<*> zu
Ihrer Anfrage der Bürgerbewegung PRO Heilbronn nehmen wir wie folgt
Stellung:
Frage 1: Welche Härtegrade hat das
Heilbronner Leitungswasser in welchen Bereichen?
Die Wasserhärte ist auf
der Homepage der Stadtwerke Heilbronn GmbH als Verzeichnis nach
Straßennamen einzusehen.
http://www.stadtwerke-heilbronn.de/fileadmin/default/user/files/Wasser/Wasserhaerte_Versorgungsgebiet_Stadtwerke_Heilbronn_GmbH.pdf
Frage 2: Welche Stoffe sind
neben H2O in welchen durchschnittlichen Mengen im
Leitungswasser enthalten?
Die zu untersuchenden Parameter werden durch
die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen
Gebrauch (Trinkwasserverordnung –TrinkwV 2001 in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3.Januar 2018 BGBl I S.99) in den Anlagen geregelt.
Allgemeine Anforderungen an
Trinkwasser (Mikrobiologische Untersuchungen)
Bei den Untersuchungen
dürfen keine Mikroorganismen (coliforme Bakterien, Escherichia coli und
Enterokokken) nachgewiesen werden.
Chemische Parameter, deren
Konzentration sich im Verteilnetz einschließlich der
Trinkwasserinstallation in der Regel nicht mehr erhöht
Parameter die zu prüfen sind:
Grenzwert
Mittelwert
mg/l
mg/l
Benzol
0,0010
<0,0003
Bor
1,0
0,05
Bromat
0,010
<0,0025
Chrom
0,050
<0,005
1,2 Dichlorethan:
0,0030
<0,00025
Fluorid
1,5
0,06
Nitrat
50
4 – 22
Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe und
Biozidprodukt-Wirkstoffe
0,00010
< 0,000025
Pflanzenschutmittel-Wirkstoffe und
Biozidprodukt-Wirkstoffe insgesamt
0,00050
<0,000025
Quecksilber
0,0010
<0,0001
Selen
0,010
<0,001
Tetrachlorethen und Trichlorethen
0,010
<0,0001
Uran
0,010
<0,001
Chemische Parameter, deren Konzentration
im Verteilnetz einschließlich der Trinkwasserinstallation ansteigen kann
Antimon
0,0050
<0,001
Arsen
0,010
<0,001
Benzo-(a)-pyren
0,000010
<0,0000025
Blei
0,010
<0,001
Cadmium
0,0030
<0,0005
Kupfer
2,0
<0,01
Nickel
0,020
<0,002
Nitrit
0,50
<0,05
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
(PAK)
0,00010
<0,000005
Trihalogenmethane
0,050
0,008-0,001
Allgemeine Indikatorparameter
Grenzwert
Mittelwert
mg/l
mg/l
Aluminium
0,200
<0,02
Ammonium
0,50
<0,05
Chlorid
250
8-25
Eisen
0,200
0,01-0,05
Mangan
0,050
<0,005
Natrium
200
5-12
Oxidierbarkeit
5,0
<0,24
Sulfat
250
32-57
pH-Einheiten
>6,5-<9,5
7,5-7,9
Calcitlösekapazität
alle Wässer sind abscheidend
Anforderungen an Trinkwasser
in Bezug auf radioaktive Stoffe
Grenzwert
Mittelwert
Radon-222
100 Bq/l
<2-7 Bq/l
Richtdosis
0,10 mSv/a
<0,1 mSv/a
Alle
Untersuchungen im Jahr 2017 und im Jahr 2018 entsprachen hinsichtlich
der untersuchten Parameter den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Untersuchungspflichten in Bezug auf
Nanopartikel, Antibiotika, Hormone werden an den Unternehmer und an die
sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage durch die
Trinkwasserverordnung §3 Nummer 2 nicht gefordert.
Frage 3: Wer ist für die
Überwachung der Wasserqualität zuständig?
Das städtische Gesundheitsamt überwacht die
Wasserversorgungsanlagen hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen
der Trinkwasserverordnung durch entsprechende Prüfungen. Es legt für
jedes Wasserversorgungsgebiet einen Probenahmeplan fest. Der
Probenahmeplan umfasst die Untersuchungen des Unternehmers oder des
sonstigen Inhabers einer Wasserversorgungsanlage.
Die Probenahmen und die Untersuchungen
dürfen nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt
werden, die die Anforderungen der Akkreditierung als Prüflabor erfüllen
und von der zuständigen oberen Landesbehörde zugelassen sind.
Diese Anforderungen erfüllt das Labor der
Heilbronner Versorgungs GmbH. Die geforderten Untersuchungen werden vom
Labor der Heilbronner Versorgungs GmbH durchgeführt.
Im Rahmen der Überwachung hat das städtische
Gesundheitsamt die Erfüllung der Pflichten zu prüfen, die dem
Unternehmer und dem sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage auf
Grund der Trinkwasserverordnung obliegen.
Wir hoffen, wir konnten Ihre Fragen damit
beantworten und stehen Ihnen für evtl. weitere Fragen gerne zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Feelinda Maier
Sekretariat des Geschäftsführers
Heilbronner Versorgungs GmbH
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