Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am  10.7.2018

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 18.057 Wohnungsnot

Sehr geehrte Damen und Herren,


die Gemeinderatsfraktionen entdecken u.a. laut Heilbronner Stimme vom 9.7.2018, S. 25, wieder einmal die Mängel in der Wohnbaupolitik.

Dem Bericht zufolge gibt es bei der "Stabsstelle Stadtentwicklung" keine "belastbaren Zahlen" darüber, wie viele Wohnungen fehlen bzw. wie groß die Wohnungsnot in Heilbronn ist.

Dagegen "kommen Neubauprojekte" nicht voran und Projekte werden "zurückgestellt, weil die Rendite inzwischen zu gering" sei.

Mehreren Schreiben eines bauwilligen Bürgers zufolge (per eMail vom 26.6.2018, 4.7.2018 und 10.7.2018), die auch der Stadtverwaltung vorliegen, schlagen die Ausweisung eines Baugebietes im Gewann "Breite" östlich der Hegelmaierstraße vor.

Laut einem der Stadtverwaltung ebenfalls vorliegenden Schreibens vom 28.6.2017 des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau wird die Ausweisung neuer Wohnbauflächen dringend benötigt.

Die Stadtverwaltung scheint aber bisher wenig geneigt zu sein, dem Vorschlag zu folgen, wiewohl das Areal auch aufgrund seines Zustandes als weniger wertvoll für die Naherholung anzusehen ist, als beispielsweise das von ihr bevorzugte Projekt "Klingenäcker" und auch Veränderungen im Status der Ausweisung in Heilbronn nicht unbekannt sind, sofern dazu der Wille vorliegt.


Wir fragen daher die Stadtverwaltung:

1. Plant sie Baugebiete ohne Bedarfszahlen "ins Blaue hinein";

1.0 trifft es zu, daß es bei ihr keine "belastbaren Zahlen" darüber gibt, wie viele Wohnungen fehlen bzw. wie groß die Wohnungsnot in Heilbronn ist;

1.1. wenn JA, weshalb wurde eine solche Erhebung unterlassen und weshalb liegen solche für die Stadtentwicklung grundlegenden Zahlen nicht vor;

1.2. wenn NEIN, wie lauten die jeweiligen Zahlen;

2. weshalb wird dem Vorschlag des betr. Heilbronner Bürgers in Sachen Bebauung des Areals 'Breite' nicht nachgegangen wiewohl Änderungen im Status durch den Gemeinderat durchaus möglich sind;

2.0. unter welchen Voraussetzungen wird sie an dieser Stelle einen Bebauungsplan entwickeln;

2.1. ist sie dagegen bereits dabei, dem Vorschlag zu folgen und in welchem Stadium befänden sich dann dieses Vorhaben derzeit;

3. gibt es ähnliche Vorschläge anderer Heilbronner Bürger zur Behebung des dringenden Bedarfs an Wohnraum und welche?


Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 1.8.2018

Eingang nach  21  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   könnte besser sein

<*> zu Ihrer Anfrage vom 10. Juli 2018:

1. Plant die Stadtverwaltung Baugebiete ohne Bedarfszahlen "ins Blaue hinein"?

Die Stadtverwaltung verfügt über gesicherte Grundlagen und fundierte Berechnungen zur Ausweisung von Baugebieten.

So hat die Stadtverwaltung in der Gemeinderatsdrucksache 139/2016 u.a. die aktuelle Wohnungsbedarfsprognose veröffentlicht, Diese Wohnungsbedarfsprognose wurde im Rahmen des
Handlungsprogramms "Wohnen in Heilbronn" neu gerechnet und ist eine Grundlage bei der Bedarfsplanung von Neubaugebieten.

Mit der Gemeinderatsdrucksache 337/2016 wurde die Fortschreibung der Prioritätenliste Wohnbauflächenentwicklung 2016 - 2030 beschlossen. Diese Fortschreibung beruht auf der oberen Variante der Wohnungsbedarfsprognose.

Jährliche Begehungen der ausgewiesenen Neubaugebiete zur Erfassung des Besiedlungsfortschritts sind eine weitere Grundlage zur Entscheidung, wann weitere Baugebiete erschlossen werden.

1.1. Trifft es zu, dass es bei der Stadtverwaltung keine "belastbaren Zahlen" darüber gibt, wie viele
Wohnungen fehlen bzw. wie groß die Wohnungsnot in Heilbronn ist?

1.2. Wenn ja, weshalb wurde eine solche Erhebung unterlassen und weshalb liegen solche für die
Stadtentwicklung grundlegenden Zahlen nicht vor?

