Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 30.5.2018

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 18.043 Wildtierverbot

Sehr geehrte Damen und Herren,


a) Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung zum Schreiben des Tierschutzbeauftragten des Heilbronner Weihnachtscircus, Dieter Seeger, das ihr nebst Anlagen auch via Geschäftsstelle des Gemeinderates vorliegt, ab:

Dieter Seeger erinnert im Schreiben daran, daß einige Gemeinderäte am 30.12.2017 an einer Diskussions- und Informationsveranstaltung zum Thema „Tiere im Circus“ im Heilbronner Weihnachtscircus teilgenommen hatten: „Wir hatten damals den Eindruck, dass bei einigen Gemeinderäten der Anstoß zu einem Umdenken zu Gunsten des Circus mit Tieren gegeben wurde. Am Ende konnten wir mit dem positiven Gefühl aus der Veranstaltung gehen, tatsächlich etwas erreicht zu haben. Dieser positive Eindruck begründete sich vor allem auf dem Versprechen einiger Räte das Thema im Lauf des Jahres 2018 noch einmal im Gemeinderat zur Debatte zu bringen. Deshalb unser heutiges Anschreiben, mit der Bitte, Ihr Versprechen einzulösen und das Thema „kommunales Wildtierverbot in Heilbronn“ noch einmal im Gemeinderat aufzugreifen. Gerne sind wir dann auch bereit, unsere Argumente noch einmal vorzutragen“.

Beigefügt hatte er eine nach neuester Rechtsprechung überarbeitete Stellungnahme. In dieser kommt es zu klaren Aussagen:

Stellungnahme
Eine Einschränkung bei der Vergabe der städtischen Plätze, sowie der beiden Festplätze „Theresienwiese“ und „Viehweide“ an Zirkusunternehmen, die bestimmte Tierarten mit sich führen, ist sowohl aus rechtlicher Sicht, wie auch aus logischer Sicht und erst recht nicht aus wissenschaftlicher Sicht zu begründen und somit abzulehnen.

Rechtliche Bewertung
Ein Verbot des Mitführens bestimmter Tierarten ist rechtswidrig.
Grundlage für eine solche Entscheidung kann nämlich nur das Tierschutzgesetz sein. Dieses Gesetz ist Bundesrecht und kann daher nicht durch kommunales Recht gebrochen werden.

Jedes Zirkusunternehmen muss, um Tiere mit- und vorführen zu dürfen, eine Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz beantragen.
Liegt eine solche Genehmigung vor, kann sie nicht durch kommunale Regelungen eingeschränkt werden. Zudem würde ein Verbot eine Einschränkung des Grundrechts auf freie Berufswahl beinhalten, wie schon mehrere Verwaltungs- und sogar Oberverwaltungsgerichte (u.a. Lüneburg, Greifswald, Minden, Hannover, Düsseldorf, Darmstadt, Chemnitz) festgestellt haben. (siehe Linkliste am Ende des Schreibens)

Der Verweis auf Anträge des Bundesrates ist irrelevant, da alle Anträge im Bundestag mit demokratischer Abstimmung abgelehnt wurden.
2015 stellte der wissenschaftliche Dienst des Bundestages fest, dass es im deutschen Circus keine Nachweise für systemimmanente Tierquälerei gibt und damit ein bundesweites Wildtierverbot nicht gerechtfertigt wäre.
Ebenso hat 2017 der Bundesumweltausschuss gegen kommunale Wildtierverbote abgestimmt.
Die Forderung nach einem Wildtierverbot entspringt also keiner logischen, oder wissenschaftlichen Grundlage, sondern lediglich emotionalen, auf falschem Ethikverständnis basierenden und letztlich tierrechtsideologischen Denkweisen.

Logische Folgerungen
Der Appell an die Zirkusunternehmen, evtl. auf freiwilliger Basis auf Tiere bestimmter Arten zu verzichten, ist verwerflich, da eine Ablehnung des „freiwilligen“ Verzichts zwangsläufig zu einer Ablehnung des Antrages auf ein Gastspiel des betroffenen Zirkusunternehmens führen würde.

