- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten |
abgesandt am 23.8.2018 | ||||||||||
An Stadtverwaltung Heilbronn RP Stuttgart
* 18.069
Jugendamt
Heilbronn Sehr geehrte Damen und Herren, Wir fragen dazu:1. Treffen die im Artikel gemachten Angaben zu; 1.1. trifft es zu, daß das Kind wegen Verdacht auf Kindesmisshandlung den Eltern weggenommen wurde; 1.1.1 diese dann 45 Tage lang mit anwaltlicher Hilfe kämpfen mußten, um ihren Sohn wieder zu bekommen; 2. Trifft es zu, daß die Eltern ohne jede Vorwarnung in der Heidelberger Uniklinik im Beisein von Mitarbeitern des Jugendamts Heilbronn und des Jugendamts Heidelberg, einem Kinderarzt und einer Kinderpsychologin unter Vorbringen einer offensichtlich falschen Schlussfolgerung damit konfrontiert wurden, daß ihnen das Sorgerecht für ihr Kind bereits entzogen wurde; 2.1. wer hat dies auf Grund welcher Bestimmungen veranlaßt; 2.2. welche Vorschriften wurden dabei verletzt; 3. Trifft es zu, 3.1. daß ohne vorherige Inaugenscheinnahme der häuslichen Verhältnisse den Eltern das Kind entzogen wurde; 3.2. daß dem Jugendamt keinerlei negativen Anhaltspunkte gegen die Eltern, die noch drei weitere Kinder hat, vorgelegen sind; 3.3 daß das Jugendamt stattdessen „stoisch“ und „stur“ „auf einen ambulanten Arztbrief“ verwiesen und "entlastende Einschätzungen anderer Ärzte, auch des Uniklinikums Ulm", nicht beachtet hat; 4. welches Familiengericht hat derart entschieden, daß die sofortige Herausgabe des Kindes verhindert wurde; 4.1. in welcher Weise hat das Heilbronner Jugendamt darauf hingewirkt, daß es 45 Tage dauerte, bis im sogenannten Hauptsacheverfahren schließlich festgestellt werden konnte, "dass zu keinem Zeitpunkt ein Nachweis für die Kindesmisshandlung durch die Eltern vorgelegen" hat;
5. Trifft es zu,
5.1. daß sich die "Krankheit während der Inobhutnahme sogar noch verschlechtert hat", womit schließlich auch erwiesen war, "dass die Eltern nicht als Täter für Misshandlungen in Frage kommen" konnten; 5.2. daß auch hierauf das Jugendamt seine Maßnahmen nicht revidiert hat; 5.3. daß von den Eltern während der Inobhutnahme sogar die Zustimmung für eine Amputation eines Fingers ihres Kindes verlangt wurde, die "zum Glück nie ausgeführt" wurde; 6. Trifft es zu, 6.1. daß trotz "schriftlichen Beschluss des Familiengerichts" zur Herausgabe des Kindes den Eltern und ihrem Anwalt vom Heilbronner Jugendamt erst nach "mehr als drei Stunden" Wartezeit das Kind zurück gegeben wurde; 6.2. daß sich das Jugendamt bis heute für sein Fehlverhalten nicht entschuldigt hat; 7. welche Konsequenzen wurden aus dem Fall gezogen; 7.1. befinden sich die Verantwortlichen - auch Weisungsgeber - nach wie vor im Amt; 7.2. wurde das Regierungspräsidium Stuttgart als Aufsichtsbehörde davon unterrichtet; 7.2.1. wenn JA: mit welchem Ergebnis; 7.2.3. wenn NEIN: weshalb nicht; 8. wurde von Seiten der Stadtverwaltung Heilbronn Strafanzeige gegen die Beteiligten gestellt; 8.1. wenn JA: mit welchen bisher bekannten Folgen; 8.2. wenn NEIN: weshalb nicht?
Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir dringend um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung PRO Heilbronn
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