An die Stadtverwaltung
Heilbronn
* 18.030
Kinderprorno-Fall
Sehr geehrte Damen
und Herren,
der SWR
veröffentlicht im Fall des teils geständigen Kindergartenleiters Kevin
F. im Internet unter
https://www.swr.de/swraktuell/bw/heilbronn/ermittlungen-zum-kinderporno-skandal-in-heilbronn-eltern-wollen-foto-abgleich/-/id=1562/did=21423618/nid=1562/j8vrzz/index.html
am 29.3.2018 unter
anderem:
Stadt Heilbronn sieht keinen Grund für
Recherche
Die Stadt Heilbronn sieht keinen Grund, sich an einer früheren
Arbeitsstätte des angeklagten Erziehers - dem städtischen
Kindergarten Kohlpfad - umzuschauen und zu recherchieren, denn so
Sprecher Christian Britzke: "Es ist bekannt, dass der Beschuldigte
von September 2009 bis August 2010 in seinem letzten Ausbildungsjahr
in einer Kita der Stadt Heilbronn gearbeitet hat. Berufspraktikanten
stehen unter kontinuierlicher Anleitung und Aufsicht. Hätte die
Stadt damals Auffälligkeiten wahrgenommen, hätte sie auch
unmittelbar reagiert."
Wir fragen dazu:
1. Entspricht die
Wiedergabe im Internet der gemachten Aussage dazu;
2. trifft es zu,
daß die Stadt Heilbronn keinen Grund sieht, "sich an einer
früheren Arbeitsstätte des angeklagten Erziehers - dem städtischen
Kindergarten Kohlpfad - umzuschauen und zu recherchieren";
3. was ist
Grundlage für diese Haltung der Stadtverwaltung, eine Recherche oder
aktuelle Befragung der für die damalige "kontinuierlicher
Anleitung und Aufsicht" verantwortlichen Personen und bei den damaligen
Eltern zu unterlassen;
4. gibt es dazu
Kontakte zu Polizei und Staatsanwaltschaft?
Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit-
und kostensparenden einfachem eMail.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung
PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Stadtrat |
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zu Ihrer Anfrage vom 05.04.2018 können wir Ihnen folgendes mitteilen:
1) Entspricht die Wiedergabe im Internet der gemachten Aussage dazu?
Die Aussage entspricht den Tatsachen. Erzieherinnen und Erzieher im
Anerkennungsjahr werden bei
der Stadt Heilbronn seit vielen Jahren eingesetzt. Sie arbeiten stets
unter Anleitung und haben keine Möglichkeit sich ohne Aufsicht längere
Zeit mit Kindern zu beschäftigen.
Das Konzept der "offenen Gruppen" lässt keinen unbeobachteten Rückzug
zu. Zum damaligen
Zeitpunkt wurden keine Auffälligkeiten beim Beschuldigten festgestellt.
Wenn diese festgestellt
worden wären, hätte dies zu einer unmittelbaren Reaktion der Stadt als
Arbeitgeber geführt.
2) Trifft es zu, dass die Stadt Heilbronn keinen Grund sieht, "sich
an der früheren Arbeitsstätte
des angeklagten Erziehers - dem städtischen Kindergarten Kohlpfad -
umzuschauen und zu
recherchieren?
Die Stadt Heilbronn steht mit ihren Jugendhilfe Beratungs- und
Unterstützungsangeboten ,
insbesondere der Erziehungsberatung selbstverständlich allen Eltern,
welche in Sorge sind, zur
Verfügung. Die Kontaktdaten wurden, ergänzend zur Veröffentlichung im
Internet auf der städtischen
und kirchlichen Homepage und direkt gegenüber den Eltern im Elternabend
in den kirchlichen
Einrichtungen kommuniziert. Die Kinder, welche 2009/2010 im Kindergarten
Kohlpfad waren,
befinden sich mittlerweile in der Schule. Selbstverständlich werden
jedoch Anfragen, welche an den
Kindergarten gerichtet werden, unverzüglich an das Jugendamt
weitergeleitet.
3) Was ist Grundlage für diese Haltung der Stadtverwaltung, eine
Recherche oder aktuelle
Befragung der für die damalige "kontinuierliche Anleitung und Aufsicht"
verantwortlichen
Personen und bei den damaligen Eltern zu unterlassen?
Die für die Aufsicht damals zuständige Mitarbeiterin wurde dahingehend
befragt, ob es Anhaltspunkte für evtl. kindeswohlgefährdende Handlungen
gab. Dies wurde verneint. Meldungen von Eltern gegenüber dem Jugendamt
werden sorgfältig geprüft. Sofern es Anhaltspunkte für evtl. strafbare
Handlungen gibt, werden die Meldungen an die zuständige
Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
4) Gibt es Kontakte zur Staatsanwaltschaft und Polizei?
Nachdem bislang keine konkreten Meldungen zu evtl. Straftaten beim
Jugendamt seitens Eltern oder
weiterer Personen eingegangen sind, gab es noch keine
einzelfallbezogenen Kontakte.
Ansprechpartner für die Staatsanwaltschaft ist primär der
Kommunalverband für Jugend und Soziales
- Landesjugendamt als zuständige Aufsichtsbehörde.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Bocher
Amt für Familie, Jugend
und Senioren
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