- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten |
abgesandt am 16.8.2018 | ||||||||||
An die Stadtverwaltung Heilbronn
* 18.068 Schächten Sehr geehrte Damen und Herren,
Dabei ist das Verspeisen von durch Schächten zu Tode gebrachter Tiere Tradition. Allerdings ist bei uns das als besonders grausam gehaltene Schächten der Schlachttiere ohne vorherige Betäubung nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten.
Dennoch gibt es immer wieder Meldungen von Verstößen gegen dieses
Verbot, teils auch, weil von zuständigen amtlichen Kontrolleuren
weggeschaut und nichts unternommen wird.
Im
Gegensatz dazu hat die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises alle
muslimischen Mitbürger aus diesem Anlass darauf hingewiesen, dass ein
Schächten der Schlachttiere ohne vorherige Betäubung nach dem
Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten ist und entsprechende Hinweise
gegeben, siehe u.a.
Westerwaldkreis: Kreisverwaltung erteilt keine Genehmigung ... 1. welche dem entsprechende Hinweise sie dazu gibt bzw. gegeben hat; 2. in welcher Weise sie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sorgt; 3. wie viele Ausnahmegenehmigungen sie in den vergangenen 5 Jahren jeweils erteilt hat; 3.1. in welcher Weise dabei die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften überwacht wurde; 4. in wie viele Fällen wurden ggf. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften festgestellt; 4.1. welche Konsequenzen wurden daraus gezogen, z.B. Strafanzeigen gestellt?
Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung PRO Heilbronn
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