Weiter gilt hier zu bedenken, dass Zirkusunternehmen auf ihrer Tournee die gesamte Menagerie mitführen. Müssten sich die Unternehmen in jeder Kommune nach individuellen Regelungen richten, würde sich jedes Mal die Frage stellen, wo diejenigen Tiere untergebracht werden können, die in der jeweiligen Kommune von einem Verbot betroffen sind. Dies ist von den Unternehmen logistisch nicht zu bewältigen.

Weiter ist davon auszugehen, dass einzelne kommunale Verbote den Zirkusunternehmen die Existenzgrundlage entziehen. Die Tiere sind vorhanden, müssen versorgt werden und können nach einem Verbot nicht kurzfristig abgeschafft werden. Auch verlängern sich die Transportwege dadurch unzumutbar.

Alle Forderungen nach Wildtier- bzw. Tierverboten im Zirkus begründen sich auf ideologische und emotionale Argumente von teilweise radikalen und fanatischen Tierrechtsorganisationen. Wissenschaftliche Nachweise für die Behauptungen, dass Tiere unter Reisestress leiden, oder nicht „artgerecht“ gehalten werden können oder unter der Dressur leiden, konnten bisher nicht erbracht werden. Diese beruhen ausschließlich auf Meinung und Glaube, begründet auf einer Vermenschlichung der Tiere und der Forderung nach gleichen Rechten für Tiere, wie sie auch Menschen zugestanden werden.

So stammt auch die gerne zitierte Presseerklärung der Bundestierärztekammer aus dem Jahr 2010 und ist zwischenzeitlich völlig überholt. In der Bundestierärztekammer, insbesondere bei der TvT (Tierärzte für Tierschutz), einer Gruppierung innerhalb der Tierärztekammer, die sich überwiegend mit Wildtieren auseinandersetzt, hat ein sehr gravierendes Umdenken stattgefunden. So vertritt z.B. Hr. Dr. Triphaus-Bode, Vorstandsmitglied in der Bundestierärztekammer und Mitglied in der TvT, sowie ehemaliger Leiter des Veterinäramtes in Minden, die Meinung, dass ein Verbot von Tieren im Zirkus nach heutigem Stand der Tierhaltung in Zirkusunternehmen nicht erforderlich sei.
Diese Meinung wird von vielen Fachleuten innerhalb der Tierärztekammer unterstützt, so dass die Bundestierärztekammer am 24.09.2016 extra eine neue, zwar kritisch formulierte Presseerklärung herausgebracht hat, die aber keinerlei Verbotsforderung mehr enthält.

Wissenschaftliche Bewertung
Lange Zeit war man auch unter Fachleuten der Meinung, dass der ständige Ortswechsel der Zirkusunternehmen für die Tiere Stress bedeutet.
Auch diese Ansicht konnte durch diverse wissenschaftliche Studien widerlegt werden.

So wurden erst in den letzten drei Jahren bei Raubkatzen und Elefanten während der Reise und im Ruhezustand Messungen der Cortisolwerte (dies ist das Stresshormon) im Speichel und Kot durchgeführt, die durchweg bewiesen, dass diese Tiere keinem Reisestress ausgesetzt sind, da die Werte während der Reise nicht von den Werten im Ruhezustand abwichen.

Die Tiere im Zirkus sind von „Säuglingsbeinen“ an das Reisen gewöhnt. So steigt ein Zirkustier völlig freiwillig in sein Transportfahrzeug, das oft auch sein Stall, sein Heim erster Ordnung ist, wie der Familienhund auf den Rücksitz des Autos springt, wenn es zum Spazieren in den Wald geht.

Ein normaler Platzwechsel beträgt im Durchschnitt ca. 60 Kilometer. Die Cortisoltests wurden bewusst auf besonders langen Platzwechseln durchgeführt. So von Prof. Dr. Birmelin (Verhaltensforscher aus Freiburg) bei den Löwen vom Circus Krone auf der Reise von Monte Carlo nach München, bei den Elefanten vom Elefantenhof in Platschow, ebenfalls auf der Reise von Monte Carlo nach Platschow und von Dr. Fey (Elefantentierarzt aus Lübeck) bei den Elefanten des Zirkus Charles Knie auf der Reise von Hamburg nach Kassel.

