<*> zu
Ihrer Anfrage vom 17. Juli 2017 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Das Ordnungsamt hat gemeinsam mit der Stadtkämmerei - Steuerabteilung -
ein Merkblatt erstellt,
das einen "Verhaltenskodex" für Hundehalter und Führer enthält und
diesem Schreiben [siehe unten] beigefügt ist.
Dieses Merkblatt kann unter der städtischen Homepage über den Pfad
"Bürger und Rathaus", "Bürgerservice A-Z", Buchstabe H, Begriff
"Hundesteuer'' abgerufen werden.
Mit einem Mausklick auf die
rot markierte Fläche mit der Bezeichnung "Informationen für Hundehalter"
gelangt der oder die Anwender/in zum Merkblatt, das ausgedruckt werden
kann. Parallel sind auf dieser Seite die Anmeldevordrucke und die
Hundesatzung online abrufbar.
Ferner hat die Verwaltung
aktuell einen Artikel zum Thema .Leinenpflicht für Hunde"
veröffentlicht. Ein weiterer Artikel zur "Entsorgung von Hundekot" steht
kurz vor der Veröffentlichung.
Das verstärkte Aufstellen von Schilder, wo auf die Probleme mit Hundekot
hingewiesen wird, erachtet die Verwaltung nicht für wirksam, zumal sie
erheblich von Sachbeschädigung bedroht sind. Aufgrund der umfangreichen
Flurfläche im Stadtkreis Heilbronn, auf denen Verstöße begangen werden
können, sind effektive Kontrollen mit den vorhandenen Personalressourcen
nicht möglich.
Das Betriebsamt hat keine zusätzlichen Personalkapazitäten, um vom
Grünflächenamt zusätzlich aufgestellte Müllbehälter zu leeren oder
Hundekotbeutelspender zu bestücken.
Daher ist zwischen den
beiden Ämtern abgestimmt, dass nur dort Müllbehälter aufgestellt werden
dürfen, wo im selben Stadtteil ein anderer Behälter entfallen
kann. Ferner dürfen Beutelspender nur dort aufgestellt werden, wo sich
Privatpersonen als Paten bereiterklären, die Spenderstationen bei Bedarf
zu befüllen.
Die Touren der städtischen Müllfahrer finden zudem nur innerorts statt
und nicht auf der Feldflur.
Freundliche Grüße
In Vertretung
Ruediger Muth
Ordnungsamt
Anlage
Informationen für Hundehalter
Die Stadt Heilbronn weist darauf hin, dass auf öffentlichen Straßen, in
öffentlichen Grün- und
Erholungsanlagen, auf Märkten, an Haltestellen der öffentlichen
Verkehrsbetriebe, bei
Menschenansammlungen, Aufzügen, Volksfesten und in besonders
ausgeschilderten Bereichen
Hunde an der Leine geführt werden müssen.
Zudem dürfen Hunde ohne Begleitung einer
aufsichtsfähigen Person, die jederzeit auf das Tier einwirken kann,
nicht frei herumlaufen. Personen, die einen Hund führen, haben ihn von
öffentlichen Spielplätzen, Sportplätzen und von Schulgeländen
fernzuhalten.
Eine Missachtung dieser
Pflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann nach der
Polizeiverordnung der Stadt Heilbronn mit einer Geldbuße geahndet
werden.
In der freien Natur, zum Beispiel im Wald oder auf Feldwegen, dürfen
sich Hunde hingegen frei
bewegen, wenn sie auf Zuruf unter Kontrolle gebracht werden können.
Es wird, zum Schutz von
Spaziergängern, Joggern, Radfahrern und Wild, jedoch dringend empfohlen,
Hunde auch im Außenbereich sowie im Wald anzuleinen oder zumindest "bei
Fuß" zu nehmen, wenn sich Personen oder Tiere nähern.
Die Erfahrungen und Beschwerden zeigen, dass Hunde in
Begegnungssituationen häufig nicht auf den Zuruf ihres "Herrchens"
reagieren.
Mit dem Ruf "Der tut nichts" wird der
Hundebesitzer seiner Verantwortung nicht gerecht.
Des Weiteren wird von
den Hundeführern oft der Jagdtrieb, der in jedem Hund steckt,
unterschätzt.
Das Ordnungsamt appelliert deshalb an alle Hundebesitzer, diese Regeln
zu beachten und
entsprechend Rücksicht zu nehmen.
Diesen Hinweisen möchte die Stadt Heilbronn noch folgendes hinzufügen:
~ Respektieren Sie, dass nicht jeder Mensch ein Hundefreund ist, und
versuchen Sie nicht, Ihre
Tierliebe anderen Menschen mit Sätzen wie "Der macht doch nichts" oder
"Bleiben sie ruhig
stehen, dann beißt er nicht" aufzuzwingen.
~ Akzeptieren Sie, dass es Menschen gibt, die vor Hunden Angst haben.
~ Signalisieren Sie durch richtiges Handeln, dass Ihnen der Hund
gehorcht. Lassen Sie ihn nur
freilaufen, wenn dadurch keine anderen Menschen und Tiere belästigt
werden.
~ Weisen Sie andere Hundebesitzer auf ein von Ihnen festgestelltes
Fehlverhalten hin. Appellieren
Sie an die Solidarität der Hundebesitzer.
~ Entsorgen Sie bitte die Hinterlassenschaften Ihres Hundes beim
Gassigehen, auch in Feld und Flur.
Geeignete Tüten sind im Handel erhältlich und können in jedem
Abfallbehälter entsorgt werden.
~ Nutzen Sie die Möglichkeiten der dem VDH (Verband für das deutsche
Hundewesen)
angeschlossenen Hundevereine zur Erziehung Ihres Hundes (Welpenschule,
Begleithundeausbildung etc.).
Stadt Heilbronn - Ordnungsamt - Weststraße 53 - 74072 Heilbronn
LeserFORUM - Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
|