Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 31.5.2018

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 18.044 Leitungswasser


Sehr geehrte Damen und Herren,


zur Qualität des Heilbronner Leitungswassers fragen wir an:


1. Welche Härtegrade hat das Heilbronner Leitungswasser in welchen Bereichen?


2. Welche Stoffe sind neben H2O in welchen durchschnittlichen Mengen im Heilbronner Leitungswasser enthalten?

 

3. Wer ist für die Überwachung der Wasserqualität zuständig?

 


Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 30.8.2018

Eingang nach 120 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   könnte besser sein

<*> zu Ihrer Anfrage der Bürgerbewegung PRO Heilbronn nehmen wir wie folgt Stellung:

 Frage 1: Welche Härtegrade hat das Heilbronner Leitungswasser in welchen Bereichen?

 Die Wasserhärte ist auf der Homepage der Stadtwerke Heilbronn GmbH als Verzeichnis nach Straßennamen einzusehen.

http://www.stadtwerke-heilbronn.de/fileadmin/default/user/files/Wasser/Wasserhaerte_Versorgungsgebiet_Stadtwerke_Heilbronn_GmbH.pdf

 Frage 2: Welche Stoffe sind neben H2O in welchen durchschnittlichen Mengen im Leitungswasser enthalten?

 Die zu untersuchenden Parameter werden durch die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung –TrinkwV 2001 in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.Januar 2018 BGBl I S.99) in den Anlagen geregelt.

 Allgemeine Anforderungen an Trinkwasser (Mikrobiologische Untersuchungen)

 Bei den Untersuchungen dürfen keine Mikroorganismen (coliforme Bakterien, Escherichia coli und Enterokokken) nachgewiesen werden.

 Chemische Parameter, deren Konzentration sich im Verteilnetz einschließlich der Trinkwasserinstallation in der Regel nicht mehr erhöht

 Parameter die zu prüfen sind:

                                     Grenzwert                     Mittelwert

                                    mg/l                             mg/l

Benzol                          0,0010                          <0,0003

Bor                              1,0                               0,05

Bromat                         0,010                           <0,0025

Chrom                          0,050                           <0,005

1,2 Dichlorethan:           0,0030                          <0,00025

Fluorid                         1,5                               0,06

Nitrat                            50                                4 – 22

Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe und Biozidprodukt-Wirkstoffe

                                    0,00010                        < 0,000025

Pflanzenschutmittel-Wirkstoffe und Biozidprodukt-Wirkstoffe insgesamt

                                    0,00050                        <0,000025

Quecksilber                  0,0010                          <0,0001

Selen                           0,010                           <0,001

Tetrachlorethen und Trichlorethen

                                    0,010                           <0,0001

Uran                             0,010                           <0,001

Chemische Parameter, deren Konzentration im Verteilnetz einschließlich der Trinkwasserinstallation ansteigen kann

 Antimon                       0,0050                          <0,001

Arsen                           0,010                            <0,001

Benzo-(a)-pyren            0,000010                      <0,0000025

Blei                              0,010                           <0,001

Cadmium                      0,0030                          <0,0005

Kupfer                          2,0                               <0,01

Nickel                           0,020                           <0,002

Nitrit                             0,50                             <0,05

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

                                    0,00010                        <0,000005

Trihalogenmethane        0,050                           0,008-0,001

 Allgemeine Indikatorparameter

                                    Grenzwert                     Mittelwert

                                    mg/l                             mg/l

Aluminium                    0,200                           <0,02

Ammonium                   0,50                             <0,05

Chlorid                         250                              8-25

Eisen                           0,200                           0,01-0,05

Mangan                        0,050                           <0,005

Natrium                        200                              5-12

Oxidierbarkeit               5,0                               <0,24

Sulfat                           250                              32-57

pH-Einheiten                 >6,5-<9,5                     7,5-7,9

Calcitlösekapazität        alle Wässer sind abscheidend

 Anforderungen an Trinkwasser in Bezug auf radioaktive Stoffe

                                   Grenzwert                     Mittelwert

Radon-222                    100 Bq/l                       <2-7 Bq/l

Richtdosis                    0,10 mSv/a                  <0,1 mSv/a

  Alle Untersuchungen im Jahr 2017 und im Jahr 2018 entsprachen hinsichtlich der untersuchten Parameter den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

Untersuchungspflichten in Bezug auf Nanopartikel, Antibiotika, Hormone werden an den Unternehmer und an die sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage durch die Trinkwasserverordnung §3 Nummer 2 nicht gefordert.

 Frage 3: Wer ist für die Ãœberwachung der Wasserqualität zuständig?

 Das städtische Gesundheitsamt überwacht die Wasserversorgungsanlagen hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung durch entsprechende Prüfungen. Es legt für jedes Wasserversorgungsgebiet einen Probenahmeplan fest. Der Probenahmeplan umfasst die Untersuchungen des Unternehmers oder des sonstigen Inhabers einer Wasserversorgungsanlage.

 Die Probenahmen und die Untersuchungen dürfen nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden, die die Anforderungen der Akkreditierung als Prüflabor erfüllen und von der zuständigen oberen Landesbehörde zugelassen sind.

 Diese Anforderungen erfüllt das Labor der Heilbronner Versorgungs GmbH. Die geforderten Untersuchungen werden vom Labor der Heilbronner Versorgungs GmbH durchgeführt.

 Im Rahmen der Ãœberwachung hat das städtische Gesundheitsamt die Erfüllung der Pflichten zu prüfen, die dem Unternehmer und dem sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage auf Grund der Trinkwasserverordnung obliegen. 

Wir hoffen, wir konnten Ihre Fragen damit beantworten und stehen Ihnen für evtl. weitere Fragen gerne zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Feelinda Maier
Sekretariat des Geschäftsführers
Heilbronner Versorgungs GmbH


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