Alle Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass die Tiere von der Reise völlig unbeeinflusst sind und keinerlei Anzeichen von Stress zeigen.

Eine weitere, sehr umfangreiche Untersuchung über das Wohlbefinden von Tieren im Zirkus, wurde von Dr. Kiley- Worthington in England, Ende der 90er Jahre im Auftrag von mehreren Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen durchgeführt und kam zu dem Ergebnis, dass Tiere im Circus nicht schlechter leben, als Tiere in anderen Haltungseinrichtungen wie z.B. Tierparks, oder Zoos. Zu berücksichtigen ist hier besonders das Alter der Studie, da sich seither weiter sehr viel zum Wohl der Tiere verändert hat.

Nun noch zu den oft behaupteten „Verhaltensstörungen“ bei Wildtieren, die von Tierrechtlern bei Elefanten in Form des Webens und bei Raubkatzen in Form des am Gitter entlang Streifens angeblich beobachtet wird. Bei diesen Beobachtungen handelt es sich regelmäßig um Momentaufnahmen. Deshalb hat Prof. Dr. Birmelin bei den Elefanten des Zirkus Charles Knie eine Langzeitbeobachtung über mehrere Tage, 24 Stunden pro Tag, durchgeführt, die zu dem Ergebnis kam, dass keiner der Elefanten unter einer Verhaltensstörung leidet. Weben ist nicht grundsätzlich als Störung des Verhaltens zu betrachten, sondern kommt auch in besonderen Situationen vor. So z.B. als Erwartungshaltung, wenn das Futter gereicht wird, kurz vor Beginn der Zirkusvorstellung, oder wenn die Körperpflege (die von den Elefanten sehr geliebt wird) ansteht, auch wenn das Entladen am neuen Gastspielort bevorsteht, wie auch zu anderen Gelegenheiten. So ergab die Langzeitbeobachtung von Prof. Dr. Birmelin, dass die Elefanten insgesamt zwischen 0% der Beobachtungszeit (bei einem der Elefanten wurde überhaupt kein Weben beobachtet) und 0,8% der Beobachtungszeit webten. Dies immer dann, wenn wie oben beschrieben, ein besonderes Ereignis zu erwarten war.

Bemängelt werden auch die häufigen Ortswechsel bei den Zirkustieren und dass die Tiere auf Grund dessen kein Revierverhalten entwickeln können. Auch dies wurde zwischenzeitlich als völliger Unsinn erkannt. Zum einen nehmen die Zirkustiere jedes Mal ihren Stall, also ihr bekanntes Heim erster Ordnung mit zum neuen Standort, zum anderen stellte man fest, dass gerade die Veränderung der Umgebung, dieser sind die Tiere auf ihren Wanderungen in „freier Wildbahn“ ebenfalls unterworfen, eine positive Stimulanz der Psyche der Tiere bedeutet.

So versucht man inzwischen in Zoos durch unregelmäßige Veränderung der Umgebung in den Gehegen Abwechslung für die Tiere zu schaffen. Beim Zirkus erhalten die Tiere diese Abwechslung durch die Ortswechsel.

Käfig und Auslauf
Zuletzt seien die „kleinen Käfige“ und Ausläufe der Tiere angesprochen.
Die Käfiggrößen und die Gehegegrößen werden in den Leitlinien, an die sich die meisten Zirkusunternehmen zum Einen freiwillig halten, und die zum Anderen meist Auflage in den Genehmigungen nach § 11sind, vorgegeben. In vielen Zirkusunternehmen werden diese Vorgaben entsprechend des jeweiligen Gastspielplatzes regelmäßig weit übererfüllt.

Wenn man weiß, dass Wildtiere sich in freier Wildbahn nur bewegen und Wanderungen durchführen, weil sie durch die Nahrungs- und Wassersuche dazu gezwungen werden, relativiert sich auch die angeblich fehlende Bewegungsfreiheit. Eine Raubkatze, die satt ist, bewegt sich über Tage kaum, bis der Hunger sie wieder auf die Jagd treibt. Gleiches trifft auf Elefanten zu. Würde man einem Elefanten in freier Wildbahn an einer Stelle Wasser und Futter in ausreichender Menge zur Verfügung stellen, würde er sich so lange nicht weiter als wenige Meter von dieser Stelle wegbewegen, bis die Vorräte verbraucht sind.

