsbeziehungen
stellen den Verkehrsverlauf schematisch dar. Zusätzlich zu diesen Informationen sind in der
Heidelberger Straße Bodenmarkierungen mit dem Hinweis auf den Verlauf der B 293 aufgebracht. Zur Verhinderung von Unfällen durch Wechsel der Fahrspuren wurden zur Trennung der Verkehre in
Richtung Frankenbach und B293 Leitschwellen montiert, die den Verkehrsteilnehmer hindern,
kurzfristig unter Missachtung der Verkehrssicherheit vor der Einmündung Grünewald-, Heidelberger
Straße die Fahrspur zu wechseln. Dieses Maßnahmenbündel hat letztendlich zu einer nachhaltigen
Verbesserung der Verkehrssituation an dieser Stelle beigetragen.

Wie aus den oben angeführten Erläuterungen ersichtlich ist, sind keine Anhaltspunkte erkennbar, die auf eine "Falschbeschllderung" schließen lassen. Es besteht somit keine Veranlassung, von der
bewährten und funktionierenden Regelung abzuweichen.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt

Amtsleiterin
Amt für Straßenwesen


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