Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am  5.6.2018

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 18.045 Wochenruhezeiten

Sehr geehrte Damen und Herren,


Anwohner der Grundäckerstraße in Heilbronn-Neckargartach berichten davon, daß es dort bereits Usus ist, daß LKW-Fahrer ihre wöchentlichen Ruhezeiten in unzulässiger Weise in ihren dort abgestellten LKW verbringen.


Wir fragen dazu an:


1. Wie oft wurden in diesem Jahr bisher in der Grundäckerstraße in Heilbronn-Neckargartach durch die dafür zuständige Stadtverwaltung mit welchem Ergebnis diesbzgl. Kontrollen und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren nach dem das Opportunitätsprinzip ausschließenden Fahrpersonalrecht durchgeführt;

 

2. Wie oft wurden sonst in diesem Jahr bisher im Stadtkreis wo durch die dafür zuständige Stadtverwaltung mit welchem Ergebnis diesbzgl. Kontrollen und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren nach dem das Opportunitätsprinzip ausschließenden Fahrpersonalrecht durchgeführt;

 

3. wie erfolgt der Ablauf einer solchen Kontrolle;

 

4. welche Maßnahmen werden unmittelbar nach Feststellung eines Verstosses gegen die Bestimmungen des EU-Rechts vor Ort getroffen;

 

5. erhält die BAG bei derartigen Verstößen eine Mitteilung?


Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 3.7.2018

12.7.2018

25.7.2018

Eingang nach 28 /40 / 53 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein  könnte besser sein  

<*> zu Ihren Fragen kann folgendes mitgeteilt werden:

Zuständig für Kontrollen über die Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr sind das
Bundesamt für Güterkraftverkehr (BAG) sowie die örtlichen Polizeidienststellen.

Die Ahndung von dabei festgestellten Verstößen erfolgt bei deutschen Fahrzeugen von denjenigen
Land- und Stadtkreisen, in denen das Unternehmen, für das der kontrollierte LKW im Einsatz ist,
seinen Hauptsitz hat. Bei ausländischen Unternehmen ahndet das BAG die festgestellten Verstöße.

Da die Fahrer, die ihre Ruhezeiten in einem LKW verbringen, der im Stadtkreis Heilbronn abgestellt ist, in der Regel nicht für ein Heilbronner Unternehmen tätig sind, ist keine Zuständigkeit der Stadt
Heilbronn gegeben. .

Daher liegen hier auch keine Erkenntnisse über in diesem Jahr durchgeführte Kontrollen vor.

Kontrolliert werden die Fahrzeuge, in dem der Prüfer die im Massenspeicher des Kontrollgerätes und
auf der Fahrerkarte gespeicherten Daten ausliest und diese mittels einer Prüfsoftware auswertet.
Festgestellte Verstöße werden den zuständigen Behörden angezeigt und von dort geahndet. Bei
ausländischen Fahrzeugen wird in der Regel eine Sicherheitsleistung gefordert.


Stellt die Polizei bei einer Überprüfung eines ausländischen Fahrzeuges Verstöße fest, ergeht eine
Kontrollmitteilung an das BAG.

Das Verbringen der regelmäßigen Wochenruhezeit von 45 Stunden im LKW kann erst dann als
entsprechender Verstoß geahndet werden, wenn die geforderten 45 Stunden tatsächlich
überschritten sind. Weitergehende Maßnahmen direkt vor Ort, wie zum Beispiel die Anordnung, dass anschließend eine weitere Wochenruhezeit im Hotel verbracht werden muss, sind lt. Auskunft des BAG unverhältnismäßig und werden daher nicht angeordnet.

Wird der Fahrer innerhalb einer Ruhezeit geprüft und sind 45 Stunden noch nicht erreicht, könnte er
nur dann und dafür belangt werden, falls er unzulässig eine verkürzte Ruhezeit eingelegt hätte. Das
Verbringen von verkürzten Ruhezeiten im LKW an sich ist zulässig.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer
Planungs- und
Baurechtsamt                       3.7.18


<*>  vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesamt für Güterverkehr. 

Im Rahmen seines Ãœberwachungsauftrages leistet das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) mit den Straßenkontrollen einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie des Umweltschutzes und zur Sicherung der Marktordnung im Straßenverkehr. Im Vordergrund stehen dabei die Rechtsbereiche Güterverkehrskraftrecht, Fahrpersonalrecht und Straßenverkehrsrecht einschließlich Ladungssicherung und Technischer Unterwegskontrolle sowie die Ãœberwachung der Einhaltung der zulässigen Gesamtgewichte und Einzelachslasten. Darüber hinaus erfolgt eine große Anzahl von Kontrollen in speziellen Rechtsgebieten, unter anderem im Fahrpersonalrecht zur Einhaltung der Vorschriften der Lenk- und Ruhezeiten.  

Kontrollen finden auch in Zusammenarbeit mit den weiteren Kontrollbehörden im Straßengüterverkehr unter anderem mit den örtlich zuständigen Polizeien statt. Die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit überprüft das Bundesamtes für Güterverkehr aus Gründen der Effizienz zu unterschiedlichen Zeiten und an verschiedenen Orten.  

Statistische Angaben, die örtliche Parameter nach einzelnen Ortschaften berücksichtigen, liegen im Bundesamt nicht vor.

Eine statistische Auswertung der Kontrollergebnisse des Straßenkontrolldienstes steht Ihnen auf der Internetpräsenz des BAG zur Verfügung:

 https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Verkehrsaufgaben/Statistik/Kontrollstatistik/kontrollstatistik_node.html

 Die von Ihnen beigefügte Antwort der Stadt Heilbronn kann ich in Bezug auf Informationen zu den Zuständigkeiten des BAG bestätigen.  

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Ihr Bundesamt für Güterverkehr
Werderstraße 34, 50672 Köln
Telefon:  (0221) 5776 - 0
Internet: www.bag.bund.de                             12.7.18


<*> Ihre Anfragen vom 05. Juni 2018/04. Juli 2018 zur Kontrolle von Wochenendruhezeiten im Stadtkreis Heilbronn

Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,

wie bereits in unserer Antwort vom 25.06.2018 auf Ihre Anfrage vom 05.06.2018 erläutert, ist die Stadt Heilbronn nicht zuständig für Straßenkontrollen zu den Wochenruhezeiten auswärtiger Lkw-Fahrer.
Dies ergibt sich aus § 9 Abs. 1 Fahrpersonalgesetz (FPersG) in Verbindung mit § 1 Ziffer 1
Fahrpersonalgesetz-Zuständigkeitsverordnung (FPersGZuVO).

Zuständig sind im Rahmen der Verkehrsüberwachung der Polizeivollzugsdienst (Rechtsgrundlage ist
hier § 1 Ziffer2 FPersGZuVO) sowie das SAG (§ 11 Abs. 2 Ziffer 3a, § 12 Güterkraftverkehrsgesetz ­
GÃœKG).

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Böhmer

Planungs- und Baurechtsamt
Umwelt und Arbeitsschutz                        25.7.18

 


Replik dazu: RE

Replik dazu: WochenruhezeitenII


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