Artgerecht ist eben nicht nur die Freiheit, sondern artgerecht ist dort, wo sich das Tier wohl fühlt.

Und inzwischen liegen ausreichende wissenschaftliche Belege dafür vor, dass sich Tiere im Zirkus wohl fühlen.

Fazit: Ein Verbot von Tieren im Zirkus ist überflüssig.
Jedes Zirkusunternehmen wird in jeder Gastspielstadt von Amtsveterinären kontrolliert. Diese Kontrollen verlaufen in der Regel ohne Beanstandungen. Dies bedeutet, die Tiere werden vorschriftsmäßig gehalten, der Gesundheitszustand ist gut. Bei keinem der Tiere werden Leiden oder Schmerzen festgestellt. Das Tierschutzgesetz und die Forderungen der Leitlinien werden erfüllt.

Die Zuschauerresonanz zeigt ebenfalls eindeutig, dass der Zirkus – mit vielen Tieren – immer noch eine sehr große Anziehungskraft auf die Menschen ausübt.
Gerade in Heilbronn beweist dies jedes Jahr der Heilbronner Weihnachtscircus mit ca. 80.000 Besuchern. Nicht umsonst wurde der HWC in einem der vergangenen Jahre zum zweitbeliebtesten Event der Region gekürt und in einer aktuellen Umfrage der „Heilbronner Stimme“ belegte er Platz 3 in der Kategorie „Kunst und Kultur“.

Es ist schlicht eine Behauptung von Tierrechtsorganisationen, deren „Endziel“ die Abschaffung aller Tiere aus Menschenhand ist, sowie die Etablierung einer veganen Gesellschaft, dass 82 % der Bevölkerung Zirkus mit Tieren ablehnen. So zeigte eine kürzlich durchgeführte Umfrage des „Main-Echo“ in Aschaffenburg, dass der Zirkus mit Tieren von 87 % der Bevölkerung gewünscht ist und dem OB der Stadt Aschaffenburg konnten 1.098 Unterschriften „Pro Tierzirkus“ übergeben werden, die während des 4-tägigen Gastspiels des Zirkus Charles Knie ohne besondere Werbung, lediglich von Besuchern aus der Stadt und dem nahen Umfeld, gesammelt werden konnten. Entsprechende Petitionen von Tierrechtsorganisationen kommen über Zeiträume von mehreren Wochen und bundesweit durchgeführt auf nicht wesentlich höhere Zahlen.

Tierquälerei im Zirkus existiert nur in den Köpfen und Flyern von Tierrechtsextremisten und werden leider durch ein sehr gutes und ausgeklügeltes Marketingkonzept in die Politik getragen.

Nur wer sich den wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht verschließt und den Erfahrungen aus der Praxis folgt, sich evtl. selbst vor Ort bei einem guten Zirkus informiert ist in der Lage objektiv und richtig zu urteilen.

Wir appellieren an die Vernunft der Heilbronner Ratsmitglieder, sich nicht von radikalen Meinungen und Irrglauben beeinflussen zu lassen und das Thema „Wildtierverbot in Heilbronn“ erneut im Gemeinderat zu behandeln und den bestehenden Beschluss aufzuheben.

Abschließend werden Verweise zu Urteilen und Stellungnahmen aufgeführt.

b) Es wird beantragt, das Thema auf eine der nächsten Sitzungen des Gemeinderates zu setzen und den Beschluß vom 19.11.2015 wieder aufzuheben.


Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

a 12.9.2018

b  8.6.2018

Eingang nach 9 /  90 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   könnte besser sein

 zu a)

<*> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30.05.2018.

 

Darin fragen Sie unter

a), welche Stellungnahme die Stadtverwaltung zum Schreiben des Tierschutzbeauftragten des Heilbronner Weihnachtscircus, Dieter Seeger, das ihr nebst Anlagen auch via Geschäftsstelle des Gemeinderates vorliegt, abgibt.

