Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am  23.8.2018

   Ihr Anliegen mitteilen

An

Stadtverwaltung Heilbronn

RP Stuttgart

 

* 18.069 Jugendamt Heilbronn


Sehr geehrte Damen und Herren,

die HEILBRONNER STIMME berichtet am Donnerstag, 23. August 2018 auf Seite 25 unter dem Titel "45 Tage der reinste Horror für die Familie" über einen Misshandlungsverdacht, in Folge dessen das Heilbronner Amt für Familie, Jugend und Senioren  (hier kurz Jugendamt): Eltern "unter merkwürdigen Umständen" den kranken Sohn wegnehmen ließen.

Der Verfasser vergleicht das Vorgehen in seinem Kommentar "Unfehlbar?" mit dem Staufener Fall, bei dem eine Mutter ihren Sohn im Darknet für Geld an Männern verkauft hat und Ämter und Gerichte im Gegensatz zu diesem Fall viel zu lange gezögert haben, um das Kind vor dem Missbrauch zu schützen.

Wir fragen dazu:

1. Treffen die im Artikel gemachten Angaben zu;
1.1. trifft es zu, daß das Kind wegen Verdacht auf Kindesmisshandlung den Eltern weggenommen wurde;
1.1.1  diese dann 45 Tage lang mit anwaltlicher Hilfe kämpfen mußten,  um ihren Sohn wieder zu bekommen;

2. Trifft es zu, daß die Eltern ohne jede Vorwarnung in der Heidelberger Uniklinik im Beisein von Mitarbeitern des Jugendamts Heilbronn und des Jugendamts Heidelberg, einem Kinderarzt und einer Kinderpsychologin unter Vorbringen einer offensichtlich falschen Schlussfolgerung  damit konfrontiert wurden, daß ihnen das Sorgerecht für ihr Kind bereits entzogen wurde;
2.1. wer hat dies auf Grund welcher Bestimmungen veranlaßt;
2.2. welche Vorschriften wurden dabei verletzt;

3. Trifft es zu,
3.1. daß ohne vorherige Inaugenscheinnahme der häuslichen Verhältnisse den Eltern das Kind entzogen wurde;
3.2. daß dem Jugendamt keinerlei negativen Anhaltspunkte gegen die Eltern, die noch  drei weitere Kinder hat, vorgelegen sind;
3.3 daß das Jugendamt stattdessen „stoisch“ und „stur“ „auf einen ambulanten Arztbrief“ verwiesen und "entlastende Einschätzungen anderer Ärzte, auch des Uniklinikums Ulm", nicht beachtet hat;

4. welches Familiengericht hat derart entschieden, daß die sofortige Herausgabe des Kindes verhindert wurde;
4.1. in welcher Weise hat das Heilbronner Jugendamt darauf hingewirkt, daß es 45 Tage dauerte, bis  im sogenannten Hauptsacheverfahren schließlich festgestellt werden konnte, "dass zu keinem Zeitpunkt ein Nachweis für die Kindesmisshandlung durch die Eltern vorgelegen" hat;

5. Trifft es zu,
5.1. daß sich die "Krankheit während der Inobhutnahme sogar noch verschlechtert hat", womit schließlich auch erwiesen war, "dass die Eltern nicht als Täter für Misshandlungen in Frage kommen" konnten;
5.2. daß auch hierauf das Jugendamt seine Maßnahmen nicht revidiert hat;
5.3. daß von den Eltern während der Inobhutnahme sogar die Zustimmung für eine Amputation eines Fingers ihres Kindes verlangt wurde, die "zum Glück nie ausgeführt" wurde;

6. Trifft es zu,
6.1. daß trotz "schriftlichen Beschluss des Familiengerichts" zur Herausgabe des Kindes den Eltern und  ihrem Anwalt vom Heilbronner Jugendamt erst nach "mehr als drei Stunden"  Wartezeit das Kind zurück gegeben wurde;
6.2. daß sich das Jugendamt bis heute für sein Fehlverhalten nicht entschuldigt hat;

7. welche Konsequenzen wurden aus dem Fall gezogen;
7.1. befinden sich die Verantwortlichen - auch Weisungsgeber - nach wie vor im Amt;
7.2. wurde das Regierungspräsidium Stuttgart als Aufsichtsbehörde davon unterrichtet;
7.2.1. wenn JA: mit welchem Ergebnis;
7.2.3. wenn NEIN: weshalb nicht;

8. wurde von Seiten der Stadtverwaltung Heilbronn Strafanzeige gegen  die Beteiligten gestellt;
8.1. wenn JA: mit welchen bisher bekannten Folgen;
8.2. wenn NEIN: weshalb nicht?

 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir dringend um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.10.2018 (RP)

Eingang nach 39  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*>  - es liegt noch keine Antwort vor -


RP Stuttgart am 2.10.2018:

<*> Die Stadt Heilbronn nimmt die Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) als sog. weisungsfreie Pflichtaufgabe wahrnimmt. Die Angelegenheiten der Jugendhilfe gehören damit in den Aufgabenbereich der kommunalen Selbstverwaltung. Dieser ist  dadurch gekennzeichnet, dass sich die staatliche Aufsicht auf eine reine Rechtsaufsicht beschränkt und eine Fachaufsicht weder von Seiten des Regierungspräsidiums Stuttgart noch des Sozialministeriums Baden-Württemberg gegeben ist. Die fachliche Beurteilung der Vorgehensweise oder die Zweckmäßigkeit der getroffenen Mittel des Jugendamtes sind deshalb nicht Gegenstand der rechtsaufsichtlichen Prüfung. 

Zu Ihrer Anfrage vom 23.08.2018 ist dem Regierungspräsidium Stuttgart zwischenzeitlich eine ausführliche Stellungnahme des Stadtjugendamtes   Heilbronn zugegangen, die wir rechtsaufsichtlich geprüft haben.

Die Vorgehensweise des Stadtjugendamtes Heilbronn in dem von Ihnen geschilderten Fall entspricht den Vorgaben des SGB VIII und ist rechtsaufsichtlich nicht beanstanden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine detaillierten Informationen über die im Einzelnen veranlassten Maßnahmen geben können.  

 Mit freundlichen Grüßen

Maria Maucher

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 23 - Kulturelle und soziale Infrastruktur, Krankenhausfinanzierung, Fachstelle für Bibliothekswesen


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