Eine stichtagsbezogene Aussage zur Wohnungsnot in Heilbronn ist nicht möglich, da eine zentrale Erfassung aller Wohnungssuchenden nicht erfolgen kann. Zudem ist der Begriff "Wohnungsnot" nicht wissenschaftlich deflnlert. Wenn nicht jeder Nachfrager dort eine Wohnung in Heilbronn zu einer niedrigen Miete findet, wo viele Nachfrager am liebsten leben möchten, ist das noch kein Hinweis auf eine bestehende Wohnungsnot.

Geht man aber davon aus, dass damit ein Mangel an Wohnraum wegen zu ho her Nachfrage gemeint ist, dann weisen einige Wohnungsmarkt relevante Indikatoren auf eine Anspannung des
Heilbronner Wohnungsmarkts hin.

Mit dem Schreiben vom 10. Juni 2015 hat das Land Baden-Württemberg der Stadt Heilbronn einen angespannten Wohnungsmarkt attestiert und daraufhin für die Stadt Heilbronn die Kappungsgrenze[1] ab dem 1. Juli 2015 sowie die Mletpreisbrernse[2] ab dem 1. November 2015 eingeführt.

1.3. Wenn nein, wie lauten die jeweiligen Zahlen?

In der oben genannten Wohnungsbedarfsprognose werden allen Rahmenbedingungen und An­
nahmen beschrieben, die für das Jahr 2018 einen Wohnungsbedarf von insgesamt 740 Wohnungen in der oberen Variante und 600 Wohnungen in der unteren Variante ausweist.

In der Prioritätenliste werden bis zum Planungshorizont 2030 insgesamt 9.070 Wohneinheiten der
oberen Variante der Wohnungsbedarfsprognose dargestellt.

Mit dem Handlungsprogramm "Wohnen in Heilbronn" wurden wichtige Impulse gesetzt, um weitere Wohnungen auf den Markt zu bringen. In 2017 wurde mit einer Baufertigstellung von insgesamt 314 Wohnungen 80 % der im Handlungsprogramm "Wohnen in Heilbronn" avisierten Wohneinheiten (395 WE) erreicht. Hier stehen alleine für 2016 und 2017 noch rund 950 genehmigte Wohnungen zur Fertigstellung an.

In 2017 wurde eine historisch hohe Zahl an Baugenehmigungen für insgesamt 999 Wohnungen
erteilt. Das ist die höchste Zahl an genehmigten Wohnungen seit 1990.

Die Umsetzung des großen Potenzials an genehmigten Wohnungen, für deren Realisierung keine
weiteren kommunalen Maßnahmen erforderlich sind, kann kurzfristig erfolgen. In den kommenden Jahren werden die Fertigstellungszahlen mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich über den Zielen des Handlungsprogramms liegen.

2. Weshalb wird dem Vorschlag des betr. Heilbronner Bürgers in Sachen Bebauung des Areals
"Breite" nicht nachgegangen wiewohl Änderungen im Status durch den Gemeinderat durchaus  möglich sind?

 

Seit Jahren wird von dem betroffenen Bürger versucht, eine Bebauung seines Grundstückes mit einem Einfamilienhaus zu erreichen. Das betreffende Grundstück befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und zudem im Landschaftsschutzgebiet. Eine entsprechende Bebauung ist daher nicht möglich.

2.1. Unter welchen Voraussetzungen wird die Stadtverwaltung an dieser Stelle einen Bebauungsplan
entwickeln?

Auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist wegen der geltenden Landschaftsschutzgebietsverordnung nicht möglich. Selbst eine Petition des betroffenen Bürgers blieb, auf Grund der rechtlichen Gegebenheiten .• erfolglos.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans in diesem Bereich weder möglich (Voraussetzung wäre die Aufhebung des Landschaftsschutzgebietes) noch städtebaulich
sinnvoll, da allenfalls nur ein paar wenige Einfamilienhäuser denkbar wären; dies trägt allerdings
nicht substantiell zur Behebung der angesprochenen Wohnungsknappheit bei, da insbesondere
(bezahlbare) Mietwohnungen im Geschosswohnungsbau fehlen.

2.2. Ist die Stadtverwaltung dagegen bereits dabei, dem Vorschlag zu folgen und in welchem Stadium befänden sich dann dieses Vorhaben derzeit?

Aus den vorgenannten Gründen (s. Ziffer 2.1) beabsichtigt die Verwaltung nicht, im Gewann
Breite einen Bebauungsplan aufzustellen.

3. Gibt es ähnliche Vorschläge anderer Heilbronner Bürger zur Behebung des dringenden Bedarfs an
Wohnraum und welche?

Vergleichbare Vorschläge anderer Bürger gab es in den letzten Jahren nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Harry Mergel

Oberbürgermeister

 

[1] Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg (KappVO BW), 09.06.2015, GBI. 2015, S. 346 (insgesamt 44 Kommunen)
[2] Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (MietBgVO BW), 29.09.2015, GBI. 2015, S. 852 (insgesamt 68 Kommunen)


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