Die von Herrn Seeger vorgebrachten Feststellungen und Argumente sind dem Ordnungsamt, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, bekannt.

Sie geben wieder, was in mehreren gerichtlichen Entscheidungen insbesondere im Jahr 2017 zu einer Aufhebung von zuvor verhängten kommunalen Wildtierverboten in Zirkussen geführt hat.

Darin wurde festgestellt, dass einem Zirkusunternehmen, dass über eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zum Mitführen und Zurschaustellen von Tieren verfügt, nicht durch kommunale Regelungen ein Wildtierverbot auferlegt werden kann.

Auch auf eine unzulässige Einschränkung des
Grundrechtes auf freie Berufsausübung durch ein Wildtierverbot wurde hingewiesen.

Aufgrund widersprüchlicher Urteile wurde deshalb in der Gemeinderats-Drucksache Nr. 289/2015 auf
das rechtliche Risiko einer Zulassungsbeschränkung auf kommunaler Ebene hingewiesen.

Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat dennoch mit großer Mehrheit ein "Wildtierverbot" bei der Vergabe von städtischen Plätzen sowie den beiden Festplätzen "Theresienwiese'' und "Viehweide" an Zirkusunternehmen gemäß bestimmter Maßgaben beschlossen.

In Folge des Beschlusses hat sich insbesondere der Berufsverband der Tierlehrer e.V. mit verschiedenen Stellungnahmen gegen den Beschluss gewandt, u.a. wurde auch eine Eingabe beim Regierungspräsidium Stuttgart gemacht. So wird ausgeführt, dass der Beschluss gegen das Tierschutzgesetz verstoße.

Die Haltung von Tieren in Zirkusunternehmen stehe in Deutschland unter Erlaubnisvorbehalt.
Zirkusunternehmen und selbständige Tierlehrer benötigen für ihre Tätigkeit eine Erlaubnis nach § 11
Tierschutzgesetz, die bundesweit gültig ist.

Den Kommunen hingegen fehle die Ermächtigung, ins Tierschutzgesetz einzugreifen.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hält es im Hinblick auf die Rechtsprechung in anderen Bundesländern für fraglich, ob es rechtlich zulässig ist, einen Zirkus mit Wildtieren von öffentlich gewidmeten Flächen auszuschließen.

Bei Beschreiten des Rechtsweges eines Zirkusses bestünde ein erhebliches Prozessrisiko für eine Kommune.

Am 20.06.2016/03.08.2016 wurde zwischen der Heilbronner Marketing GmbH (HMG) und der Gehrmann & MeInjak Circusproduktion ein neuer Mietvertrag zur Durchführung von drei Gastspielen des Heilbronner Weihnachtscircus für die Jahre 2019, 2020 und 2021 geschlossen.

Die Zurschaustellung von bestimmten Wildtierarten ist Inhalt dieses Vertrages.

Der genaue Vertragsinhalt kann ggf. über die HMG erfragt werden.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung 

Dr. Gudrun Vollrath
Ordnungsamt


 

<*> zu Ihrem Antrag unter b), das Thema Wildtierverbot auf eine der nächsten Sitzungen des Gemeinderates zu setzen und den Beschluss vom 19.11.2015 wieder aufzuheben, kann ich Ihnen formal mitteilen, dass mit Ihrem Antrag das erforderliche Quorum zur Behandlung im Gremium nicht erreicht ist.

Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 4 Gemeindeordnung ist ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung zu setzen, wenn eine Fraktion oder ein Sechstel der Gemeinderäte (7) dies beantragt.

Unbenommen bleibt Ihnen selbstverständlich, etwa in der kommenden Gemeinderatssitzung das Quorum zu Ihrem Antrag abzufragen. Schließt sich dabei eine Fraktion oder ggf. fraktionsübergreifend 6 weitere Stadträtinnen/Stadträte dem Antrag an, ist das Quorum erfüllt und der Tagesordnungspunkt muss spätestens in der übernächsten Gemeinderatssitzung entsprechend behandelt werden. 

Freundliche Grüße,

Thomas Brändle 

Stadt Heilbronn
Geschäftsstelle des Gemeinderats


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