Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am  22.05.2018

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 18.041 DITIB-Moschee

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung Heilbronn zu den Meldungen in der Presse ab,

 

1. daß die Heilbronner Gemeinderatsfraktionen von CDU, FDP und Freien Wählern den geplanten Neubau einer türkischen DITIB-Moschee in der Innenstadt ablehnen;

 

2. daß sich das Bauvorhaben mehr und mehr zu einem Einkaufs- und Dienstleistungszentrum sowie zu einem türkischen Kulturzentrum mit angeschlossener Moschee entwickelt und welche Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Planung es dazu gegeben hat;

3. daß mit dem Vorhaben eine Stadt in der Stadt entstehen soll, das eher integrationshemmend, als integrationsfördernd sei und städtebauliche Ziele mit einem derartigen Gebäudekomplex verfehlt würden;

4. daß die DITIB-Gemeinde die Pläne für einen Moscheeneubau mit der Stadt abgesprochen und in welcher Weise dies stattgefunden hat;


5. daß sich das ursprünglich beauftragte Architekturbüro schon vor längerer Zeit aus dem Projekt aus nicht erfreulichen Gründen zurückgezogen hat, wobei ein Heilbronner Architekt, der bei einem Moscheebau im Landkreis schlechte Erfahrungen gemacht hat und "nie wieder" ein solches Projekt annehmen würde, erklärte, "dass der inzwischen so umstrittene Dachverband von DITIB in Köln massiv eingreife";

6. daß zwar behauptet wurde, der türkische Staat würde den Heilbronner Moscheebau nicht mitfinanzieren, dies solle nur über Spenden geschehen, aber woher diese Spenden kommen unklar ist?

Des weiteren fragen wir an:

7. a) Inwieweit sind die dem Beamten- bzw. auf die Rechte und Pflichten des öffentlichen Dienstes unterworfenen Leiter des Baudezernats, Bürgermeister Hajek, Leiter des Bauplanungsamtes, Herr Dr. Böhmer,  Frau Keicher von der Stabsstelle Partizipation und Integration  sowie der frühere Chef des Heilbronner Hochbauamtes und  Architekt Dirk Vogel noch in das Vorhaben involviert?

b) Sind in ähnlicher Weise weitere städtische Mitarbeiter an dem Vorhaben des von der türkischen Religionsbehörde kontrollierten DITIB-Vereins beteiligt und welche in welcher Eigenschaft?

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.6.2018

Eingang nach  21 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> Ihre Anfrage vom 22.05.2018 "DITIB Moschee" möchten wir wie folgt beantworten.

Punkte 1 bis 4:

Die von Ihnen in den Punkten 1 bis 4 gestellten Fragen wurden bereits umfassend durch den offenen
Brief des Herrn Oberbürgermeister vom 18.05.2018 an die entsprechenden Fraktionsvorsitzenden
behandelt und beantwortet. Dieser offene Brief ist Ihnen sicherlich bekannt.

Punkt 5:

Das Binnenverhältnis zwischen einem Bauherrn und seinem beauftragten Architekten ist für das
Planungs- und Baurechtsamt nicht von Belang.
Entscheidend ist allein das geplante Projekt eines Bauherrn und die damit verbundenen
planungsrechtlichen Erfordernisse.


Punkt6:

Die Finanzierung eines Bauvorhabens ist prinzipiell bei der Beurteilung eines geplanten Projektes
irrelevant.
Im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der für das Bauvorhaben "Kulturzentrum
und Moschee Weinsberger Straße" aufgestellt werden soll, verpflichtet sich der Vorhabenträger zur
Erstellung des Bauvorhabens innerhalb einer bestimmten Frist.
Laut § 12 Baugesetzbuch muss er außerdem erklären, dass er hierzu, so der Gesetzestext "in der Lage ist."

Punkte 7a und b:

Die städtischen Mitarbeiter sind im Rahmen ihres Dienstvertrages insoweit weiterhin in das Projekt
eingebunden in dem sie, wie bei allen anderen Bebauungsplanverfahren auch, das Projekt mit dem
Vorhabenträger abstimmen und den erforderlichen Bebauungsplan erarbeiten.
Herr Architekt Vogel ist nach unserem Kenntnisstand für den Bauherrn nicht mehr beratend tätig.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Böhmer
Amtsleiter
Planungs- und
Baurechtsamt


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