Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 5.6.2018

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 18.049 Sicherer Kindergarten

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Bürger weisen auf die mangelhafte Beschilderung für den katholischen Kindergarten in der Ludwigsburger Straße hin.

 

Wörtlich:
"Ist der Stadt Heilbronn eigentlich entgangen, daß die katholische Kirchengemeinde ihren Kindergarten in der Ludwigsburger Straße verlegt hat? Es gibt keinerlei Hinweise auf der Straße, daß hier ein Kindergarten ist!!! Die übliche Frage: muß eigentlich erst ein Unfall geschehen, bis die Stadt reagiert?"


Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 28.6.2018

Eingang nach 23  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   könnte besser sein

<*>  das Amt für Straßenwesen hat Ihre Anfrage geprüft und gibt hierzu folgende Stellungnahme ab:

Der katholische Kindergarten befindet sich in der Ludwigsburger Straße 76. Bei Hausnummer 70 ist
das VZ 136 StVO "Achtung Kinder" angebracht. Nach der Verwaltungsvorschrift zu den §§ 39 bis 43 der Straßenverkehrsordnung werden Gefahrzeichen so weit entfernt angeordnet, dass den
Verkehrsteilnehmern genügend Zeit für eine Reaktion bleibt, aber auch so nah, dass der
Zusammenhang zwischen dem Verkehrszeichen und der Situation noch erkennbar ist. In dem von
Ihnen geschilderten Fall befindet sich nach dem Verkehrszeichen auf der linken Seite eine Schule und auf der rechten Seite in ca. 45m vom VZ 136 StVO entfernt der Kindergarten. Die Anordnung des Verkehrszeichens 136 StVO ist in Tempo 3D-Zonen in der Regel nicht erforderlich.

Für Rückfragen steht das Amt für Straßenwesen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt

Amt für Straßenwesen


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